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ots.CorporateNews: BDU Bundesverband Deutscher Unternehmensberater / BGH-Urteil: ...

Veröffentlicht am 12.07.2012, 10:28
Aktualisiert 12.07.2012, 10:32
BGH-Urteil: Unternehmenslenker müssen regelmäßig ihr mögliches

Insolvenzrisiko überprüfen und je nach Situation qualifizierte Berater

einbeziehen

Bonn (ots) - In Krisensituationen können GmbH-Geschäftsführer

verpflichtet sein, qualifizierte Berater hinzuzuziehen, um eine

Insolvenzgefahr auszuschließen. In diesem Zusammenhang weist der

Bundesverband Deutscher Unternehmensberater (BDU) auf eine aktuelle

Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH; Urteil vom 27. März 2012 -

II ZR 171/10) hin. 'Das Urteil führt faktisch zu einer ständigen

Prüfungspflicht für den Unternehmensverantwortlichen, ob er einen

Insolvenzantrag stellen muss', so Professor Paul Groß, Vorsitzender

des BDU-Fachverbandes Sanierungs- und Insolvenzberatung. Der BGH

betont, dass nicht hinreichend sachkundige Geschäftsführer fachlich

qualifizierte Personen zur Beratung heranziehen müssen. Dies können

zum Beispiel auch Unternehmensberater sein. 'Ganz wichtig ist, dass

der Unternehmensverantwortliche die Prüfung durch den fachkundigen

Berater nicht nur unverzüglich beauftragt, sondern darüber hinaus auf

die schnelle Vorlage des Prüfergebnisses hinwirkt', so Groß.

Interessant sei an dem Urteil weiterhin, dass es für Berater nicht

ohne weiteres eine eigenständige Prüf- und Informationspflicht gebe,

ob ein Insolvenzrisiko vorliege. Denn, so der BGH, es seien stets

'die Umstände der Auftragserteilung' entscheidend, ob ein Berater

eine mögliche Insolvenz zu prüfen habe.

Originaltext: BDU Bundesverband Deutscher Unternehmensberater

Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/9562

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Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V.,

Klaus Reiners (Pressesprecher)

Zitelmannstraße 22, 53113 Bonn und Reinhardtstraße 34, 10711 Berlin

T +49 (0) 228 9161-16 oder 0172 23 500 58, rei@bdu.de

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