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Veröffentlicht am 28.09.2011, 12:31
EU-Kommission für Finanztransaktionssteuer: Der Finanzsektor wird zur

Kasse gebeten

Straßburg / Berlin (ots) - Die EU-Kommission hat heute (Mittwoch)

ihren Vorschlag für eine Finanztransaktionssteuer in den 27

EU-Mitgliedstaaten vorgestellt. Die Steuer würde auf alle zwischen

Finanzinstituten durchgeführten Transaktionen mit Finanzinstrumenten

erhoben werden, sofern mindestens eine Transaktionspartei in der

Europäischen Union ansässig ist.

Der Handel mit Anteilen und Anleihen würde mit einem Steuersatz

von 0,1 % und Derivatkontrakte mit einem Steuersatz von 0,01 %

besteuert werden. Dadurch wären jährliche Einnahmen von etwa 57

Milliarden Euro möglich. Nach dem Vorschlag der Kommission soll die

Steuer am 1. Januar 2014 in Kraft treten.

Steuerkommissar Algirdas Semeta sagte: 'Mit diesem Vorschlag wird

die Europäischen Union zum Wegbereiter für die Einführung einer

weltweiten Finanztransaktionssteuer. Unser Vorschlag ist wohl

durchdacht und praktikabel. Ich bin mir sicher, dass diese Steuer die

Erwartungen der EU-Bürger im Hinblick auf einen angemessenen Beitrag

des Finanzsektors erfüllt. Zudem bin ich zuversichtlich, dass unsere

Partner in der G20 einsehen werden, dass es in ihrem Interesse liegt,

uns auf diesem Weg zu folgen.'

Die Kommission hat die Steuer aus drei Gründen vorgeschlagen:

- Erstens soll der Finanzsektor in Zeiten der

Haushaltskonsolidierung in den Mitgliedstaaten einen angemessenen

Beitrag leisten. Der Finanzsektor hatte einen wesentlichen Anteil am

Entstehen der Wirtschaftskrise, während die Regierungen und damit die

Bürger Europas die Kosten für die massiven durch Steuergelder

finanzierten Rettungspakete für den Finanzsektor getragen haben.

Zudem wird der Sektor im Vergleich zu anderen Sektoren gegenwärtig zu

gering besteuert. Der Vorschlag würde zu erheblichen zusätzlichen

Steuereinnahmen aus dem Finanzsektor führen, die den öffentlichen

Kassen zufließen sollen.

- Zweitens würde ein koordinierter Rahmen auf EU-Ebene zur

Stärkung des EU-Binnenmarktes beitragen. Gegenwärtig gibt es in zehn

Mitgliedstaaten eine Art Finanztransaktionssteuer. Durch den

Vorschlag würden neue Mindeststeuersätze eingeführt und die

unterschiedlichen in der EU bereits bestehenden

Finanztransaktionssteuern harmonisiert. Dies wird

Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt abbauen, von riskanten

Handelsgeschäften abhalten und die regulatorischen Maßnahmen zur

Vermeidung künftiger Krisen ergänzen. Die Finanztransaktionssteuer

auf EU-Ebene würde die Position der EU in der Debatte über gemeinsame

Regeln zur Einführung einer weltweiten Finanztransaktionssteuer,

insbesondere im Rahmen der G20, stärken.

- Die Einnahmen durch die Steuer würden zwischen der EU und den

Mitgliedstaaten aufgeteilt. Ein Teil der Steuer würde als

EU-Eigenmittelquelle genutzt, durch die die nationalen Beiträge

teilweise verringert werden könnten. Die Mitgliedstaaten können sich

zu einer Erhöhung des Einnahmeteils entscheiden, indem sie

Finanztransaktionen mit einem höheren Steuersatz belegen.

Originaltext: Europäische Kommission

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Pressesprecher:

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