ERFURT/GREVEN (dpa-AFX) - Das Bundesarbeitsgericht befasst sich heute (Dienstag/10.00) mit der Urlaubsregelung für Schichtarbeiter im öffentlichen Dienst. Konkret geht es darum, ob in die Arbeitszeit fallende Feiertage beim Urlaub als Werktage zu behandeln sind oder nicht. Geklagt hat ein Mitarbeiter des Flughafens Münster/Osnabrück, dessen Arbeitgeber ihm im Urlaubsfall auch für den Feiertag einen Urlaubstag abzieht. Damit bekam der Flughafen in den Vorinstanzen recht. Der Kläger beruft sich dagegen unter anderem auf das Bundesurlaubsgesetz, das Werktage als alle Kalendertage definiert, 'die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind'./hum/DP/zb