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DGAP-Stimmrechte: Heidelberger Druckmaschinen AG (deutsch)

Veröffentlicht am 15.08.2013, 21:00
Heidelberger Druckmaschinen AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Heidelberger Druckmaschinen AG

15.08.2013 21:00

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Die RWE Aktiengesellschaft, Essen, Deutschland (nachfolgend 'RWE' genannt)

hat uns am 14. August 2013 gemäß §§ 21, 22 und 24 WpHG wie folgt

informiert:

In der Vergangenheit hatte uns die RWE mitgeteilt, dass der RWE über ihr

Tochterunternehmen BGE Beteiligungs-Gesellschaft für Energieunternehmen

mbH, Essen, (nachfolgend 'BGE' genannt) ein Stimmrechtsanteil an der

Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft, Heidelberg, in Höhe von

4,22 % zuzurechnen ist (Zurechnung gem. § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG).

Der Stimmrechtsanteil hat sich zwischenzeitlich weiter reduziert.

Daher hat die RWE uns gem. §§ 21 Abs. 1, 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 24 WpHG,

zugleich auch für ihr Tochterunternehmen BGE Folgendes mitgeteilt:

1. Der Stimmrechtsanteil der BGE Beteiligungs-Gesellschaft für

Energieunternehmen mbH, Essen, (nachfolgend 'BGE' genannt) an der

Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft, Heidelberg,

(nachfolgend 'HDM' genannt) hat am 14. August 2013 den Schwellenwert

von 3 % unterschritten. Der nunmehr von BGE unmittelbar gehaltene

Stimmrechtsanteil gemäß § 21 Abs. 1 WpHG betrug an diesem Tag 2,998 %,

das entsprach 7.000.000 Stimmrechten.

2. Der RWE Aktiengesellschaft, Essen, (nachfolgend 'RWE' genannt) sind die

durch BGE gehaltenen Stimmrechte an HDM gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

WpHG in voller Höhe zuzurechnen. RWE hat daher am 14. August 2013

ebenfalls den Schwellenwert von 3 % der Stimmrechte an HDM

unterschritten. Der Stimmrechtsanteil der RWE an der HDM betrug an

diesem Tag gleichfalls 2,998 %, das entsprach 7.000.000 Stimmrechten

(Zurechnung gem. § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG).

15.08.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: Heidelberger Druckmaschinen AG

Kurfürsten-Anlage 52-60

69115 Heidelberg

Deutschland

Internet: www.heidelberg.com



Ende der Mitteilung DGAP News-Service



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