BONN (dpa-AFX) - Die Bundesnetzagentur weicht den garantierten Zugang sämtlicher Telekomanbieter zur 'letzten Meile' auf. Wie aus dem Entscheidungsentwurf hervorgeht, muss die Telekom ihren Wettbewerbern den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL) zwar grundsätzlich weiterhin gewähren. Sie darf ihn aber unter bestimmten Bedingungen verweigern, damit sie oder ein Konkurrent dort das Kabel zu einer besonders leistungsfähigen Leitung (Vectoring) schmieden kann.
An der Frankfurter Börse wurden die Nachrichten positiv aufgenommen. Die Telekom-Aktie legte zum späten Vormittag um 0,65 Prozent auf 8,48 Euro zu.
Mit ihrer Entscheidung reagiert die Netzagentur auf den Antrag der Telekom, die Zugangsmöglichkeiten für Wettbewerber zur letzten Meile einzuschränken, um Vectoring einsetzen zu können. Mit der Bündelung sind im Kupfernetz höhere Übertragungsraten als mit VDSL möglich. Nachteil ist, dass mit Vectoring eine gleichzeitige Nutzung durch mehrere Anbieter ausgeschlossen ist.
Voraussetzung für das Aussperren von Konkurrenten ist, dass es in dem Gebiet bereits ein zweites Festnetz gibt. Außerdem muss die Telekom mehr TAL erschlossen haben als ein Wettbewerber und als Ersatz für den Zugang zur TAL ein angemessenes Bitstromprodukt anbietet. 'Leitgedanke der Entscheidung ist, Vectoring für alle Marktakteure zu ermöglichen und so den Breitbandausbau im Wettbewerb voranzutreiben', sagte der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann. 'Bereits getätigte Investitionen werden nicht entwertet, und Investitionsanreize in moderne Infrastruktur werden gestärkt.'
Für Leitungen, die Mitbewerber bereits von der Telekom angemietet haben, ändert sich nichts. Die Konkurrenten können dort weiterhin VDSL-Anschlüsse betreiben und auch künftig weitere Leitungen für VDSL schalten lassen. Allerdings müssen Wettbewerber dort ab 2017 selbst Vectoring einsetzen und ein Bitstromprodukt anbieten, wenn die Telekom das von ihnen verlangt./fn/stw/kja
An der Frankfurter Börse wurden die Nachrichten positiv aufgenommen. Die Telekom-Aktie legte zum späten Vormittag um 0,65 Prozent auf 8,48 Euro zu.
Mit ihrer Entscheidung reagiert die Netzagentur auf den Antrag der Telekom, die Zugangsmöglichkeiten für Wettbewerber zur letzten Meile einzuschränken, um Vectoring einsetzen zu können. Mit der Bündelung sind im Kupfernetz höhere Übertragungsraten als mit VDSL möglich. Nachteil ist, dass mit Vectoring eine gleichzeitige Nutzung durch mehrere Anbieter ausgeschlossen ist.
Voraussetzung für das Aussperren von Konkurrenten ist, dass es in dem Gebiet bereits ein zweites Festnetz gibt. Außerdem muss die Telekom mehr TAL erschlossen haben als ein Wettbewerber und als Ersatz für den Zugang zur TAL ein angemessenes Bitstromprodukt anbietet. 'Leitgedanke der Entscheidung ist, Vectoring für alle Marktakteure zu ermöglichen und so den Breitbandausbau im Wettbewerb voranzutreiben', sagte der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann. 'Bereits getätigte Investitionen werden nicht entwertet, und Investitionsanreize in moderne Infrastruktur werden gestärkt.'
Für Leitungen, die Mitbewerber bereits von der Telekom angemietet haben, ändert sich nichts. Die Konkurrenten können dort weiterhin VDSL-Anschlüsse betreiben und auch künftig weitere Leitungen für VDSL schalten lassen. Allerdings müssen Wettbewerber dort ab 2017 selbst Vectoring einsetzen und ein Bitstromprodukt anbieten, wenn die Telekom das von ihnen verlangt./fn/stw/kja