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ots.CorporateNews: Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft / Erfolg für Anleger von ...

Veröffentlicht am 05.12.2011, 10:56
Aktualisiert 05.12.2011, 11:00
Erfolg für Anleger von MPC-Schiffsfonds: Hahn Rechtsanwälte schließen

Vergleich mit 75 Prozent-Quote

Hamburg (ots) - Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) hat vor dem

Oberlandesgericht Celle für eine Rentnerin aus Osterholz-Scharmbeck

bei Bremen mit der Kreissparkasse Osterholz einen Vergleich mit einer

Quote von 75 Prozent geschlossen. Die Anlegerin erhält jetzt

Schadensersatz in Höhe von 200.000 Euro. Dafür muss die Anlegerin

ihre drei Schiffsbeteiligungen auf die Bank übertragen. Die Anlegerin

hatte auf Empfehlung eines Kundenberaters der Kreissparkasse

Osterholz drei Schiffsfonds über insgesamt 250.000 Euro zuzüglich

fünf Prozent Agio gezeichnet. 'Wenn man berücksichtigt, dass die

Anlegerin noch Ausschüttungen in Höhe von 33.987,50 Euro erhalten hat

und sie deshalb vorrangig nur auf ihren entgangenen Gewinn

verzichtet', ist das nach Einschätzung des Hamburger Fachanwalts

Peter Hahn 'ein sehr gutes Ergebnis'.

Bei den Beteiligungen handelte es sich um solche an der MS 'Santa

B-Schiffe' GmbH & Co. KG und der 'Santa P-Schiffe' 2 vom

Emissionshauses MPC Capital AG sowie an der MS 'Esterbroker' Reederei

Tamke GmbH & Co. KG. hrp hatte bereits vor etwas mehr als einem Jahr

für die Rentnerin die Kreisparkasse Osterholz auf Schadensatz in

Anspruch genommen und beim Landgericht Verden Klage erhoben. Der

Vorwurf: Falschberatung und insbesondere Verheimlichung von

Rückvergütungen. Unbestritten hatte der Kundenberater die Anlegerin

nicht über von der Bank vereinnahmte Rückvergütungen von 23.000,00

Euro aufgeklärt. Das Landgericht Verden hatte die Klage mit einer

nicht haltbaren Begründung abgewiesen. Das vermeintliche Argument der

Richter war, dass es sich angeblich nicht um aufklärungsbedürftige

Vertriebsprovisionen gehandelt habe. Dies sah das Oberlandesgericht

Celle anders. Daraufhin einigten sich die Parteien mit dem oben

genannten Ergebnis.

Deshalb macht Anwalt Hahn den Zehntausenden von geschädigten

Schiffsfonds-Anlegern Hoffnung: 'Eine Falschberatung einer

anlageberatenden Bank eröffnet für den geschädigten Anleger sehr gute

Chancen auf Schadensersatz. Das kann bis zur Rückabwicklung der

kompletten Beteiligung gehen. Betroffene Anleger sollten sich von

fachlich manchmal nicht sehr kompetenten Erstgerichten auf keinen

Fall einschüchtern lassen.' Mit zahlreichen Banken und Sparkassen

ließen sich auch außergerichtliche Einigungen erzielen. Doch in der

Regel, bedauert Hahn, 'können wir über die erzielten Ergebnisse wegen

vertraglich vereinbarter Stillschweigensvereinbarungen öffentlich

nicht berichten'.

Zum Kanzleiprofil:

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) wird im JUVE, Handbuch für

Wirtschaftskanzleien 2011/2012, wieder als 'häufig empfohlene

Kanzlei' bei den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz

genannt. Der Kanzleigründer, RA. Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20

Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. RA. Hahn

und RAin. Dr. Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und

Kapitalmarktrecht und gehören laut JUVE-Handbuch zu den 'häufig

empfohlenen' Anwälten. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft mit

Standorten in Bremen, Hamburg und Stuttgart vertritt ausschließlich

Kapitalanleger.

Originaltext: Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft

Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/61631

Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_61631.rss2

Pressekontakt:

Hahn Rechtsanwälte

Partnerschaft

RA Peter Hahn

Am Kaiserkai 10

20457 Hamburg

Fon: +49-40-367987

Fax: +49-40-365681

E-Mail:

peter.hahn@hahn-rechtsanwaelte.de

http://www.hahn-rechtsanwaelte.de

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