Der Black Friday beginnt jetzt! Holen Sie sich 60% RABATT auf InvestingProJETZT ZUGREIFEN

DGAP-News: Dr. Greger & Collegen: Infinus AG - Großrazzia verunsichert Kapitalanleger (deutsch)

Veröffentlicht am 11.11.2013, 11:16
Aktualisiert 11.11.2013, 11:20
Dr. Greger & Collegen: Infinus AG - Großrazzia verunsichert Kapitalanleger

DGAP-News: Dr. Greger & Collegen / Schlagwort(e): Rechtssache

Dr. Greger & Collegen: Infinus AG - Großrazzia verunsichert

Kapitalanleger

11.11.2013 / 11:16

---------------------------------------------------------------------

Erneut sorgt eine großangelegte Durchsuchung in mehreren Geschäftsräumen

von Unternehmen, die im Zusammenhang mit dem Finanzdienstleister Infinus AG

stehen, für Unruhe bei zahlreichen Anlegern. In Deutschland und Österreich

wurden zeitgleich etwa 30 Firmen durchsucht und in diesem Zusammenhang

unzählige Akten und Computer sichergestellt, die nun von den

Ermittlungsbehörden ausgewertet werden müssen. Laut Mitteilung der

Staatsanwaltschaft wurden im Rahmen dieser Großrazzia mehrere Beschuldigte

festgenommen. Das Unternehmen, das unter der Aufsicht der BaFin

(Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) steht, ist derzeit wohl

führungslos.

Der Vorwurf der ermittelnden Staatsanwaltschaft lautet auf Betrug und

Schädigung von Anlegern. Die durchgeführten Ermittlungstätigkeiten beruhen

auf dem Verdacht, dass die Beteiligten in verschiedenen

Emissionsprospekten ihren Firmenumsatz und den Gewinn falsch dargestellt

haben sollen. Selbst die hier vorhandene BaFin-Zulassung wäre keine

Garantie für korrekte Prospektangaben. Sollten sich diese Vorwürfe

bewahrheiten, könnte das Ausmaß nach Einschätzung von Rechtsanwalt und

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger enorm sein.

Es kursieren Gerüchte, wonach etwa 25.000 Anleger mit einem

Investitionsvolumen von ca. 400 Millionen Euro (!) betroffen sein könnten.

Als Finanzdienstleistungsinstitut ist dieses Unternehmen der

Entschädigungseinrichtung für Wertpapierhandelsunternehmen (EdW)

zugeordnet. Eine hierauf beruhende Entschädigungspflicht dürfte nach

Ansicht von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr.

Stephan Greger wohl zu bejahen sein. Voraussetzung hierfür wäre die

Feststellung des Entschädigungsfalles bei der BaFin.

Betroffene Anleger sollten unbedingt anwaltlich überprüfen lassen, ob gegen

den verantwortlichen Personenkreis Ansprüche geltend gemachten werden

können bzw. ob und inwieweit bei Abschluss der jeweiligen Kapitalanlage

ausreichend über die Risiken hingewiesen wurde.

Der Infinus-Vertrieb hat in der Vergangenheit nicht nur eigene Fonds

verkauft (wie beispielsweise INFINUS Relaxed Fonds, INFINUS Balanced Fonds,

INFINUS Dynamic Fonds, INFINUS ecoConsort Fonds und INFINUS Terra Premium

Fonds), sondern auch Genussscheine und Orderschuldverschreibungen der

Future Business KGaA. Mit diesen Wertpapieren, die hohe Zinserträge

versprachen, sollte im Wesentlichen der Handel mit Lebens- und

Rentenversicherungspolicen finanziert werden.

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die in dem aktuellen FOCUS-Spezialheft

'Deutschlands Top-Anwälte' als 'Top-Wirtschaftskanzlei' in der Rubrik

'Kapitalmarktrecht' ausgezeichnet wurde und in vergleichbaren Fällen

bereits zahlreiche Kapitalanleger vertritt, rät den Betroffenen zur

Einschaltung eines auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalts, um

keine Zeit für die Durchsetzung der zivilrechtlichen

Schadensersatzansprüche zu verlieren.

Ende der Finanznachricht

---------------------------------------------------------------------

11.11.2013 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber

verantwortlich.

Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,

Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und

http://www.dgap.de

---------------------------------------------------------------------

239078 11.11.2013

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.