BERLIN (dpa-AFX) - Die Fachpolitiker von Union und FDP haben sich auf Eckpunkte bei der Kürzung der Solarförderung geeinigt und an dem Vorhaben nach Protesten aus den Ländern noch einmal nachgebessert. Nach Angaben der CDU-Umweltpolitikerin Marie-Luise Dött bleibt es bei den geplanten Subventionskürzungen von 20 bis 30 Prozent in diesem Jahr. Für Häuslebauer und Investoren soll es aber teils großzügigere Übergangsfristen geben als sie bisher ins Auge gefasst wurden. Vereinbart wurde auch, die Förderung in den kommenden Jahren weiter zurückzufahren, wie Dött am Montag der dpa in Berlin sagte.
Sie bestätigte Informationen der ARD, wonach für einfache Dachanlagen, für die bis zum 24. Februar ein Antrag auf Netzanschluss gestellt wurde, bis zum 30. Juni die alten Fördersätze gelten. Das gilt auch für Anlagen, die bis 31. März kaufmännisch in Betrieb gingen. Für große Freiflächenanlagen, die mit aufwendigeren Planungsverfahren verbunden sind, gilt die Förderung nach alten Regeln bis 30. September. Ziel sei eine neuinstallierte Leistung von maximal 2500 bis 3500 Megawatt in diesem Jahr.
Die Branche und einige Länder hatten gegen die ursprünglichen Pläne protestiert und Planungssicherheit angemahnt. Ursprünglich wollte die Bundesregierung die Zuschüsse bereits zum 9. März kürzen, der Termin war dann nach einem Proteststurm von Bürgern und Firmen auf den 1. April verschoben worden. Grund für die Änderung ist eine Kostenexplosion in den vergangenen Monaten, weil weit mehr Bürger eine Solaranlage bestellten als von Berlin erwartet.
Dött zufolge befassen sich am Dienstag die Fraktionen mit den Eckpunkten, am Mittwoch die Fachausschüsse des Bundestages. Am Donnerstag soll der Gesetzentwurf dann in das Plenum eingebracht und im Bundestag in erster Lesung beraten werden. Die Koalition wolle das Gesetz 'so schnell wie möglich' verabschieden und hoffe auf Zustimmung im Bundesrat, sagte Dött./kr/DP/he
Sie bestätigte Informationen der ARD, wonach für einfache Dachanlagen, für die bis zum 24. Februar ein Antrag auf Netzanschluss gestellt wurde, bis zum 30. Juni die alten Fördersätze gelten. Das gilt auch für Anlagen, die bis 31. März kaufmännisch in Betrieb gingen. Für große Freiflächenanlagen, die mit aufwendigeren Planungsverfahren verbunden sind, gilt die Förderung nach alten Regeln bis 30. September. Ziel sei eine neuinstallierte Leistung von maximal 2500 bis 3500 Megawatt in diesem Jahr.
Die Branche und einige Länder hatten gegen die ursprünglichen Pläne protestiert und Planungssicherheit angemahnt. Ursprünglich wollte die Bundesregierung die Zuschüsse bereits zum 9. März kürzen, der Termin war dann nach einem Proteststurm von Bürgern und Firmen auf den 1. April verschoben worden. Grund für die Änderung ist eine Kostenexplosion in den vergangenen Monaten, weil weit mehr Bürger eine Solaranlage bestellten als von Berlin erwartet.
Dött zufolge befassen sich am Dienstag die Fraktionen mit den Eckpunkten, am Mittwoch die Fachausschüsse des Bundestages. Am Donnerstag soll der Gesetzentwurf dann in das Plenum eingebracht und im Bundestag in erster Lesung beraten werden. Die Koalition wolle das Gesetz 'so schnell wie möglich' verabschieden und hoffe auf Zustimmung im Bundesrat, sagte Dött./kr/DP/he