MÜNCHEN (dpa-AFX) - Im Bestechungsprozess gegen den früheren MAN -Vorstand Anton Weinmann ist am Donnerstag auch ein zweiter Anlauf zu einer Verständigung zwischen Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Gericht gescheitert. Das Landgericht München will jetzt den früheren MAN-Konzernchef Hakan Samuelsson als Zeugen hören und setzte weitere Termine bis November fest. Weinmanns Verteidiger Holger Matt kündigte eine Erklärung am nächsten Verhandlungstag, dem kommenden Mittwoch, an. Weinmann ist der Beihilfe zur Bestechung bei Lastwagen- und Busverkäufen in Belgien und Slowenien angeklagt.
Der Vorsitzende Richter Hans-Joachim Eckert legte dem früheren Chef der MAN-Nutzfahrzeugsparte am Donnerstag ein Geständnis nahe, um das Verfahren 'vernünftig zu beenden'. Nachdem der frühere Leiter der MAN-Revisionsabteilung als Zeuge ausgesagt hatte, er habe Samuelsson im Mai 2006 über Schmiergeldzahlungen in Slowenien informiert, müsse Weinmann sich fragen lassen, warum ausgerechnet er nichts gewusst haben wolle, sagte der Richter. Weinmann habe möglicherweise im vermeintlichen Interesse des Unternehmens nicht alles getan, um Bestechung abzustellen. Er sei nur der Beihilfe durch Unterlassen angeklagt, betonte der Richter und lobte, Weinmann habe Bargeldzahlungen in Slowenien unterbunden. Das anschließende Gespräch der Prozessbeteiligten über eine Verständigung blieb aber erfolglos.
Das Gericht will jetzt auch Samuelsson fragen, was er 2006 veranlasst und ob er Weinmann informiert habe. Allerdings hat die Staatsanwaltschaft inzwischen auch gegen Samuelsson ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Beihilfe zur Bestechung eingeleitet. Als Beschuldigter kann er die Aussage verweigern. MAN hatte sich nach dem Auffliegen der Bestechungsaffäre 2009 von Samuelsson und Weinmann getrennt und 150 Millionen Euro Bußgeld gezahlt./rol/DP/enl
Der Vorsitzende Richter Hans-Joachim Eckert legte dem früheren Chef der MAN-Nutzfahrzeugsparte am Donnerstag ein Geständnis nahe, um das Verfahren 'vernünftig zu beenden'. Nachdem der frühere Leiter der MAN-Revisionsabteilung als Zeuge ausgesagt hatte, er habe Samuelsson im Mai 2006 über Schmiergeldzahlungen in Slowenien informiert, müsse Weinmann sich fragen lassen, warum ausgerechnet er nichts gewusst haben wolle, sagte der Richter. Weinmann habe möglicherweise im vermeintlichen Interesse des Unternehmens nicht alles getan, um Bestechung abzustellen. Er sei nur der Beihilfe durch Unterlassen angeklagt, betonte der Richter und lobte, Weinmann habe Bargeldzahlungen in Slowenien unterbunden. Das anschließende Gespräch der Prozessbeteiligten über eine Verständigung blieb aber erfolglos.
Das Gericht will jetzt auch Samuelsson fragen, was er 2006 veranlasst und ob er Weinmann informiert habe. Allerdings hat die Staatsanwaltschaft inzwischen auch gegen Samuelsson ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Beihilfe zur Bestechung eingeleitet. Als Beschuldigter kann er die Aussage verweigern. MAN hatte sich nach dem Auffliegen der Bestechungsaffäre 2009 von Samuelsson und Weinmann getrennt und 150 Millionen Euro Bußgeld gezahlt./rol/DP/enl