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EANS Adhoc: KAP Beteiligungs-AG (deutsch)

Veröffentlicht am 29.08.2012, 15:48
EANS-Adhoc: KAP Beteiligungs-AG /

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Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel

einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent

verantwortlich.

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29.08.2012

Die am 29. August 2012 in Frankfurt am Main stattgefundene ordentliche

Hauptversammlung der KAP Beteiligungs-AG hat beschlossen, den per 31. Dezember

2011 ausgewiesenen Bilanzgewinn

| in Höhe vonwie folgt zu verwenden: | |36.747.887,24 Euro

a) | |

|eine Dividende in Höhe von 1,00 Euro je | |

|Stückaktie, insgesamt also | |6.624.446,00 Euro



|auszuschütten | |

|und | |

b) | |30.123.441,24 Euro

|den verbleibenden Restbetrag in Höhe von | |

|auf neue Rechnung vorzutragen. | |

Die Dividende wird ab 30. August 2012 gegen Einreichung des Gewinnanteilscheins

Nr. 23 nach Abzug von 25% Kapitalertragsteuer zuzüglich des auf die

Kapitalertragsteuer entfallenden Solidaritätszuschlags von 5,5% (insgesamt

26,375 %) und ggf. Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer ausgezahlt.

Zahlstelle ist die Commerzbank AG, Frankfurt am Main.

Grundsätzlich ist die deutsche Einkommensteuer für private Dividendenerträge

des inländischen Aktionärs mit dem Steuerabzug abgegolten. Unabhängig davon

kann die Dividende auf Antrag zusammen mit den übrigen Kapitalerträgen in die

Einkommensteuerveranlagung einbezogen werden, um im Einzelfall eine

Versteuerung mit einem niedrigeren persönlichen Einkommensteuersatz zu

erreichen.

Die Dividende wird ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag

ausgezahlt, wenn ein inländischer Aktionär dem inländischen Kreditinstitut

einen ausreichend hohen Freistellungsauftrag erteilt hat, oder eine

Nichtveranlagungs-bescheinigung des Finanzamts vorlegt.

Ausländische Aktionäre können nach Maßgabe bestehender Abkommen zur Vermeidung

der Doppelbesteuerung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem

betreffenden Staat bei rechtzeitiger Geltendmachung des Anspruchs eine

Ermäßigung auf den vorgenommenen Steuerabzug erlangen. Entsprechende Anträge

sind an das Bundeszentralamt für Steuern in 53221 Bonn zu richten. Die Anträge

zur Erstattung des Ermäßigungsbetrages müssen bis zum 31. Dezember 2015

eingegangen sein. Ausländischen Aktionären wird daher empfohlen, sich wegen der

steuerlichen Behandlung der Dividende beraten zu lassen.

Frankfurt am Main, 29. August 2012, KAP Beteiligungs-Aktiengesellschaft

Der Vorstand,Fried Möller

Rückfragehinweis:

Peter Czaja

Tel.: +49(0)661 103-736

E-Mail: p.czaja@mehler-ag.de

Ende der Mitteilung euro adhoc

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Emittent: KAP Beteiligungs-AG

Edelzeller Straße 44

D-36043 Fulda

Telefon: +49 (0)6428 705 02

FAX: +49 (0)6428 705 304

Email: office@kap.de

WWW: http://www.kap.de

Branche: Holdinggesellschaften

ISIN: DE0006208408

Indizes: CDAX

Börsen: Freiverkehr: Berlin, Hamburg, Stuttgart, Regulierter Markt/General

Standard: Frankfurt

Sprache: Deutsch

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