BRÜSSEL (dpa-AFX) - Die EU-Kommission geht zum zweiten Mal auf dem Gerichtsweg gegen das VW-Gesetz vor. Die Brüsseler Behörde hat entschieden, in dem schon zehn Jahre laufenden Verfahren Deutschland erneut wegen Verletzung des EU-Vertrags vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu verklagen. Das teilte die EU-Kommission am Donnerstag mit. Als Sanktion verlangt die Behörde, dass Deutschland zu einem Bußgeld von mindestens 46,5 Millionen Euro verurteilt wird.
Das VW-Gesetz sichert den besonderen Einfluss des Landes Niedersachsen und der Arbeitnehmervertreter bei VW ab. Nach Ansicht der EU-Kommission bevorzugt das VW-Gesetz einseitig den Aktionär Niedersachsen und schreckt andere Investoren ab - wäre damit also ein Verstoß gegen die Freiheit des Kapitalverkehrs. Die Hüter der EU-Verträge fordern von Deutschland daher, den Passus abzuschaffen, der Niedersachsen mit einem Anteil von 20 Prozent eine Sperrminorität bei dem Wolfsburger Autobauer sichert. Allgemein üblich im Aktienrecht sind dafür 25 Prozent.
DEUTSCHLAND HABE URTEIL NICHT VOLLSTÄNDIG UMGESETZT
Nach einem ersten Urteil von 2007 hatte die Bundesregierung zwei der drei strittigen Punkte des VW-Gesetzes gestrichen, die Sperrminorität blieb aber erhalten. 'Deutschland hat das Gerichtsurteil nicht vollständig umgesetzt', begründete die EU-Kommission daher ihre Klage. Das faktische Vetorecht habe dazu beigetragen, Volkswagen vor der Übernahme durch Porsche zu bewahren; es behindere daher Investitionen und mache feindliche Übernahmen unmöglich.
Das Gericht muss nun klären, ob auch das novellierte VW-Gesetz unzulässig ist. Die Richter könnten weitere Änderungen verlangen und zudem ein Bußgeld verhängen, das auch noch höher ausfallen kann. Die Strafe ist von der Bundesrepublik - und nicht vom Konzern - zu zahlen.
Politik und Gewerkschaften fürchten um den Schutzwall und die Mitbestimmung. Schon im Vorfeld hatte es daher massiv Kritik aus Deutschland an der neuen EU-Klage gehagelt./mt/DP/wiz
Das VW-Gesetz sichert den besonderen Einfluss des Landes Niedersachsen und der Arbeitnehmervertreter bei VW ab. Nach Ansicht der EU-Kommission bevorzugt das VW-Gesetz einseitig den Aktionär Niedersachsen und schreckt andere Investoren ab - wäre damit also ein Verstoß gegen die Freiheit des Kapitalverkehrs. Die Hüter der EU-Verträge fordern von Deutschland daher, den Passus abzuschaffen, der Niedersachsen mit einem Anteil von 20 Prozent eine Sperrminorität bei dem Wolfsburger Autobauer sichert. Allgemein üblich im Aktienrecht sind dafür 25 Prozent.
DEUTSCHLAND HABE URTEIL NICHT VOLLSTÄNDIG UMGESETZT
Nach einem ersten Urteil von 2007 hatte die Bundesregierung zwei der drei strittigen Punkte des VW-Gesetzes gestrichen, die Sperrminorität blieb aber erhalten. 'Deutschland hat das Gerichtsurteil nicht vollständig umgesetzt', begründete die EU-Kommission daher ihre Klage. Das faktische Vetorecht habe dazu beigetragen, Volkswagen
Das Gericht muss nun klären, ob auch das novellierte VW-Gesetz unzulässig ist. Die Richter könnten weitere Änderungen verlangen und zudem ein Bußgeld verhängen, das auch noch höher ausfallen kann. Die Strafe ist von der Bundesrepublik - und nicht vom Konzern - zu zahlen.
Politik und Gewerkschaften fürchten um den Schutzwall und die Mitbestimmung. Schon im Vorfeld hatte es daher massiv Kritik aus Deutschland an der neuen EU-Klage gehagelt./mt/DP/wiz