BERLIN (dpa-AFX) - Auf den Bund könnten milliardenschwere Forderungen auf Rückzahlung von Lkw-Maut zukommen. Beim zuständigen Bundesamt für Güterverkehr (BAG) sind nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Münster 6000 Erstattungsanträge von Spediteuren eingegangen, wie ein Sprecher dem 'Handelsblatt' (Freitag) sagte. Zudem seien derzeit 27 Erstattungsklagen anhängig. Deren Ansprüche summierten sich 'nach überschlägigen Hochrechnungen des BAG auf Basis der eingereichten Klageforderungen auf bis zu 1,75 Milliarden Euro'.
Das Bundesverkehrsministerium verwies darauf, dass das Verfahren noch laufe. Gegen das Urteil aus Münster habe der Bund Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt, und dessen Entscheidung sei abzuwarten, sagte ein Ministeriumssprecher am Freitag. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts halte das Ministerium für nicht richtig. Die Lkw-Maut wird seit 2005 auf Autobahnen erhoben. Die Nutzungsgebühr bringt jährlich rund 4,5 Milliarden Euro in die Bundeskasse.
Das Oberverwaltungsgericht hatte im Oktober die Bundesrepublik Deutschland verurteilt, einem Fuhrunternehmer eine 2005 gezahlte Maut von 22,41 Euro zu erstatten. Zur Begründung hieß es, eine wirksame Rechtsgrundlage für die Mauterhebung fehle. Die Bundesregierung habe in der maßgeblichen Verordnung die Höhe der Maut nicht sachgerecht geregelt, die pro gefahrenem Kilometer zu zahlen ist./sam/DP/zb
Das Bundesverkehrsministerium verwies darauf, dass das Verfahren noch laufe. Gegen das Urteil aus Münster habe der Bund Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt, und dessen Entscheidung sei abzuwarten, sagte ein Ministeriumssprecher am Freitag. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts halte das Ministerium für nicht richtig. Die Lkw-Maut wird seit 2005 auf Autobahnen erhoben. Die Nutzungsgebühr bringt jährlich rund 4,5 Milliarden Euro in die Bundeskasse.
Das Oberverwaltungsgericht hatte im Oktober die Bundesrepublik Deutschland verurteilt, einem Fuhrunternehmer eine 2005 gezahlte Maut von 22,41 Euro zu erstatten. Zur Begründung hieß es, eine wirksame Rechtsgrundlage für die Mauterhebung fehle. Die Bundesregierung habe in der maßgeblichen Verordnung die Höhe der Maut nicht sachgerecht geregelt, die pro gefahrenem Kilometer zu zahlen ist./sam/DP/zb