EU-Kommission für Finanztransaktionssteuer: Der Finanzsektor wird zur
Kasse gebeten
Straßburg / Berlin (ots) - Die EU-Kommission hat heute (Mittwoch)
ihren Vorschlag für eine Finanztransaktionssteuer in den 27
EU-Mitgliedstaaten vorgestellt. Die Steuer würde auf alle zwischen
Finanzinstituten durchgeführten Transaktionen mit Finanzinstrumenten
erhoben werden, sofern mindestens eine Transaktionspartei in der
Europäischen Union ansässig ist.
Der Handel mit Anteilen und Anleihen würde mit einem Steuersatz
von 0,1 % und Derivatkontrakte mit einem Steuersatz von 0,01 %
besteuert werden. Dadurch wären jährliche Einnahmen von etwa 57
Milliarden Euro möglich. Nach dem Vorschlag der Kommission soll die
Steuer am 1. Januar 2014 in Kraft treten.
Steuerkommissar Algirdas Semeta sagte: 'Mit diesem Vorschlag wird
die Europäischen Union zum Wegbereiter für die Einführung einer
weltweiten Finanztransaktionssteuer. Unser Vorschlag ist wohl
durchdacht und praktikabel. Ich bin mir sicher, dass diese Steuer die
Erwartungen der EU-Bürger im Hinblick auf einen angemessenen Beitrag
des Finanzsektors erfüllt. Zudem bin ich zuversichtlich, dass unsere
Partner in der G20 einsehen werden, dass es in ihrem Interesse liegt,
uns auf diesem Weg zu folgen.'
Die Kommission hat die Steuer aus drei Gründen vorgeschlagen:
- Erstens soll der Finanzsektor in Zeiten der
Haushaltskonsolidierung in den Mitgliedstaaten einen angemessenen
Beitrag leisten. Der Finanzsektor hatte einen wesentlichen Anteil am
Entstehen der Wirtschaftskrise, während die Regierungen und damit die
Bürger Europas die Kosten für die massiven durch Steuergelder
finanzierten Rettungspakete für den Finanzsektor getragen haben.
Zudem wird der Sektor im Vergleich zu anderen Sektoren gegenwärtig zu
gering besteuert. Der Vorschlag würde zu erheblichen zusätzlichen
Steuereinnahmen aus dem Finanzsektor führen, die den öffentlichen
Kassen zufließen sollen.
- Zweitens würde ein koordinierter Rahmen auf EU-Ebene zur
Stärkung des EU-Binnenmarktes beitragen. Gegenwärtig gibt es in zehn
Mitgliedstaaten eine Art Finanztransaktionssteuer. Durch den
Vorschlag würden neue Mindeststeuersätze eingeführt und die
unterschiedlichen in der EU bereits bestehenden
Finanztransaktionssteuern harmonisiert. Dies wird
Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt abbauen, von riskanten
Handelsgeschäften abhalten und die regulatorischen Maßnahmen zur
Vermeidung künftiger Krisen ergänzen. Die Finanztransaktionssteuer
auf EU-Ebene würde die Position der EU in der Debatte über gemeinsame
Regeln zur Einführung einer weltweiten Finanztransaktionssteuer,
insbesondere im Rahmen der G20, stärken.
- Die Einnahmen durch die Steuer würden zwischen der EU und den
Mitgliedstaaten aufgeteilt. Ein Teil der Steuer würde als
EU-Eigenmittelquelle genutzt, durch die die nationalen Beiträge
teilweise verringert werden könnten. Die Mitgliedstaaten können sich
zu einer Erhöhung des Einnahmeteils entscheiden, indem sie
Finanztransaktionen mit einem höheren Steuersatz belegen.
Originaltext: Europäische Kommission
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/35368
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_35368.rss2
Pressekontakt:
Europäische Kommission - Vertretung in Deutschland
www.eu-kommission.de
Pressesprecher:
Carsten Lietz, Tel 030 2280 2300
carsten.lietz (at) ec.europa.eu
twitter.com/EUberlinCLietz
Unter den Linden 78 - 10117 Berlin
Kasse gebeten
Straßburg / Berlin (ots) - Die EU-Kommission hat heute (Mittwoch)
ihren Vorschlag für eine Finanztransaktionssteuer in den 27
EU-Mitgliedstaaten vorgestellt. Die Steuer würde auf alle zwischen
Finanzinstituten durchgeführten Transaktionen mit Finanzinstrumenten
erhoben werden, sofern mindestens eine Transaktionspartei in der
Europäischen Union ansässig ist.
Der Handel mit Anteilen und Anleihen würde mit einem Steuersatz
von 0,1 % und Derivatkontrakte mit einem Steuersatz von 0,01 %
besteuert werden. Dadurch wären jährliche Einnahmen von etwa 57
Milliarden Euro möglich. Nach dem Vorschlag der Kommission soll die
Steuer am 1. Januar 2014 in Kraft treten.
Steuerkommissar Algirdas Semeta sagte: 'Mit diesem Vorschlag wird
die Europäischen Union zum Wegbereiter für die Einführung einer
weltweiten Finanztransaktionssteuer. Unser Vorschlag ist wohl
durchdacht und praktikabel. Ich bin mir sicher, dass diese Steuer die
Erwartungen der EU-Bürger im Hinblick auf einen angemessenen Beitrag
des Finanzsektors erfüllt. Zudem bin ich zuversichtlich, dass unsere
Partner in der G20 einsehen werden, dass es in ihrem Interesse liegt,
uns auf diesem Weg zu folgen.'
Die Kommission hat die Steuer aus drei Gründen vorgeschlagen:
- Erstens soll der Finanzsektor in Zeiten der
Haushaltskonsolidierung in den Mitgliedstaaten einen angemessenen
Beitrag leisten. Der Finanzsektor hatte einen wesentlichen Anteil am
Entstehen der Wirtschaftskrise, während die Regierungen und damit die
Bürger Europas die Kosten für die massiven durch Steuergelder
finanzierten Rettungspakete für den Finanzsektor getragen haben.
Zudem wird der Sektor im Vergleich zu anderen Sektoren gegenwärtig zu
gering besteuert. Der Vorschlag würde zu erheblichen zusätzlichen
Steuereinnahmen aus dem Finanzsektor führen, die den öffentlichen
Kassen zufließen sollen.
- Zweitens würde ein koordinierter Rahmen auf EU-Ebene zur
Stärkung des EU-Binnenmarktes beitragen. Gegenwärtig gibt es in zehn
Mitgliedstaaten eine Art Finanztransaktionssteuer. Durch den
Vorschlag würden neue Mindeststeuersätze eingeführt und die
unterschiedlichen in der EU bereits bestehenden
Finanztransaktionssteuern harmonisiert. Dies wird
Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt abbauen, von riskanten
Handelsgeschäften abhalten und die regulatorischen Maßnahmen zur
Vermeidung künftiger Krisen ergänzen. Die Finanztransaktionssteuer
auf EU-Ebene würde die Position der EU in der Debatte über gemeinsame
Regeln zur Einführung einer weltweiten Finanztransaktionssteuer,
insbesondere im Rahmen der G20, stärken.
- Die Einnahmen durch die Steuer würden zwischen der EU und den
Mitgliedstaaten aufgeteilt. Ein Teil der Steuer würde als
EU-Eigenmittelquelle genutzt, durch die die nationalen Beiträge
teilweise verringert werden könnten. Die Mitgliedstaaten können sich
zu einer Erhöhung des Einnahmeteils entscheiden, indem sie
Finanztransaktionen mit einem höheren Steuersatz belegen.
Originaltext: Europäische Kommission
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