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DGAP-News: Madison Property AG: Vorverkäufe durch schwieriges Marktumfeld beeinträchtigt (deutsch)

Veröffentlicht am 06.03.2012, 10:16
Aktualisiert 06.03.2012, 10:20
Madison Property AG: Vorverkäufe durch schwieriges Marktumfeld beeinträchtigt

Madison Property AG / Schlagwort(e): Prognoseänderung

06.03.2012 10:15

Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein

Unternehmen der EquityStory AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Madison Property AG: Vorverkäufe durch schwieriges Marktumfeld

beeinträchtigt

Berlin/Frankfurt, 06. März 2012 - Da die Vorverkäufe im dritten Quartal des

Geschäftsjahres 2011/2012 unter den Erwartungen lagen, ist es

wahrscheinlich, dass der chinesische Immobilienentwickler Madison Property

AG (ISIN DE000A0V9KR3 / WKN A0V9KR / Ticker MPD) seine Prognose für das

Gesamtjahr nicht erreichen wird. Bis dato war ein Umsatz von 1 Mrd. RMB

(rund 104 Mio. EUR) und eine Nettogewinn-Marge von 12-14% geplant.

Nachdem Madison Property bereits nach dem ersten Halbjahr 2011/2012

Vorverkäufe von rund 60% des Umsatzziels für das Gesamtjahr gesichert

hatte, verzeichnete das Unternehmen im 3. Quartal zusätzliche 10% bezogen

auf dieses Umsatzziel. Dieser Rückgang der Vorverkäufe resultiert aus den

eingeführten Makro-Kontrollmechanismen für den Immobilienmarkt, die von der

chinesischen Regierung eingeführt wurden. Auch wenn das Unternehmen bis

dato noch keine Lockerung dieser Maßnahmen wahrgenommen hat, könnten die im

März anstehenden Treffen des 'National People's Congress' und des 'CPPCC

National Commitee' zu einer gewissen Entlastung führen. Da der

Baufortschritt der Immobilienprojekte nach Plan verläuft und eine

Entspannung des schwierigen Marktumfelds eventuell noch erfolgt, versucht

das Managementteam weiterhin, seine Jahresziele zur erreichen. Das

Management hat daher entschieden, keine neue konkrete Prognose für das

Gesamtjahr 2011/2012 zu veröffentlichen.

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Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:

Über die Madison Property AG

Die Madison Property AG ist eine deutsche Aktiengesellschaft mit Sitz in

Berlin. Sie ist die Holding der Madison Property Group Limited, die mit

ihren lokalen Tochtergesellschaften in China große Immobilienprojekte,

überwiegend in der Provinz Shandong und in der Stadt Chongqing entwickelt.

Seit der Gründung 1998 hat Madison 17 Projekte oder einzelne Projektphasen

fertig gestellt und erfolgreich verkauft. Das Unternehmen konzentriert sich

auf hochwertige Wohn-, Tourismus- und Freizeitimmobilien. Madison wurde vom

chinesischen Ministerium für Wohnungsbau und städtisch-ländliche

Entwicklung als Immobilienent-wicklungsgesellschaft der Klasse 1 anerkannt

und kann daher landesweit Projekte ohne Beschränkung bezüglich der Größe

des Bauvorhabens durchführen.

Für weiteren Informationen wenden Sie sich bitte an:

Kirchhoff Consult AG

Sebastian Bucher

T: +49 40 60 91 86 18

F: +49 40 60 91 86 60

E-Mail: sebastian.bucher@kirchhoff.de

oder besuchen Sie www.madison-property.com

Disclaimer

Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine

Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren der Madison Property AG dar.

Dieses Dokument ist kein Angebot zum Kauf von Wertpapieren in den

Vereinigten Staaten von Amerika. Wertpapiere durfen in den Vereinigten

Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung unter den Vorschriften

des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gultiger Fassung oder ohne

vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung verkauft oder

zum Kauf angeboten werden. Die Aktien der Madison Property AG sind nicht

und werden nicht nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in

derzeit gultiger Fassung registriert und werden in den Vereinigten Staaten

von Amerika weder verkauft noch zum Kauf angeboten.

Dieses Dokument wird nur verbreitet an und ist nur ausgerichtet auf (i)

Personen, die sich außerhalb des Vereinigten Königreiches befinden, oder

(ii) professionelle Anleger, die unter Artikel 19(5) des Financial Services

and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (die 'Verordnung'),

oder (iii) vermögenden Gesellschaften, und anderen vermögenden Personen die

unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verordnung fallen (wobei diese Personen

zusammen als 'qualifizierte Personen' bezeichnet werden). Alle Wertpapiere,

auf die hierin Bezug genommen wird, stehen nur qualifizierten Personen zur

Verfugung und jede Aufforderung, jedes Angebot oder jede Vereinbarung,

solche Wertpapiere zu beziehen, kaufen oder anderweitig zu erwerben, wird

nur gegenuber qualifizierten Personen abgegeben. Personen, die keine

qualifizierten Personen sind, sollten in keinem Fall im Hinblick oder

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