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DGAP-WpÜG: Übernahmeangebot; DE0005228100

Veröffentlicht am 12.08.2013, 18:12
Aktualisiert 12.08.2013, 18:16
Zielgesellschaft: Bien-Zenker AG; Bieter: ADCURAM Fertigbautechnik Holding AG

WpÜG-Meldung übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.

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Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines Übernahmeangebots gemäß

§ 10 Abs. 1 und Abs. 3 in Verbindung mit §§ 1 Abs. 1, 29 Abs. 1, 34 des

Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

Bieter:

ADCURAM Fertigbautechnik Holding AG

Arco Palais, Theatinerstraße 7

80333 München

Deutschland

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 206561.

Zielgesellschaft:

Bien-Zenker AG

Am Distelrasen 2

36381 Schlüchtern

Deutschland

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hanau unter HRB 90591.

Stammaktien: ISIN DE0005228100; WKN 522810

Bei den Aktien an der Zielgesellschaft handelt es sich um nennwertlosen

Inhaber-Stammaktien (Stückaktien) mit einem anteiligen Betrag am

Grundkapital der Zielgesellschaft von EUR 3,00 je Stückaktie ('BZ-Aktien').

Die BZ-Aktien sind zum Handel im Regulierten Markt (General Standard) der

Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen. Außerdem werden sie im Freiverkehr

an den Wertpapierbörsen in Berlin, München und Stuttgart gehandelt.

Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage mit den genauen Bestimmungen des

Übernahmeangebots und weiterer das Übernahmeangebot betreffender

Informationen wird im Internet unter

http://www.adcuram.de

erfolgen. Die Angebotsunterlage wird außerdem durch Hinweisbekanntmachung

im Bundesanzeiger (www.bundesanzeiger.de) veröffentlicht.

Der Bieter hat am 12.08.2013 entschieden, den Aktionären der

Zielgesellschaft anzubieten, ihre BZ-Aktien im Wege eines freiwilligen

öffentlichen Übernahmeangebots gegen Zahlung einer Gegenleistung von

EUR 14,09 je BZ-Aktie

zu erwerben ('Übernahmeangebot'). Im Übrigen wird das Übernahmeangebot zu

den in der Angebotsunterlage nach § 11 WpÜG noch darzustellenden

Bedingungen und Bestimmungen ergehen. Aus jetziger Sicht wird das

Übernahmeangebot voraussichtlich unter der aufschiebenden Bedingung der

Freigabe durch die zuständigen Kartellbehörden stehen; weitere

Angebotsbedingungen sind möglich und bleiben ausdrücklich vorbehalten.

Der Bieter hat am 12.08.2013 mit der ELK Fertighaus Aktiengesellschaft mit

dem Sitz in Schrems/Österreich, eingetragen im Firmenbuch zu FN 36889z,

zuständiges Gericht Landesgericht Krems an der Donau, einen

Aktienkaufvertrag über die von der ELK Fertighaus Aktiengesellschaft

gehaltenen Stück 2.164.424 BZ-Aktien (die 'ELK-Aktien') abgeschlossen. Der

Vollzug des Aktienkaufvertrages, das heißt die Übertragung des Eigentums an

den ELK-Aktien, ist insbesondere aufschiebend bedingt durch die Freigabe

durch die zuständigen Kartellbehörden.

Die ADCURAM Fertigbautechnik Holding AG ist eine 100-prozentige

unmittelbare Tochtergesellschaft der ADCURAM Development Holding GmbH mit

dem Sitz in München. An der ADCURAM Development Holding GmbH sind zum einen

die ADCURAM Group AG, mit dem Sitz in Wien/Österreich, zu 33 Prozent und

zum anderen die ADCURAM Beteiligungen GmbH & Co. KG mit dem Sitz in München

zu 67 Prozent beteiligt. Die alleinige geschäftsführungs- und

vertretungsberechtigte persönlich haftende Gesellschafterin der ADCURAM

Beteiligungen GmbH & Co. KG ist die ADCURAM Management GmbH, deren

Geschäftsanteile zu 100 Prozent von der ADCURAM Group AG gehalten werden.

Daher ist die ADCURAM Fertigbautechnik Holding AG auch eine mittelbare

Tochtergesellschaft der ADCURAM Group AG.

Das Übernahmeangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik

Deutschland, insbesondere nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes

und der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung

bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der

Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots

(WpÜG-AngebotsVO) unterbreitet. Eine Durchführung des Übernahmeangebots

nach den Bestimmungen anderer Rechtsordnungen als jener der Bundesrepublik

Deutschland erfolgt nicht. Folglich sind keine sonstigen Bekanntmachungen,

Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen des Übernahmeangebots

außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beantragt, veranlasst oder gewährt

worden. Die Aktionäre der Zielgesellschaft können nicht darauf vertrauen,

sich auf Bestimmungen zum Schutz der Anleger nach einer anderen

Rechtsordnung als der der Bundesrepublik Deutschland berufen zu können.

Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des Übernahmeangebots zustande

kommt, wird ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland

unterliegen und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.

Wichtige Information:

Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung

zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf der BZ-Aktien. Die Informationen in

dieser Bekanntmachung sind nicht vollständig. Die endgültigen Bedingungen

und weitere das Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen werden nach

Gestattung der Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für

Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in der Angebotsunterlage mitgeteilt.

Es wird ausdrücklich auf die Angebotsunterlage verwiesen, die

voraussichtlich im September 2013 veröffentlicht werden wird. Die ADCURAM

Fertigbautechnik Holding AG behält sich eine Änderung der Bedingungen und

Bestimmungen des Übernahmeangebots, soweit rechtlich zulässig, ausdrücklich

vor. Inhabern von BZ-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage

sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot stehenden

Dokumente zu lesen und eingehend zu prüfen, sobald diese bekannt gemacht

worden sind, da diese Dokumente wichtige Informationen enthalten werden.

Inhabern von BZ-Aktien wird zudem empfohlen, gegebenenfalls unabhängigen

Rat einzuholen, um eine fachkundige Beurteilung des Inhalts der

Angebotsunterlage und des Übernahmeangebots zu erhalten.

München, den 12.08.2013

ADCURAM Fertigbautechnik Holding AG

Der Vorstand

Ende der WpÜG-Meldung

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Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

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Notiert: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in

Berlin, Düsseldorf, München und Stuttgart

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