Cyber-Monday-Deal: Bis zu 60% Rabatt auf InvestingProJETZT ZUGREIFEN

ROUNDUP: Occupy-Protestler wieder in New Yorker Park

Veröffentlicht am 16.11.2011, 06:17
NEW YORK (dpa-AFX) - Hunderte Anti-Wall-Street-Demonstranten sind bis zum späten Dienstagabend (Ortszeit) in einen in der Nacht zuvor von der Polizei geräumten Park im New Yorker Finanzbezirk zurückgekehrt. Wie US-Medien berichteten, bahnten sich etwa 750 Demonstranten den Weg durch Polizeikontrollen in den Zuccotti Park, wo die Occupy-Bewegung seit Mitte September mit einem Zeltlager unter anderem gegen die Macht der Banken protestiert hatte. Zuvor hatte ein Gericht entschieden, dass es den Demonstranten verboten ist, in dem Park zu kampieren. Die Protestler durften daraufhin zwar in den Park zurückkehren. Zelte und Schlafsäcke mussten aber draußen bleiben.

Wie die 'New York Times' berichtete, wurden die Demonstranten von der Polizei beim Betreten des Parks einzeln kontrolliert. Wer Campingausrüstung oder große Mengen Verpflegung bei sich hatte, sei abgewiesen worden.

Nun ist die Frage, wie es mit 'Occupy Wall Street' (Besetzt die Wall Street) weitergeht. Die Suche nach einem Ausweichquartier verlief zunächst erfolglos. 'Dies wird die Bewegung nicht stoppen', sagte Anwältin Yetta Kurland, eine Occupy-Vertreterin.

Bürgermeister Michael Bloomberg hatte den seit fast zwei Monaten besetzten Park in der Nacht zum Dienstag räumen lassen; wegen Sicherheitsbedenken, wie er sagte. Ein starkes Polizeiaufgebot vertrieb oder verhaftete die Protestler und begann dann damit, die Zeltstadt abzureißen. Anschließend rückten Reinigungstrupps an.

Seitdem warteten die Protestler auf einen Richterspruch, der ihnen eine Rückkehr erlauben sollte - und zwar samt ihrer Zelte und Schlafsäcke. Denn auch in New York sind die Nächte inzwischen herbstlich kühl. Dieses Anliegen lehnte Richter Michael Stallman nun ab. Zwar respektiere er das Recht der Menschen auf Rede- und Versammlungsfreiheit. 'Aber auch das geschützte Rederecht kann nicht überall und jederzeit gleichermaßen eingefordert werden', zitierte er in seiner schriftlichen Urteilsbegründung aus einem Präzedenzfall.

Der Zuccotti Park gehört einer privaten Immobilienfirma, ist aber für die Öffentlichkeit zugänglich. Die Firma hatte sich bei Bürgermeister Bloomberg darüber beschwert, dass die Protestler das Gelände rund um die Uhr besetzt hielten. Der Zuccotti Park war der Ausgangspunkt für eine weltweite Bewegung. Auch in Frankfurt und Berlin entstanden Zeltstädte./das/DP/nmu

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.