Cyber-Monday-Deal: Bis zu 60% Rabatt auf InvestingProJETZT ZUGREIFEN

ROUNDUP: Viele Firmen in Deutschland unterlaufen Mindestlohn

Veröffentlicht am 25.04.2013, 13:29
BERLIN (dpa-AFX) - In vielen deutschen Betrieben werden branchenbezogene Mindestlöhne nach wie vor unterlaufen. Allein in der Bauwirtschaft wurde im vergangenen Jahr in 1690 Fällen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, weil Unternehmen den Mindestlohn nicht bezahlten. Das geht aus einer am Donnerstag bekanntgewordenen Übersicht des Bundesfinanzministeriums hervor. In der Gebäudereinigung wurden 248 Ermittlungsverfahren wegen der Verstöße eingeleitet. In der Pflegebranche, für die erst seit 2010 eine Mindestlohnverordnung eingeführt wurde, waren es 50 Fälle.

Eine allgemeine gesetzliche Lohnuntergrenze gibt es in Deutschland nicht. In 13 Branchen wurden aber spezifische Mindestlöhne vereinbart

- zuletzt für Friseure. Sie reichen von anfangs 6,50 Euro Stundenlohn

im ostdeutschen Friseurgewerbe bis 13,70 Euro pro Stunde im West-Baugewerbe. Insgesamt arbeiten in den Branchen fast fünf Millionen Beschäftigte. Das Baugewerbe ist seit Jahren besonders anfällig für Lohndumping und Schwarzarbeit.

Die Zahlen über die Verstöße gehen auf eine Antwort des Finanzministeriums auf eine Anfrage der Grünen im Bundestag zurück, die der dpa vorliegen und über die die 'Süddeutsche Zeitung' (Donnerstag) zuvor berichtet hatte. Danach wurden im vergangenen Jahr 26 775 Arbeitgeber im Bauhaupt- und Baunebengewerbe kontrolliert. Das verhängte Bußgeld in der Branche wegen Verstößen beim Mindestlohn belaufe sich auf fast zwölf Millionen Euro.

FDP-Chef Philipp Rösler forderte seine Partei auf, beim Bundesparteitag im Mai einen Beschluss zu regional- und branchenspezifischen Mindestlöhnen zu verabschieden. 'Uns Liberalen steht es gut an, den Blick auf die Lebenswirklichkeit zu werfen. Dabei sehen wir, dass Löhne von drei Euro nichts mit Leistungsgerechtigkeit zu tun haben', sagte er 'Spiegel Online'.

'Wir sind für die Tarifautonomie, aber was ist mit den Menschen, die in Branchen und Regionen arbeiten, in denen es keine Vereinbarungen der Tarifparteien gibt?', so Rösler weiter. Dies sei ein Thema, 'bei dem eine auf die soziale Marktwirtschaft verpflichtete Partei gefordert ist'. Die FDP-Führung will beim Bundesparteitag am 4./5. Mai in Nürnberg zwar einen Beschluss zu regional- und branchenspezifischen Lohnuntergrenzen herbeiführen. Bundesweite Mindestlöhne lehnt die FDP aber weiter ab.

Der Mindestlohn für Friseure könnte sich nach Ansicht von Verdi-Chef Frank Bsirske im Geldbeutel der Kunden bemerkbar machen. Für einen neuen Haarschnitt dürften diese möglicherweise tiefer in die Tasche greifen. 'Das will ich nicht völlig ausschließen', sagte Bsirske der dpa. Eine Lohnuntergrenze für Dienstleister führe aber dazu, dass Millionen Menschen mehr verdienten. Einzelne Preissteigerungen könnten so auch besser verkraftet werden.

Für die Überwachung der Mindestlöhne und den Kampf gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung ist die 'Finanzkontrolle Schwarzarbeit' (FKS) des Zolls zuständig. Nach einer Antwort auf eine weitere, frühere Grünen-Anfrage waren laut Finanzministerium von den für 2013 ausgewiesenen 6769 Planstellen 'rechnerisch 495 Planstellen am 1. Juni 2012 unbesetzt'.

Mit der Ausweitung von Lohnuntergrenzen auf weitere Branchen werden auch mehr Kontrollen der Fahnder der 'Finanzkontrolle Schwarzarbeit' fällig. Nach der vor einem Monat vorgelegten Jahresbilanz des Zolls wurden im vergangenen Jahr insgesamt 543 000 Personen überprüft wegen illegaler Beschäftigung, Schwarzarbeit und Verstößen gegen Mindestlohnvorgaben (2011: 524 000). Kontrolliert wurden annähernd 66 000 Arbeitgeber (68 000). Dabei wurden Schäden von mehr als 750 Millionen Euro (660 Mio.) aufgedeckt und 104 283 Ermittlungsverfahren (109 166) eingeleitet./sl/ahi/DP/zb

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.