PARIS/MADRID/ROM (dpa-AFX) - Leerverkäufe bleiben bei ausgewählten Aktien in Spanien und Italien weiterhin untersagt. Die zuständigen Behörden der beiden Staaten verlängerten die bestehenden Verbote, wie die europäische Finanzmarktaufsicht ESMA am Mittwochabend in Paris mitteilte. Die Verbote waren im August eingeführt worden, um die Turbulenzen an den Finanzmärkten zu dämpfen. Eigentlich wären die Regelungen Ende September ausgelaufen. Betroffen sind vor allem Finanztitel, etwa Aktien von Banken.
Bei Leerverkäufen (short-selling) setzen Spekulanten auf schwächelnde Kurse einer Aktie, die sie gegen eine Gebühr lediglich leihen und dann weiterverkaufen. Geht ihre Wette auf, können sie später die Papiere günstiger erwerben und dem Verleiher zurückgeben. Ihr Gewinn ist die Differenz zwischen Verkaufspreis und Rückkaufpreis.
Unterschieden werden 'gedeckte' und 'ungedeckte Leerverkäufe'. Bei 'gedeckten Leerverkäufen' leihen sich Investoren die zu verkaufenden Aktien. Bei 'ungedeckten Leerverkäufen' besitzen sie diese gar nicht, sondern verkaufen Aktien, ohne sie ausgeliehen zu haben./stw/he
Bei Leerverkäufen (short-selling) setzen Spekulanten auf schwächelnde Kurse einer Aktie, die sie gegen eine Gebühr lediglich leihen und dann weiterverkaufen. Geht ihre Wette auf, können sie später die Papiere günstiger erwerben und dem Verleiher zurückgeben. Ihr Gewinn ist die Differenz zwischen Verkaufspreis und Rückkaufpreis.
Unterschieden werden 'gedeckte' und 'ungedeckte Leerverkäufe'. Bei 'gedeckten Leerverkäufen' leihen sich Investoren die zu verkaufenden Aktien. Bei 'ungedeckten Leerverkäufen' besitzen sie diese gar nicht, sondern verkaufen Aktien, ohne sie ausgeliehen zu haben./stw/he