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DGAP-Adhoc: STADA Arzneimittel AG: Lokaler Insolvenzverwalter klagt gegen Tochtergesellschaft der STADA Arzneimittel AG (deutsch)

Veröffentlicht am 14.02.2014, 16:26

STADA Arzneimittel AG: Lokaler Insolvenzverwalter klagt gegen Tochtergesellschaft der STADA Arzneimittel AG

STADA Arzneimittel AG / Schlagwort(e): Sonstiges

14.02.2014 16:26

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch

die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Bad Vilbel, 14. Februar 2014 - Der Insolvenzverwalter der Velefarm Holding

und der Velefarm VFB hat beim Handelsgericht (Commercial Court) in Belgrad

Klage gegen die Hemofarm A.D., eine Tochtergesellschaft der STADA

Arzneimittel AG, und die Velefarm Prolek, eine Gesellschaft der

Velefarm-Gruppe, eingereicht. Mit der Klage verlangt der

Insolvenzverwalter, dass bestimmte Vereinbarungen und Erklärungen aus den

Jahren 2010 und 2011 zwischen Hemofarm und Gesellschaften der serbischen

Großhandelsgruppe Velefarm gegenüber der Insolvenzmasse der Velefarm

Holding und der Velefarm VFB für unwirksam erklärt werden und infolgedessen

Rückzahlungen an die Insolvenzmasse zu leisten seien.

Im September 2010 hatte die Hemofarm mit der Velefarm Holding und der

Velefarm VFB einen Restrukturierungsplan für Verbindlichkeiten der Velefarm

Holding und der Velefarm VFB gegenüber Hemofarm unterzeichnet: Damit sollte

die Velefarm in die Lage versetzt werden, die noch ausstehenden Forderungen

aus Lieferungen und Leistungen der Hemofarm schrittweise über mehrere Jahre

zu begleichen (vgl. Ad-hoc-Meldung vom 28.09.2010). Im Jahr 2012 haben die

Velefarm Holding und die Velefarm VFB das Insolvenzverfahren beantragt, in

dem ein Insolvenzverwalter als Vertreter beider Gesellschaften bestellt

wurde.

Der Insolvenzverwalter behauptet in seiner Klage, dass die Hemofarm andere

Gläubiger der Velefarm Holding und der Velefarm VFB bei Vollzug des

Restrukturierungsplans und damit in Zusammenhang stehender Vereinbarungen

und Handlungen benachteiligt habe. Daneben verlangt der Insolvenzverwalter

Rückzahlungen an die Insolvenzmasse der Velefarm Holding und der Velefarm

VFB zuzüglich Zinsen und Verfahrenskosten.

In der Klageschrift werden diese Beträge mit circa 54,2 Millionen Euro (in

lokaler Währung) beziffert. Dabei wäre allerdings zu berücksichtigen, dass

der Hemofarm als Gläubigerin der Insolvenzmasse eine Quote von der

Insolvenzmasse in erheblichem Maße zusteht.

Hemofarm und STADA halten die Klage für unbegründet. Die Voraussetzungen

der vorsätzlichen Gläubigerschädigung sind im vorliegenden Fall nicht

gegeben. Der Restrukturierungsplan zwischen der Hemofarm, der Velefarm

Holding und der Velefarm VFB wurde von Hemofarm unter Beachtung aller

gesetzlichen Anforderungen vollzogen und diente der Restrukturierung der

Velefarm-Gruppe und nicht der Benachteiligung anderer Gläubiger.

Insbesondere kam es im Zusammenhang mit dem Restrukturierungsplan bei der

Hemofarm als einem der größten Gläubiger der Velefarm-Gruppe zu

signifikanten Abschreibungen (vgl. Ad-hoc-Meldungen vom 28.09.2010 und

21.09.2011). Hemofarm stützt sich bei dieser Einschätzung unter anderem auf

das Gutachten einer namhaften lokalen Rechtsanwaltskanzlei und wird sich

gegen diese Klage durch alle gerichtlichen Instanzen zur Wehr setzen.

Weitere Informationen:

STADA Arzneimittel AG / Unternehmenskommunikation / Stadastraße 2-18 / D -

61118 Bad Vilbel /

Tel.: +49 (0) 6101 603-113 / Fax: +49 (0) 6101 603-506 / E-Mail:

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Oder besuchen Sie uns im Internet unter www.stada.de.

14.02.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

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Sprache: Deutsch

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