🤑 Günstiger wird‘s nicht. Jetzt schnell 60 % RABATT am Black Friday sichern, bevor es zu spät ist ...JETZT ZUGREIFEN

APA ots news: Meinl Bank: Neuer Sachverständiger in MEL-Zivilverfahren...

Veröffentlicht am 30.12.2011, 10:14
APA ots news: Meinl Bank: Neuer Sachverständiger in MEL-Zivilverfahren vertrieb als Wertpapierdienstleister MEL-Zertifikate

Wien (APA-ots) - - Meinl Bank brachte Ablehnungsantrag wegen Befangenheit ein -

Handelsgericht Wien beauftragte umgehend Einstellung der

Gutachtertätigkeit

- Meinl Bank Vorstand Peter Weinzierl: 'Anlegeranwalt Poduschka

versuchte offensichtlich Gericht hinters Licht zu führen'



Laut Medienberichten vom 28. Jänner 2011 beauftragte das

Handelsgericht Wien über Antrag und mit entsprechender Zustimmung

eines der Anlegeranwälte, Mag Michael Poduschka, den Sachverständigen

Mag Oliver Lintner mit der Erstellung eines Gutachtens in Sachen MEL.

Lintner ist Alleineigentümer und Geschäftsführer des

Wertpapierdienstleistungsunternehmens, Lintner Vermögensverwaltungs

GmbH.



Gericht beauftragt Einstellung der Gutachtertätigkeit

Diese Bestellung von Mag Oliver Lintner als Gutachter in einem

Zivilverfahren brachte eine neue Dimension in den so genannten

MEL-Diskurs. Denn hier wurde über Antrag und mit Zustimmung des

Anlegeranwalts Michael Poduschka ein unzweifelhaft befangener

Gutachter in einem Zivilverfahren bestellt. Laut Meinl Bank-Vorstand

Peter Weinzierl steht hier der Verdacht im Raum, dass der

Anlegeranwalt Poduschka versuchte, auf diese Art die von ihm

geführten Verfahren zu beeinflussen. Die Meinl Bank brachte am 28.

Dezember 2011 einen Ablehnungsantrag ein, das Gericht reagierte

binnen kürzester Frist und beauftragte mit 30.12.2011 die vorläufige

Einstellung der Gutachtertätigkeit. Eine endgültige Entscheidung wird

im Laufe der nächsten Tage erwartet.



Die wesentlichen Punkte des Meinl Bank - Ablehnungsantrags:

- Lintner ist Alleingesellschafter sowie Geschäftsführer der Lintner

Vermögensverwaltungs GmbH und stand und steht als solcher in

direkter Geschäftsbeziehung mit der Meinl Success Finanz AG, einer

100% Tochter der Meinl Bank. Lintners Unternehmen betreute

zumindest 19 Kunden, die Investments in MEL getätigt haben und

Depots bei der Bank unterhalten oder unterhielten. Die Lintner

Vermögensverwaltungs GmbH bezog daraus von der Meinl Bank-Tochter

Provisionen.

- Die Lintner Vermögensverwaltungs GmbH selbst, sowie Herr Mag

Lintner persönlich erwarben Zertifikate der MEL und halten diese

nach wie vor.

- Kunden der Lintner Vermögensberatungs GmbH befinden sich unter den

Zivilklägern gegen die Meinl Bank. In diesen Verfahren agierte die

Lintner Vermögensverwaltungs GmbH als

Wertpapierdienstleistungsunternehmen (WDPLU) oder zumindest als

Finanzdienstleistungsunternehmen (FDLA).

Damit ist die Lintner Vermögensverwaltungs GmbH direkt in

Verfahren involviert und möglichen Regressansprüchen ausgesetzt.

- Aus der Bilanz der Lintner Vermögensverwaltungs GmbH ist zu

entnehmen: 'Weiters ist für eine mögliche Inanspruchnahme gemäß

§23 WAG (Haftung für Forderungen von Anlegern) aufgrund eines

konkreten Anlassfalles in der Höhe von EUR 16.000,00 vorgesorgt

worden'. Daraus ergibt sich, dass die Lintner Vermögensverwaltungs

GmbH selbst in einem Anlegerprozess wegen Falschberatung in

Anspruch genommen wird.

- Dies legt den Schluss nahe, so der Antrag: '...dass die Lintner

Vermögensverwaltungs GmbH [...] ihre Kunden sogar aktiv dazu

animierte, nicht die Lintner Vermögensverwaltungs GmbH, sondern

die 'reichere' Meinl Bank zu klagen.'

- In einigen der Verfahren, die Kunden der Lintner

Vermögensverwaltungs GmbH gegen die Meinl Bank angestrengt haben,

fungiert der Anlegeranwalt Michael Poduschka als Klagevertreter,

woraus sich - laut Antrag - ergibt, dass er ( Michael Poduschka;

Anm.) über die Verstrickungen des bestellten Sachverständigen

betreffend MEL Bescheid wusste. Ungeachtet dessen erklärte Michael

Poduschka gegenüber dem Gericht schriftlich, mit der Bestellung

von Mag Oliver Lintner als Gutachter einverstanden zu sein.



Daraus folgt, so der Antrag, dass Mag Lintner bzw die von ihm

geleitete und ihm gehörende Lintner Vermögensverwaltungs GmbH ein

massives Eigeninteresse an einem bestimmten Ausgang der gegen die

beklagte Partei (Meinl Bank; Anm.) geführten Anlegerverfahren [hat]

und damit klar befangen ist.



'Anlegeranwalt versuchte Gericht hinters Licht zu führen - Gericht

reagierte umgehend und beauftragte Einstellung der Gutachtertätigkeit



Dazu Meinl Bank-Vorstand Peter Weinzierl: 'Die Beauftragung eines

offensichtlich befangenen Gutachters ist symptomatisch für den

gesamten MEL-Diskurs. Hier sei nur an die Bestellung des befangenen

Gutachters Thomas Havranek durch die Staatsanwaltschaft Wien erinnert

oder an den jüngst bekannt gewordenen Rückzug des renommierten

Gutachters Fritz Kleiner, der durch massive Differenzen zwischen

Staatsanwaltschaft und Gutachter veranlasst war. Was dem Fass den

Boden ausschlägt, ist, dass in diesem konkreten Fall ein

Anlegeranwalt, Mag Poduschka, offensichtlich versucht, das Gericht -

und durch mediale Ausschlachtung auch die breite Öffentlichkeit -

hinters Licht zu führen. Mag Poduschka weiß ganz genau um die

Befangenheit des Sachverständigen - er vertritt ja Kunden von Mag

Lintner in Klagen gegen die Meinl Bank - und stimmte trotzdem seiner

Bestellung zu bzw. legte die massiven Bedenken, die gegen Mag Oliver

Lintner als Gutachter in diesem Verfahren sprechen, gegenüber dem

Gericht, dem diese Verstrickungen nicht bekannt waren, nicht offen.'



Laut Weinzierl wäre es logische Konsequenz wäre, zu prüfen, ob

dieses Verhalten Mag Poduschkas gegen grundlegende standesrechtliche

Regeln verstoße.



Weinzierl hob abschließend die Tatsache hervor, dass die

zuständige Richterin am Landesgericht Wien binnen 24 Stunden nach

Bekanntwerden der Situation die Einstellung der Gutachtertätigkeit

beauftragte. Im Unterschied dazu habe man im Straflandesgericht Wien

innerhalb von 3 Jahren die rechtswidrigen Folgen der Arbeit des

Befangenen Gutachters Thomas Havranek immer noch nicht korrigiert.



Weiterführende Informationen:



Meinl Bank AG



Die Meinl Bank bietet als Privatbank Leistungen im Bereich

Corporate Finance, Fondsmanagement sowie private und institutioneller

Vermögensverwaltung an. Mit der Julius Meinl Investment GmbH verfügt

die Meinl Bank über eine eigene Investmentfondsgesellschaft. Die

Meinl Bank steht eigenständig auf einem starken ökonomischen

Fundament, die Eigenmittel des Instituts sind mit 14% fast doppelt so

hoch wie die gesetzlich vorgeschriebene Eigenmittelunterlegung. Damit

ist die Bank für die Zukunft gut positioniert.



Rückfragehinweis:

Meinl Bank AG

Pressestelle

Thomas Huemer

Tel.: +43 1 531 88 - 203

e-mail.: huemer@meinlbank.com



Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/3934/aom



*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER

INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***



OTS0046 2011-12-30/10:08

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.