STADA Arzneimittel AG: Lokaler Insolvenzverwalter klagt gegen Tochtergesellschaft der STADA Arzneimittel AG
STADA Arzneimittel AG / Schlagwort(e): Sonstiges
14.02.2014 16:26
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Bad Vilbel, 14. Februar 2014 - Der Insolvenzverwalter der Velefarm Holding
und der Velefarm VFB hat beim Handelsgericht (Commercial Court) in Belgrad
Klage gegen die Hemofarm A.D., eine Tochtergesellschaft der STADA
Arzneimittel AG, und die Velefarm Prolek, eine Gesellschaft der
Velefarm-Gruppe, eingereicht. Mit der Klage verlangt der
Insolvenzverwalter, dass bestimmte Vereinbarungen und Erklärungen aus den
Jahren 2010 und 2011 zwischen Hemofarm und Gesellschaften der serbischen
Großhandelsgruppe Velefarm gegenüber der Insolvenzmasse der Velefarm
Holding und der Velefarm VFB für unwirksam erklärt werden und infolgedessen
Rückzahlungen an die Insolvenzmasse zu leisten seien.
Im September 2010 hatte die Hemofarm mit der Velefarm Holding und der
Velefarm VFB einen Restrukturierungsplan für Verbindlichkeiten der Velefarm
Holding und der Velefarm VFB gegenüber Hemofarm unterzeichnet: Damit sollte
die Velefarm in die Lage versetzt werden, die noch ausstehenden Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen der Hemofarm schrittweise über mehrere Jahre
zu begleichen (vgl. Ad-hoc-Meldung vom 28.09.2010). Im Jahr 2012 haben die
Velefarm Holding und die Velefarm VFB das Insolvenzverfahren beantragt, in
dem ein Insolvenzverwalter als Vertreter beider Gesellschaften bestellt
wurde.
Der Insolvenzverwalter behauptet in seiner Klage, dass die Hemofarm andere
Gläubiger der Velefarm Holding und der Velefarm VFB bei Vollzug des
Restrukturierungsplans und damit in Zusammenhang stehender Vereinbarungen
und Handlungen benachteiligt habe. Daneben verlangt der Insolvenzverwalter
Rückzahlungen an die Insolvenzmasse der Velefarm Holding und der Velefarm
VFB zuzüglich Zinsen und Verfahrenskosten.
In der Klageschrift werden diese Beträge mit circa 54,2 Millionen Euro (in
lokaler Währung) beziffert. Dabei wäre allerdings zu berücksichtigen, dass
der Hemofarm als Gläubigerin der Insolvenzmasse eine Quote von der
Insolvenzmasse in erheblichem Maße zusteht.
Hemofarm und STADA halten die Klage für unbegründet. Die Voraussetzungen
der vorsätzlichen Gläubigerschädigung sind im vorliegenden Fall nicht
gegeben. Der Restrukturierungsplan zwischen der Hemofarm, der Velefarm
Holding und der Velefarm VFB wurde von Hemofarm unter Beachtung aller
gesetzlichen Anforderungen vollzogen und diente der Restrukturierung der
Velefarm-Gruppe und nicht der Benachteiligung anderer Gläubiger.
Insbesondere kam es im Zusammenhang mit dem Restrukturierungsplan bei der
Hemofarm als einem der größten Gläubiger der Velefarm-Gruppe zu
signifikanten Abschreibungen (vgl. Ad-hoc-Meldungen vom 28.09.2010 und
21.09.2011). Hemofarm stützt sich bei dieser Einschätzung unter anderem auf
das Gutachten einer namhaften lokalen Rechtsanwaltskanzlei und wird sich
gegen diese Klage durch alle gerichtlichen Instanzen zur Wehr setzen.
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