EANS-Adhoc: KAP Beteiligungs-AG /
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Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
verantwortlich.
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29.08.2012
Die am 29. August 2012 in Frankfurt am Main stattgefundene ordentliche
Hauptversammlung der KAP Beteiligungs-AG hat beschlossen, den per 31. Dezember
2011 ausgewiesenen Bilanzgewinn
| in Höhe vonwie folgt zu verwenden: | |36.747.887,24 Euro
a) | |
|eine Dividende in Höhe von 1,00 Euro je | |
|Stückaktie, insgesamt also | |6.624.446,00 Euro
|auszuschütten | |
|und | |
b) | |30.123.441,24 Euro
|den verbleibenden Restbetrag in Höhe von | |
|auf neue Rechnung vorzutragen. | |
Die Dividende wird ab 30. August 2012 gegen Einreichung des Gewinnanteilscheins
Nr. 23 nach Abzug von 25% Kapitalertragsteuer zuzüglich des auf die
Kapitalertragsteuer entfallenden Solidaritätszuschlags von 5,5% (insgesamt
26,375 %) und ggf. Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer ausgezahlt.
Zahlstelle ist die Commerzbank AG, Frankfurt am Main.
Grundsätzlich ist die deutsche Einkommensteuer für private Dividendenerträge
des inländischen Aktionärs mit dem Steuerabzug abgegolten. Unabhängig davon
kann die Dividende auf Antrag zusammen mit den übrigen Kapitalerträgen in die
Einkommensteuerveranlagung einbezogen werden, um im Einzelfall eine
Versteuerung mit einem niedrigeren persönlichen Einkommensteuersatz zu
erreichen.
Die Dividende wird ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag
ausgezahlt, wenn ein inländischer Aktionär dem inländischen Kreditinstitut
einen ausreichend hohen Freistellungsauftrag erteilt hat, oder eine
Nichtveranlagungs-bescheinigung des Finanzamts vorlegt.
Ausländische Aktionäre können nach Maßgabe bestehender Abkommen zur Vermeidung
der Doppelbesteuerung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem
betreffenden Staat bei rechtzeitiger Geltendmachung des Anspruchs eine
Ermäßigung auf den vorgenommenen Steuerabzug erlangen. Entsprechende Anträge
sind an das Bundeszentralamt für Steuern in 53221 Bonn zu richten. Die Anträge
zur Erstattung des Ermäßigungsbetrages müssen bis zum 31. Dezember 2015
eingegangen sein. Ausländischen Aktionären wird daher empfohlen, sich wegen der
steuerlichen Behandlung der Dividende beraten zu lassen.
Frankfurt am Main, 29. August 2012, KAP Beteiligungs-Aktiengesellschaft
Der Vorstand,Fried Möller
Rückfragehinweis:
Peter Czaja
Tel.: +49(0)661 103-736
E-Mail: p.czaja@mehler-ag.de
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: KAP Beteiligungs-AG
Edelzeller Straße 44
D-36043 Fulda
Telefon: +49 (0)6428 705 02
FAX: +49 (0)6428 705 304
Email: office@kap.de
WWW: http://www.kap.de
Branche: Holdinggesellschaften
ISIN: DE0006208408
Indizes: CDAX
Börsen: Freiverkehr: Berlin, Hamburg, Stuttgart, Regulierter Markt/General
Standard: Frankfurt
Sprache: Deutsch
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29.08.2012
Die am 29. August 2012 in Frankfurt am Main stattgefundene ordentliche
Hauptversammlung der KAP Beteiligungs-AG hat beschlossen, den per 31. Dezember
2011 ausgewiesenen Bilanzgewinn
| in Höhe vonwie folgt zu verwenden: | |36.747.887,24 Euro
a) | |
|eine Dividende in Höhe von 1,00 Euro je | |
|Stückaktie, insgesamt also | |6.624.446,00 Euro
|auszuschütten | |
|und | |
b) | |30.123.441,24 Euro
|den verbleibenden Restbetrag in Höhe von | |
|auf neue Rechnung vorzutragen. | |
Die Dividende wird ab 30. August 2012 gegen Einreichung des Gewinnanteilscheins
Nr. 23 nach Abzug von 25% Kapitalertragsteuer zuzüglich des auf die
Kapitalertragsteuer entfallenden Solidaritätszuschlags von 5,5% (insgesamt
26,375 %) und ggf. Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer ausgezahlt.
Zahlstelle ist die Commerzbank AG, Frankfurt am Main.
Grundsätzlich ist die deutsche Einkommensteuer für private Dividendenerträge
des inländischen Aktionärs mit dem Steuerabzug abgegolten. Unabhängig davon
kann die Dividende auf Antrag zusammen mit den übrigen Kapitalerträgen in die
Einkommensteuerveranlagung einbezogen werden, um im Einzelfall eine
Versteuerung mit einem niedrigeren persönlichen Einkommensteuersatz zu
erreichen.
Die Dividende wird ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag
ausgezahlt, wenn ein inländischer Aktionär dem inländischen Kreditinstitut
einen ausreichend hohen Freistellungsauftrag erteilt hat, oder eine
Nichtveranlagungs-bescheinigung des Finanzamts vorlegt.
Ausländische Aktionäre können nach Maßgabe bestehender Abkommen zur Vermeidung
der Doppelbesteuerung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem
betreffenden Staat bei rechtzeitiger Geltendmachung des Anspruchs eine
Ermäßigung auf den vorgenommenen Steuerabzug erlangen. Entsprechende Anträge
sind an das Bundeszentralamt für Steuern in 53221 Bonn zu richten. Die Anträge
zur Erstattung des Ermäßigungsbetrages müssen bis zum 31. Dezember 2015
eingegangen sein. Ausländischen Aktionären wird daher empfohlen, sich wegen der
steuerlichen Behandlung der Dividende beraten zu lassen.
Frankfurt am Main, 29. August 2012, KAP Beteiligungs-Aktiengesellschaft
Der Vorstand,Fried Möller
Rückfragehinweis:
Peter Czaja
Tel.: +49(0)661 103-736
E-Mail: p.czaja@mehler-ag.de
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: KAP Beteiligungs-AG
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D-36043 Fulda
Telefon: +49 (0)6428 705 02
FAX: +49 (0)6428 705 304
Email: office@kap.de
WWW: http://www.kap.de
Branche: Holdinggesellschaften
ISIN: DE0006208408
Indizes: CDAX
Börsen: Freiverkehr: Berlin, Hamburg, Stuttgart, Regulierter Markt/General
Standard: Frankfurt
Sprache: Deutsch