KASSEL (dpa-AFX) - Bis die gerichtlich gekippte Südumfliegung am Frankfurter Flughafen geändert werden muss, könnten Monate vergehen. Bevor das Urteil des hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) vom Dienstag Rechtskraft erlange, stehe den Beteiligten der Beschwerdeweg offen, sagte eine VGH-Sprecherin am Mittwoch. Zwar habe das Gericht die Revision nicht zugelassen, aber gegen diese Entscheidung könne vorgegangen werden. Dazu müsse innerhalb eines Monats Beschwerde eingelegt werden, danach gebe es einen Monat Zeit, die Beschwerde zu begründen. Im Prozess um die Flugrouten hatten überraschend Anlieger-Gemeinden um Frankfurt und private Gegner einen Erfolg erzielt.
Falls Beschwerde eingelegt werde, müsse sich der VGH mit der Frage befassen, ob er zu Recht oder zu Unrecht den Revisionsweg nicht zugelassen habe, hieß es weiter. Komme der VGH zu dem Schluss, es bleibt dabei, geht die Sache den Angaben zufolge automatisch an das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, das dann in letzter Instanz entscheidet - aber nur in der Frage, ob eine Revision zugelassen werden muss. Wenn das Bundesgericht den VGH bestätigt, wird das Urteil rechtskräftig./rae/DP/stb
Falls Beschwerde eingelegt werde, müsse sich der VGH mit der Frage befassen, ob er zu Recht oder zu Unrecht den Revisionsweg nicht zugelassen habe, hieß es weiter. Komme der VGH zu dem Schluss, es bleibt dabei, geht die Sache den Angaben zufolge automatisch an das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, das dann in letzter Instanz entscheidet - aber nur in der Frage, ob eine Revision zugelassen werden muss. Wenn das Bundesgericht den VGH bestätigt, wird das Urteil rechtskräftig./rae/DP/stb