HAMBORNER REIT AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
HAMBORNER REIT AG
25.07.2012 09:29
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Im Nachgang zur Stimmrechtsmeldung vom 24.07.2012 hat die Joh. Berenberg,
Gossler & Co. KG, Hamburg, Deutschland uns gemäß § 27a Abs. 1 WpHG am
24.07.2012 Folgendes mitgeteilt:
1. Die zur Überschreitung der Meldegrenzen 10% und 15 % führende Erwerb von
Stimmrechten der HAMBORNER REIT AG dient nicht zur Umsetzung strategischer
Ziele.
2. Die Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG beabsichtigt nicht, innerhalb der
nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte der HAMBORNER REIT AG durch
Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen, ausgenommen im Falle von
Handelsgeschäften im Rahmen der übrigen Geschäftstätigkeit.
3. Die Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG strebt nicht an, auf die Besetzung
von Vorstand, Aufsichtsrat oder eines anderen Verwaltungs-, Leitungs- oder
Aufsichtsorgans der HAMBORNER REIT AG Einfluss zu nehmen.
4. Die Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG strebt keine wesentliche Änderung
der Kapitalstruktur der HAMBORNER REIT AG an, insbesondere auch nicht im
Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung oder die
Dividendenpolitik.
5. Der Erwerb der Stimmrechte erfolgte unter Einsatz eigener Mittel.
25.07.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: HAMBORNER REIT AG
Goethestraße 45
47166 Duisburg
Deutschland
Internet: www.hamborner.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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Im Nachgang zur Stimmrechtsmeldung vom 24.07.2012 hat die Joh. Berenberg,
Gossler & Co. KG, Hamburg, Deutschland uns gemäß § 27a Abs. 1 WpHG am
24.07.2012 Folgendes mitgeteilt:
1. Die zur Überschreitung der Meldegrenzen 10% und 15 % führende Erwerb von
Stimmrechten der HAMBORNER REIT AG dient nicht zur Umsetzung strategischer
Ziele.
2. Die Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG beabsichtigt nicht, innerhalb der
nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte der HAMBORNER REIT AG durch
Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen, ausgenommen im Falle von
Handelsgeschäften im Rahmen der übrigen Geschäftstätigkeit.
3. Die Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG strebt nicht an, auf die Besetzung
von Vorstand, Aufsichtsrat oder eines anderen Verwaltungs-, Leitungs- oder
Aufsichtsorgans der HAMBORNER REIT AG Einfluss zu nehmen.
4. Die Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG strebt keine wesentliche Änderung
der Kapitalstruktur der HAMBORNER REIT AG an, insbesondere auch nicht im
Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung oder die
Dividendenpolitik.
5. Der Erwerb der Stimmrechte erfolgte unter Einsatz eigener Mittel.
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