KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft, welche Mittel Verbraucherzentralen beim Schutz von Verbrauchern vor Internetbetrügereien haben. Konkret geht es um die Frage, ob die Verbraucherschützer Banken dazu auffordern dürfen, die Konten von Inkassounternehmen zu sperren.
Ein Inkassounternehmen hatte die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz verklagt, weil diese eine Sparkasse dazu aufgefordert hatten, das Girokonto des Unternehmens zu kündigen. Über das Konto werde Geld aus Internetbetrügereien eingetrieben, argumentiert die Verbraucherzentrale. Klagen hätten sich zu lange hingezogen und die Verbraucher nicht effektiv geschützt.
Die Verbraucherschützer müssten jedoch gegen das betrügerische Internetunternehmen und nicht gegen das Inkassounternehmen vorgehen, hielt der Anwalt der Firma dagegen. Wann der BGH sein Urteil bekanntgibt, war Donnerstagnachmittag noch nicht bekannt.