APA ots news: Meinl Bank: Neuer Sachverständiger in MEL-Zivilverfahren vertrieb als Wertpapierdienstleister MEL-Zertifikate
Wien (APA-ots) - - Meinl Bank brachte Ablehnungsantrag wegen Befangenheit ein -
Handelsgericht Wien beauftragte umgehend Einstellung der
Gutachtertätigkeit
- Meinl Bank Vorstand Peter Weinzierl: 'Anlegeranwalt Poduschka
versuchte offensichtlich Gericht hinters Licht zu führen'
Laut Medienberichten vom 28. Jänner 2011 beauftragte das
Handelsgericht Wien über Antrag und mit entsprechender Zustimmung
eines der Anlegeranwälte, Mag Michael Poduschka, den Sachverständigen
Mag Oliver Lintner mit der Erstellung eines Gutachtens in Sachen MEL.
Lintner ist Alleineigentümer und Geschäftsführer des
Wertpapierdienstleistungsunternehmens, Lintner Vermögensverwaltungs
GmbH.
Gericht beauftragt Einstellung der Gutachtertätigkeit
Diese Bestellung von Mag Oliver Lintner als Gutachter in einem
Zivilverfahren brachte eine neue Dimension in den so genannten
MEL-Diskurs. Denn hier wurde über Antrag und mit Zustimmung des
Anlegeranwalts Michael Poduschka ein unzweifelhaft befangener
Gutachter in einem Zivilverfahren bestellt. Laut Meinl Bank-Vorstand
Peter Weinzierl steht hier der Verdacht im Raum, dass der
Anlegeranwalt Poduschka versuchte, auf diese Art die von ihm
geführten Verfahren zu beeinflussen. Die Meinl Bank brachte am 28.
Dezember 2011 einen Ablehnungsantrag ein, das Gericht reagierte
binnen kürzester Frist und beauftragte mit 30.12.2011 die vorläufige
Einstellung der Gutachtertätigkeit. Eine endgültige Entscheidung wird
im Laufe der nächsten Tage erwartet.
Die wesentlichen Punkte des Meinl Bank - Ablehnungsantrags:
- Lintner ist Alleingesellschafter sowie Geschäftsführer der Lintner
Vermögensverwaltungs GmbH und stand und steht als solcher in
direkter Geschäftsbeziehung mit der Meinl Success Finanz AG, einer
100% Tochter der Meinl Bank. Lintners Unternehmen betreute
zumindest 19 Kunden, die Investments in MEL getätigt haben und
Depots bei der Bank unterhalten oder unterhielten. Die Lintner
Vermögensverwaltungs GmbH bezog daraus von der Meinl Bank-Tochter
Provisionen.
- Die Lintner Vermögensverwaltungs GmbH selbst, sowie Herr Mag
Lintner persönlich erwarben Zertifikate der MEL und halten diese
nach wie vor.
- Kunden der Lintner Vermögensberatungs GmbH befinden sich unter den
Zivilklägern gegen die Meinl Bank. In diesen Verfahren agierte die
Lintner Vermögensverwaltungs GmbH als
Wertpapierdienstleistungsunternehmen (WDPLU) oder zumindest als
Finanzdienstleistungsunternehmen (FDLA).
Damit ist die Lintner Vermögensverwaltungs GmbH direkt in
Verfahren involviert und möglichen Regressansprüchen ausgesetzt.
- Aus der Bilanz der Lintner Vermögensverwaltungs GmbH ist zu
entnehmen: 'Weiters ist für eine mögliche Inanspruchnahme gemäß
§23 WAG (Haftung für Forderungen von Anlegern) aufgrund eines
konkreten Anlassfalles in der Höhe von EUR 16.000,00 vorgesorgt
worden'. Daraus ergibt sich, dass die Lintner Vermögensverwaltungs
GmbH selbst in einem Anlegerprozess wegen Falschberatung in
Anspruch genommen wird.
- Dies legt den Schluss nahe, so der Antrag: '...dass die Lintner
Vermögensverwaltungs GmbH [...] ihre Kunden sogar aktiv dazu
animierte, nicht die Lintner Vermögensverwaltungs GmbH, sondern
die 'reichere' Meinl Bank zu klagen.'
- In einigen der Verfahren, die Kunden der Lintner
Vermögensverwaltungs GmbH gegen die Meinl Bank angestrengt haben,
fungiert der Anlegeranwalt Michael Poduschka als Klagevertreter,
woraus sich - laut Antrag - ergibt, dass er ( Michael Poduschka;
Anm.) über die Verstrickungen des bestellten Sachverständigen
betreffend MEL Bescheid wusste. Ungeachtet dessen erklärte Michael
Poduschka gegenüber dem Gericht schriftlich, mit der Bestellung
von Mag Oliver Lintner als Gutachter einverstanden zu sein.
Daraus folgt, so der Antrag, dass Mag Lintner bzw die von ihm
geleitete und ihm gehörende Lintner Vermögensverwaltungs GmbH ein
massives Eigeninteresse an einem bestimmten Ausgang der gegen die
beklagte Partei (Meinl Bank; Anm.) geführten Anlegerverfahren [hat]
und damit klar befangen ist.
'Anlegeranwalt versuchte Gericht hinters Licht zu führen - Gericht
reagierte umgehend und beauftragte Einstellung der Gutachtertätigkeit
Dazu Meinl Bank-Vorstand Peter Weinzierl: 'Die Beauftragung eines
offensichtlich befangenen Gutachters ist symptomatisch für den
gesamten MEL-Diskurs. Hier sei nur an die Bestellung des befangenen
Gutachters Thomas Havranek durch die Staatsanwaltschaft Wien erinnert
oder an den jüngst bekannt gewordenen Rückzug des renommierten
Gutachters Fritz Kleiner, der durch massive Differenzen zwischen
Staatsanwaltschaft und Gutachter veranlasst war. Was dem Fass den
Boden ausschlägt, ist, dass in diesem konkreten Fall ein
Anlegeranwalt, Mag Poduschka, offensichtlich versucht, das Gericht -
und durch mediale Ausschlachtung auch die breite Öffentlichkeit -
hinters Licht zu führen. Mag Poduschka weiß ganz genau um die
Befangenheit des Sachverständigen - er vertritt ja Kunden von Mag
Lintner in Klagen gegen die Meinl Bank - und stimmte trotzdem seiner
Bestellung zu bzw. legte die massiven Bedenken, die gegen Mag Oliver
Lintner als Gutachter in diesem Verfahren sprechen, gegenüber dem
Gericht, dem diese Verstrickungen nicht bekannt waren, nicht offen.'
Laut Weinzierl wäre es logische Konsequenz wäre, zu prüfen, ob
dieses Verhalten Mag Poduschkas gegen grundlegende standesrechtliche
Regeln verstoße.
Weinzierl hob abschließend die Tatsache hervor, dass die
zuständige Richterin am Landesgericht Wien binnen 24 Stunden nach
Bekanntwerden der Situation die Einstellung der Gutachtertätigkeit
beauftragte. Im Unterschied dazu habe man im Straflandesgericht Wien
innerhalb von 3 Jahren die rechtswidrigen Folgen der Arbeit des
Befangenen Gutachters Thomas Havranek immer noch nicht korrigiert.
Weiterführende Informationen:
Meinl Bank AG
Die Meinl Bank bietet als Privatbank Leistungen im Bereich
Corporate Finance, Fondsmanagement sowie private und institutioneller
Vermögensverwaltung an. Mit der Julius Meinl Investment GmbH verfügt
die Meinl Bank über eine eigene Investmentfondsgesellschaft. Die
Meinl Bank steht eigenständig auf einem starken ökonomischen
Fundament, die Eigenmittel des Instituts sind mit 14% fast doppelt so
hoch wie die gesetzlich vorgeschriebene Eigenmittelunterlegung. Damit
ist die Bank für die Zukunft gut positioniert.
Rückfragehinweis:
Meinl Bank AG
Pressestelle
Thomas Huemer
Tel.: +43 1 531 88 - 203
e-mail.: huemer@meinlbank.com
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/3934/aom
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OTS0046 2011-12-30/10:08
Wien (APA-ots) - - Meinl Bank brachte Ablehnungsantrag wegen Befangenheit ein -
Handelsgericht Wien beauftragte umgehend Einstellung der
Gutachtertätigkeit
- Meinl Bank Vorstand Peter Weinzierl: 'Anlegeranwalt Poduschka
versuchte offensichtlich Gericht hinters Licht zu führen'
Laut Medienberichten vom 28. Jänner 2011 beauftragte das
Handelsgericht Wien über Antrag und mit entsprechender Zustimmung
eines der Anlegeranwälte, Mag Michael Poduschka, den Sachverständigen
Mag Oliver Lintner mit der Erstellung eines Gutachtens in Sachen MEL.
Lintner ist Alleineigentümer und Geschäftsführer des
Wertpapierdienstleistungsunternehmens, Lintner Vermögensverwaltungs
GmbH.
Gericht beauftragt Einstellung der Gutachtertätigkeit
Diese Bestellung von Mag Oliver Lintner als Gutachter in einem
Zivilverfahren brachte eine neue Dimension in den so genannten
MEL-Diskurs. Denn hier wurde über Antrag und mit Zustimmung des
Anlegeranwalts Michael Poduschka ein unzweifelhaft befangener
Gutachter in einem Zivilverfahren bestellt. Laut Meinl Bank-Vorstand
Peter Weinzierl steht hier der Verdacht im Raum, dass der
Anlegeranwalt Poduschka versuchte, auf diese Art die von ihm
geführten Verfahren zu beeinflussen. Die Meinl Bank brachte am 28.
Dezember 2011 einen Ablehnungsantrag ein, das Gericht reagierte
binnen kürzester Frist und beauftragte mit 30.12.2011 die vorläufige
Einstellung der Gutachtertätigkeit. Eine endgültige Entscheidung wird
im Laufe der nächsten Tage erwartet.
Die wesentlichen Punkte des Meinl Bank - Ablehnungsantrags:
- Lintner ist Alleingesellschafter sowie Geschäftsführer der Lintner
Vermögensverwaltungs GmbH und stand und steht als solcher in
direkter Geschäftsbeziehung mit der Meinl Success Finanz AG, einer
100% Tochter der Meinl Bank. Lintners Unternehmen betreute
zumindest 19 Kunden, die Investments in MEL getätigt haben und
Depots bei der Bank unterhalten oder unterhielten. Die Lintner
Vermögensverwaltungs GmbH bezog daraus von der Meinl Bank-Tochter
Provisionen.
- Die Lintner Vermögensverwaltungs GmbH selbst, sowie Herr Mag
Lintner persönlich erwarben Zertifikate der MEL und halten diese
nach wie vor.
- Kunden der Lintner Vermögensberatungs GmbH befinden sich unter den
Zivilklägern gegen die Meinl Bank. In diesen Verfahren agierte die
Lintner Vermögensverwaltungs GmbH als
Wertpapierdienstleistungsunternehmen (WDPLU) oder zumindest als
Finanzdienstleistungsunternehmen (FDLA).
Damit ist die Lintner Vermögensverwaltungs GmbH direkt in
Verfahren involviert und möglichen Regressansprüchen ausgesetzt.
- Aus der Bilanz der Lintner Vermögensverwaltungs GmbH ist zu
entnehmen: 'Weiters ist für eine mögliche Inanspruchnahme gemäß
§23 WAG (Haftung für Forderungen von Anlegern) aufgrund eines
konkreten Anlassfalles in der Höhe von EUR 16.000,00 vorgesorgt
worden'. Daraus ergibt sich, dass die Lintner Vermögensverwaltungs
GmbH selbst in einem Anlegerprozess wegen Falschberatung in
Anspruch genommen wird.
- Dies legt den Schluss nahe, so der Antrag: '...dass die Lintner
Vermögensverwaltungs GmbH [...] ihre Kunden sogar aktiv dazu
animierte, nicht die Lintner Vermögensverwaltungs GmbH, sondern
die 'reichere' Meinl Bank zu klagen.'
- In einigen der Verfahren, die Kunden der Lintner
Vermögensverwaltungs GmbH gegen die Meinl Bank angestrengt haben,
fungiert der Anlegeranwalt Michael Poduschka als Klagevertreter,
woraus sich - laut Antrag - ergibt, dass er ( Michael Poduschka;
Anm.) über die Verstrickungen des bestellten Sachverständigen
betreffend MEL Bescheid wusste. Ungeachtet dessen erklärte Michael
Poduschka gegenüber dem Gericht schriftlich, mit der Bestellung
von Mag Oliver Lintner als Gutachter einverstanden zu sein.
Daraus folgt, so der Antrag, dass Mag Lintner bzw die von ihm
geleitete und ihm gehörende Lintner Vermögensverwaltungs GmbH ein
massives Eigeninteresse an einem bestimmten Ausgang der gegen die
beklagte Partei (Meinl Bank; Anm.) geführten Anlegerverfahren [hat]
und damit klar befangen ist.
'Anlegeranwalt versuchte Gericht hinters Licht zu führen - Gericht
reagierte umgehend und beauftragte Einstellung der Gutachtertätigkeit
Dazu Meinl Bank-Vorstand Peter Weinzierl: 'Die Beauftragung eines
offensichtlich befangenen Gutachters ist symptomatisch für den
gesamten MEL-Diskurs. Hier sei nur an die Bestellung des befangenen
Gutachters Thomas Havranek durch die Staatsanwaltschaft Wien erinnert
oder an den jüngst bekannt gewordenen Rückzug des renommierten
Gutachters Fritz Kleiner, der durch massive Differenzen zwischen
Staatsanwaltschaft und Gutachter veranlasst war. Was dem Fass den
Boden ausschlägt, ist, dass in diesem konkreten Fall ein
Anlegeranwalt, Mag Poduschka, offensichtlich versucht, das Gericht -
und durch mediale Ausschlachtung auch die breite Öffentlichkeit -
hinters Licht zu führen. Mag Poduschka weiß ganz genau um die
Befangenheit des Sachverständigen - er vertritt ja Kunden von Mag
Lintner in Klagen gegen die Meinl Bank - und stimmte trotzdem seiner
Bestellung zu bzw. legte die massiven Bedenken, die gegen Mag Oliver
Lintner als Gutachter in diesem Verfahren sprechen, gegenüber dem
Gericht, dem diese Verstrickungen nicht bekannt waren, nicht offen.'
Laut Weinzierl wäre es logische Konsequenz wäre, zu prüfen, ob
dieses Verhalten Mag Poduschkas gegen grundlegende standesrechtliche
Regeln verstoße.
Weinzierl hob abschließend die Tatsache hervor, dass die
zuständige Richterin am Landesgericht Wien binnen 24 Stunden nach
Bekanntwerden der Situation die Einstellung der Gutachtertätigkeit
beauftragte. Im Unterschied dazu habe man im Straflandesgericht Wien
innerhalb von 3 Jahren die rechtswidrigen Folgen der Arbeit des
Befangenen Gutachters Thomas Havranek immer noch nicht korrigiert.
Weiterführende Informationen:
Meinl Bank AG
Die Meinl Bank bietet als Privatbank Leistungen im Bereich
Corporate Finance, Fondsmanagement sowie private und institutioneller
Vermögensverwaltung an. Mit der Julius Meinl Investment GmbH verfügt
die Meinl Bank über eine eigene Investmentfondsgesellschaft. Die
Meinl Bank steht eigenständig auf einem starken ökonomischen
Fundament, die Eigenmittel des Instituts sind mit 14% fast doppelt so
hoch wie die gesetzlich vorgeschriebene Eigenmittelunterlegung. Damit
ist die Bank für die Zukunft gut positioniert.
Rückfragehinweis:
Meinl Bank AG
Pressestelle
Thomas Huemer
Tel.: +43 1 531 88 - 203
e-mail.: huemer@meinlbank.com
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/3934/aom
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