Deutsche Wohnen AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
Deutsche Wohnen AG
18.01.2013 11:05
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Am 15.01.2013 hat uns die Cohen & Steers Capital Management, Inc., New
York, USA gemäß § 21 Abs. 1 WpHG folgendes mitgeteilt:
Hiermit widerrufen wir unsere Stimmrechtsmitteilungen nach § 21 Abs. 1 WpHG
bezüglich unseres Stimmrechtsanteils an der Deutsche Wohnen AG, Frankfurt
am Main mit Datum vom:
- 7. April 2008;
- 3. Juli 2008;
- 2. November 2009;
- 1. Juni 2010;
- 27. Oktober 2010;
- 12. April 2011;
- 31. Mai 2012; und
- 1. Juni 2012.
Die vorgenannten Stimmrechtsmitteilungen sind als gegenstandslos zu
betrachten.
Des Weiteren hat uns am 15.01.2013 die Cohen & Steers Capital Management,
Inc., New York, USA gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt:
Hiermit teilen wir Ihnen gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mit, dass unser
Stimmrechtsanteil an der Deutsche Wohnen AG, Frankfurt am Main
a) am 2. November 2010 die Schwelle von 3% überschritten hat und 3,04%
(genaue Anzahl Stimmrechte: 2.484.445) sowohl in Bezug auf die Gesamtmenge
der Stimmrechte des Emittenten als auch in Bezug auf alle mit Stimmrechten
versehenen Aktien ein und derselben Gattung betrug. Die Stimmrechte sind
uns vollständig nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zuzurechnen;
b) am 6. Dezember 2010 die Schwelle von 3% unterschritten hat und 2,99%
(genaue Anzahl Stimmrechte: 2.444.391) sowohl in Bezug auf die
Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten als auch in Bezug auf alle mit
Stimmrechten versehenen Aktien ein und derselben Gattung betrug. Die
Stimmrechte sind uns vollständig nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG
zuzurechnen;
c ) am 30. Dezember 2010 die Schwelle von 3% überschritten hat und 3,03%
(genaue Anzahl Stimmrechte: 2.476.560) sowohl in Bezug auf die Gesamtmenge
der Stimmrechte des Emittenten als auch in Bezug auf alle mit Stimmrechten
versehenen Aktien ein und derselben Gattung betrug. Die Stimmrechte sind
uns vollständig nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zuzurechnen;
d) am 6. Juni 2011 die Schwelle von 5% überschritten hat und 5,02% (genaue
Anzahl Stimmrechte: 4.103.843) sowohl in Bezug auf die Gesamtmenge der
Stimmrechte des Emittenten als auch in Bezug auf alle mit Stimmrechten
versehenen Aktien ein und derselben Gattung betrug. Die Stimmrechte sind
uns vollständig nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zuzurechnen; und
e) am 6. Dezember 2011 die Schwelle von 5% unterschritten hat und 4,97%
(genaue Anzahl Stimmrechte: 5.083.904) sowohl in Bezug auf die Gesamtmenge
der Stimmrechte des Emittenten als auch in Bezug auf alle mit Stimmrechten
versehenen Aktien ein und derselben Gattung betrug. Die Stimmrechte sind
uns vollständig nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zuzurechnen.
18.01.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Deutsche Wohnen AG
Pfaffenwiese 300
65929 Frankfurt
Deutschland
Internet: http://www.deutsche-wohnen.com
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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Deutsche Wohnen AG
18.01.2013 11:05
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Am 15.01.2013 hat uns die Cohen & Steers Capital Management, Inc., New
York, USA gemäß § 21 Abs. 1 WpHG folgendes mitgeteilt:
Hiermit widerrufen wir unsere Stimmrechtsmitteilungen nach § 21 Abs. 1 WpHG
bezüglich unseres Stimmrechtsanteils an der Deutsche Wohnen AG, Frankfurt
am Main mit Datum vom:
- 7. April 2008;
- 3. Juli 2008;
- 2. November 2009;
- 1. Juni 2010;
- 27. Oktober 2010;
- 12. April 2011;
- 31. Mai 2012; und
- 1. Juni 2012.
Die vorgenannten Stimmrechtsmitteilungen sind als gegenstandslos zu
betrachten.
Des Weiteren hat uns am 15.01.2013 die Cohen & Steers Capital Management,
Inc., New York, USA gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt:
Hiermit teilen wir Ihnen gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mit, dass unser
Stimmrechtsanteil an der Deutsche Wohnen AG, Frankfurt am Main
a) am 2. November 2010 die Schwelle von 3% überschritten hat und 3,04%
(genaue Anzahl Stimmrechte: 2.484.445) sowohl in Bezug auf die Gesamtmenge
der Stimmrechte des Emittenten als auch in Bezug auf alle mit Stimmrechten
versehenen Aktien ein und derselben Gattung betrug. Die Stimmrechte sind
uns vollständig nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zuzurechnen;
b) am 6. Dezember 2010 die Schwelle von 3% unterschritten hat und 2,99%
(genaue Anzahl Stimmrechte: 2.444.391) sowohl in Bezug auf die
Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten als auch in Bezug auf alle mit
Stimmrechten versehenen Aktien ein und derselben Gattung betrug. Die
Stimmrechte sind uns vollständig nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG
zuzurechnen;
c ) am 30. Dezember 2010 die Schwelle von 3% überschritten hat und 3,03%
(genaue Anzahl Stimmrechte: 2.476.560) sowohl in Bezug auf die Gesamtmenge
der Stimmrechte des Emittenten als auch in Bezug auf alle mit Stimmrechten
versehenen Aktien ein und derselben Gattung betrug. Die Stimmrechte sind
uns vollständig nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zuzurechnen;
d) am 6. Juni 2011 die Schwelle von 5% überschritten hat und 5,02% (genaue
Anzahl Stimmrechte: 4.103.843) sowohl in Bezug auf die Gesamtmenge der
Stimmrechte des Emittenten als auch in Bezug auf alle mit Stimmrechten
versehenen Aktien ein und derselben Gattung betrug. Die Stimmrechte sind
uns vollständig nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zuzurechnen; und
e) am 6. Dezember 2011 die Schwelle von 5% unterschritten hat und 4,97%
(genaue Anzahl Stimmrechte: 5.083.904) sowohl in Bezug auf die Gesamtmenge
der Stimmrechte des Emittenten als auch in Bezug auf alle mit Stimmrechten
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Deutschland
Internet: http://www.deutsche-wohnen.com
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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