Cyber-Monday-Deal: Bis zu 60% Rabatt auf InvestingProJETZT ZUGREIFEN

Verbraucherschützer: Abschaffung kleiner Cent-Münzen genau prüfen

Veröffentlicht am 19.05.2013, 14:44
BERLIN (dpa-AFX) - Vor einer möglichen Abschaffung von Ein- und Zwei-Cent-Münzen fordern Verbraucherschützer, die Folgen für die Bürger zu untersuchen. 'Bevor es zu Entscheidungen kommt, müssten die wirtschaftlichen Auswirkungen etwa auf die Preisentwicklung und der Nutzen für die Verbraucher genauer untersucht werden', sagte der Finanzexperte des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), Frank-Christian Pauli, der Nachrichtenagentur dpa. 'Es bedarf mehr als eines Bauchgefühls, um entscheiden zu können, ob man diese Münzen abschaffen kann und welche Spielregeln dafür gelten müssten.'

Die EU-Kommission stellt die kleinsten Münzeinheiten im Euro-Währungsraum auf den Prüfstand. Hintergrund: Die Herstellung der Kupfermünzen ist wegen der hohen Rohstoffpreise für die Staaten ein Verlustgeschäft.

Für ein endgültiges Urteil ist es nach Ansicht des Experten noch zu früh: 'In der Diskussion gibt es sowohl Pro als auch Contra: Gegen eine Abschaffung spricht, dass sie eine verdeckte Preiserhöhung zur Folge haben könnte, weil Preise aufgerundet werden', so Pauli. Dafür könnte aus seiner Sicht hingegen angeführt werden, 'dass man weniger Kleinstmünzen als Wechselgeld im Portemonnaie sammelt und dass es eine Abkehr von den x,99-Euro-Preisen geben würde'. Diese legten nahe, dass eine Ware unter einer bestimmten Preisgrenze liege.

'Einige andere EU-Länder zeigen, dass es auch ohne Kleinstmünzen gehen kann, haben in ihren Währungen schon kleinere Münzwerte abgeschafft oder wie Finnland besagte Ein- und Zwei-Cent-Münzen gar nicht erst richtig in den Umlauf gebracht', erläuterte Pauli.

Denn die Produktion ist nach Angaben der EU-Kommission teurer als der Nennwert der Münzen. Seit der Einführung des Euro-Bargeldes im Jahr 2002 belaufe sich diese Differenz auf rund 1,4 Milliarden Euro, heißt es von der Brüsseler Behörde. Vier mögliche Szenarien seien denkbar - von einer Beibehaltung der derzeitigen Stückelung bis hin zur Abschaffung der Münzen, schrieb die Kommission in einem am vergangenen Dienstag veröffentlichten Bericht. Als Alternative könnte man die Produktion der Münzen verbilligen - indem etwa die materielle Zusammensetzung der Cent-Stücke geändert wird - oder die Produktion langsam ausklingen lassen.

Nun werde man mit den Mitgliedsstaaten und Interessenvertretern über die Münzfrage diskutieren. Eine Frist nannte EU-Währungskommissar Olli Rehn nicht. Über eine mögliche Abschaffung müssen letztlich die EU-Regierungen entscheiden. Bislang galt ein solcher Schritt als unwahrscheinlich./rad/DP/he

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.