BGH-Urteil: Unternehmenslenker müssen regelmäßig ihr mögliches
Insolvenzrisiko überprüfen und je nach Situation qualifizierte Berater
einbeziehen
Bonn (ots) - In Krisensituationen können GmbH-Geschäftsführer
verpflichtet sein, qualifizierte Berater hinzuzuziehen, um eine
Insolvenzgefahr auszuschließen. In diesem Zusammenhang weist der
Bundesverband Deutscher Unternehmensberater (BDU) auf eine aktuelle
Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH; Urteil vom 27. März 2012 -
II ZR 171/10) hin. 'Das Urteil führt faktisch zu einer ständigen
Prüfungspflicht für den Unternehmensverantwortlichen, ob er einen
Insolvenzantrag stellen muss', so Professor Paul Groß, Vorsitzender
des BDU-Fachverbandes Sanierungs- und Insolvenzberatung. Der BGH
betont, dass nicht hinreichend sachkundige Geschäftsführer fachlich
qualifizierte Personen zur Beratung heranziehen müssen. Dies können
zum Beispiel auch Unternehmensberater sein. 'Ganz wichtig ist, dass
der Unternehmensverantwortliche die Prüfung durch den fachkundigen
Berater nicht nur unverzüglich beauftragt, sondern darüber hinaus auf
die schnelle Vorlage des Prüfergebnisses hinwirkt', so Groß.
Interessant sei an dem Urteil weiterhin, dass es für Berater nicht
ohne weiteres eine eigenständige Prüf- und Informationspflicht gebe,
ob ein Insolvenzrisiko vorliege. Denn, so der BGH, es seien stets
'die Umstände der Auftragserteilung' entscheidend, ob ein Berater
eine mögliche Insolvenz zu prüfen habe.
Originaltext: BDU Bundesverband Deutscher Unternehmensberater
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/9562
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_9562.rss2
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V.,
Klaus Reiners (Pressesprecher)
Zitelmannstraße 22, 53113 Bonn und Reinhardtstraße 34, 10711 Berlin
T +49 (0) 228 9161-16 oder 0172 23 500 58, rei@bdu.de
Insolvenzrisiko überprüfen und je nach Situation qualifizierte Berater
einbeziehen
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verpflichtet sein, qualifizierte Berater hinzuzuziehen, um eine
Insolvenzgefahr auszuschließen. In diesem Zusammenhang weist der
Bundesverband Deutscher Unternehmensberater (BDU) auf eine aktuelle
Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH; Urteil vom 27. März 2012 -
II ZR 171/10) hin. 'Das Urteil führt faktisch zu einer ständigen
Prüfungspflicht für den Unternehmensverantwortlichen, ob er einen
Insolvenzantrag stellen muss', so Professor Paul Groß, Vorsitzender
des BDU-Fachverbandes Sanierungs- und Insolvenzberatung. Der BGH
betont, dass nicht hinreichend sachkundige Geschäftsführer fachlich
qualifizierte Personen zur Beratung heranziehen müssen. Dies können
zum Beispiel auch Unternehmensberater sein. 'Ganz wichtig ist, dass
der Unternehmensverantwortliche die Prüfung durch den fachkundigen
Berater nicht nur unverzüglich beauftragt, sondern darüber hinaus auf
die schnelle Vorlage des Prüfergebnisses hinwirkt', so Groß.
Interessant sei an dem Urteil weiterhin, dass es für Berater nicht
ohne weiteres eine eigenständige Prüf- und Informationspflicht gebe,
ob ein Insolvenzrisiko vorliege. Denn, so der BGH, es seien stets
'die Umstände der Auftragserteilung' entscheidend, ob ein Berater
eine mögliche Insolvenz zu prüfen habe.
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