Dr. Greger & Collegen: Infinus AG - Großrazzia verunsichert Kapitalanleger
DGAP-News: Dr. Greger & Collegen / Schlagwort(e): Rechtssache
Dr. Greger & Collegen: Infinus AG - Großrazzia verunsichert
Kapitalanleger
11.11.2013 / 11:16
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Erneut sorgt eine großangelegte Durchsuchung in mehreren Geschäftsräumen
von Unternehmen, die im Zusammenhang mit dem Finanzdienstleister Infinus AG
stehen, für Unruhe bei zahlreichen Anlegern. In Deutschland und Österreich
wurden zeitgleich etwa 30 Firmen durchsucht und in diesem Zusammenhang
unzählige Akten und Computer sichergestellt, die nun von den
Ermittlungsbehörden ausgewertet werden müssen. Laut Mitteilung der
Staatsanwaltschaft wurden im Rahmen dieser Großrazzia mehrere Beschuldigte
festgenommen. Das Unternehmen, das unter der Aufsicht der BaFin
(Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) steht, ist derzeit wohl
führungslos.
Der Vorwurf der ermittelnden Staatsanwaltschaft lautet auf Betrug und
Schädigung von Anlegern. Die durchgeführten Ermittlungstätigkeiten beruhen
auf dem Verdacht, dass die Beteiligten in verschiedenen
Emissionsprospekten ihren Firmenumsatz und den Gewinn falsch dargestellt
haben sollen. Selbst die hier vorhandene BaFin-Zulassung wäre keine
Garantie für korrekte Prospektangaben. Sollten sich diese Vorwürfe
bewahrheiten, könnte das Ausmaß nach Einschätzung von Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger enorm sein.
Es kursieren Gerüchte, wonach etwa 25.000 Anleger mit einem
Investitionsvolumen von ca. 400 Millionen Euro (!) betroffen sein könnten.
Als Finanzdienstleistungsinstitut ist dieses Unternehmen der
Entschädigungseinrichtung für Wertpapierhandelsunternehmen (EdW)
zugeordnet. Eine hierauf beruhende Entschädigungspflicht dürfte nach
Ansicht von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr.
Stephan Greger wohl zu bejahen sein. Voraussetzung hierfür wäre die
Feststellung des Entschädigungsfalles bei der BaFin.
Betroffene Anleger sollten unbedingt anwaltlich überprüfen lassen, ob gegen
den verantwortlichen Personenkreis Ansprüche geltend gemachten werden
können bzw. ob und inwieweit bei Abschluss der jeweiligen Kapitalanlage
ausreichend über die Risiken hingewiesen wurde.
Der Infinus-Vertrieb hat in der Vergangenheit nicht nur eigene Fonds
verkauft (wie beispielsweise INFINUS Relaxed Fonds, INFINUS Balanced Fonds,
INFINUS Dynamic Fonds, INFINUS ecoConsort Fonds und INFINUS Terra Premium
Fonds), sondern auch Genussscheine und Orderschuldverschreibungen der
Future Business KGaA. Mit diesen Wertpapieren, die hohe Zinserträge
versprachen, sollte im Wesentlichen der Handel mit Lebens- und
Rentenversicherungspolicen finanziert werden.
Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die in dem aktuellen FOCUS-Spezialheft
'Deutschlands Top-Anwälte' als 'Top-Wirtschaftskanzlei' in der Rubrik
'Kapitalmarktrecht' ausgezeichnet wurde und in vergleichbaren Fällen
bereits zahlreiche Kapitalanleger vertritt, rät den Betroffenen zur
Einschaltung eines auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalts, um
keine Zeit für die Durchsetzung der zivilrechtlichen
Schadensersatzansprüche zu verlieren.
Ende der Finanznachricht
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11.11.2013 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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239078 11.11.2013
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Kapitalanleger
11.11.2013 / 11:16
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Erneut sorgt eine großangelegte Durchsuchung in mehreren Geschäftsräumen
von Unternehmen, die im Zusammenhang mit dem Finanzdienstleister Infinus AG
stehen, für Unruhe bei zahlreichen Anlegern. In Deutschland und Österreich
wurden zeitgleich etwa 30 Firmen durchsucht und in diesem Zusammenhang
unzählige Akten und Computer sichergestellt, die nun von den
Ermittlungsbehörden ausgewertet werden müssen. Laut Mitteilung der
Staatsanwaltschaft wurden im Rahmen dieser Großrazzia mehrere Beschuldigte
festgenommen. Das Unternehmen, das unter der Aufsicht der BaFin
(Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) steht, ist derzeit wohl
führungslos.
Der Vorwurf der ermittelnden Staatsanwaltschaft lautet auf Betrug und
Schädigung von Anlegern. Die durchgeführten Ermittlungstätigkeiten beruhen
auf dem Verdacht, dass die Beteiligten in verschiedenen
Emissionsprospekten ihren Firmenumsatz und den Gewinn falsch dargestellt
haben sollen. Selbst die hier vorhandene BaFin-Zulassung wäre keine
Garantie für korrekte Prospektangaben. Sollten sich diese Vorwürfe
bewahrheiten, könnte das Ausmaß nach Einschätzung von Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger enorm sein.
Es kursieren Gerüchte, wonach etwa 25.000 Anleger mit einem
Investitionsvolumen von ca. 400 Millionen Euro (!) betroffen sein könnten.
Als Finanzdienstleistungsinstitut ist dieses Unternehmen der
Entschädigungseinrichtung für Wertpapierhandelsunternehmen (EdW)
zugeordnet. Eine hierauf beruhende Entschädigungspflicht dürfte nach
Ansicht von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr.
Stephan Greger wohl zu bejahen sein. Voraussetzung hierfür wäre die
Feststellung des Entschädigungsfalles bei der BaFin.
Betroffene Anleger sollten unbedingt anwaltlich überprüfen lassen, ob gegen
den verantwortlichen Personenkreis Ansprüche geltend gemachten werden
können bzw. ob und inwieweit bei Abschluss der jeweiligen Kapitalanlage
ausreichend über die Risiken hingewiesen wurde.
Der Infinus-Vertrieb hat in der Vergangenheit nicht nur eigene Fonds
verkauft (wie beispielsweise INFINUS Relaxed Fonds, INFINUS Balanced Fonds,
INFINUS Dynamic Fonds, INFINUS ecoConsort Fonds und INFINUS Terra Premium
Fonds), sondern auch Genussscheine und Orderschuldverschreibungen der
Future Business KGaA. Mit diesen Wertpapieren, die hohe Zinserträge
versprachen, sollte im Wesentlichen der Handel mit Lebens- und
Rentenversicherungspolicen finanziert werden.
Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die in dem aktuellen FOCUS-Spezialheft
'Deutschlands Top-Anwälte' als 'Top-Wirtschaftskanzlei' in der Rubrik
'Kapitalmarktrecht' ausgezeichnet wurde und in vergleichbaren Fällen
bereits zahlreiche Kapitalanleger vertritt, rät den Betroffenen zur
Einschaltung eines auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalts, um
keine Zeit für die Durchsetzung der zivilrechtlichen
Schadensersatzansprüche zu verlieren.
Ende der Finanznachricht
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11.11.2013 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
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