HAMBURG (dpa-AFX) - Das Video-Portal YouTube muss zwölf von der Musik-Verwertungsgesellschaft Gema genannte Musiktitel aus seinem Angebot entfernen. Dies entschied das Landgericht Hamburg am Freitag in erster Instanz. Dem Urteil wurde grundlegende Bedeutung für das Urheberrecht im Internet beigemessen. Ob Revision eingelegt wird, war zunächst unklar.
Die Richter verhängten bei Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von im Einzelfall bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft von höchstens sechs Monaten. Im übrigen wurde die Klage der Gema aber abgewiesen. Das Urteil bezog sich lediglich auf die von der Gema benannten zwölf Musikstücke und geht nach Angaben des Gerichts nicht darüber hinaus./vks/DP/jha
Die Richter verhängten bei Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von im Einzelfall bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft von höchstens sechs Monaten. Im übrigen wurde die Klage der Gema aber abgewiesen. Das Urteil bezog sich lediglich auf die von der Gema benannten zwölf Musikstücke und geht nach Angaben des Gerichts nicht darüber hinaus./vks/DP/jha