DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Das Düsseldorfer Oberlandesgericht entscheidet am 20. März über die Höhe der Profite der Strom- und Gasnetzbetreiber in Deutschland. Der Vorsitzende Richter Wiegand Laubenstein gab den Termin am Mittwoch bekannt. Ein knappes Dutzend Netzbetreiber will vor Gericht höhere Gewinne durchsetzen. Sie halten die Rendite, die ihnen beim staatlich festgelegten Netzentgelt zugestanden wird, für zu gering. Sollten sie Erfolg haben, droht den Strom- und Gasverbrauchern ein weiterer Preisschub.
Derzeit wird das eingesetzte Eigenkapital der Betreiber mit 9,3 Prozent für Neuanlagen und 7,6 Prozent für Altanlagen verzinst. Diese Renditen hatte ihnen die Bundesnetzagentur zugestanden. Die Unternehmen fordern mehr als 11 Prozent.
Der dritte Kartellsenat des Oberlandesgerichts hatte den ursprünglich für Dezember geplanten Verkündungstermin bereits verschoben, weil das Protokoll der Anhörung korrigiert werden musste.
Der von den Netzbetreibern angegriffene Beschluss der Bundesnetzagentur stammt vom 7. Juli 2008. Damals war der Zinssatz für die Neuanlagen um 1,4 Prozentpunkte auf 9,3 Prozent angehoben worden. Sollte das Gericht den Betreibern Recht geben, könnten diese rückwirkend bis einschließlich 2009 einen Nachschlag verlangen.
Im vergangenen Juni hatten die Netzbetreiber vor dem Gericht bereits einen Erfolg erzielt. Es hob die Netzentgelte wegen fehlerhafter Kalkulation der Anlagenwerte auf. Die Netzagentur hätte höhere Wertansätze berücksichtigen müssen.
Die Netzkosten werden in Deutschland von den Netzbetreibern als Entgelte an die Gas- und Stromversorger und von diesen an den Endverbraucher weitergegeben. Das Brutto-Netzentgelt macht nach Angaben der Bundesnetzagentur etwa 23 Prozent des Gas- und Strompreises für Haushaltskunden aus./fc/DP/stb
Derzeit wird das eingesetzte Eigenkapital der Betreiber mit 9,3 Prozent für Neuanlagen und 7,6 Prozent für Altanlagen verzinst. Diese Renditen hatte ihnen die Bundesnetzagentur zugestanden. Die Unternehmen fordern mehr als 11 Prozent.
Der dritte Kartellsenat des Oberlandesgerichts hatte den ursprünglich für Dezember geplanten Verkündungstermin bereits verschoben, weil das Protokoll der Anhörung korrigiert werden musste.
Der von den Netzbetreibern angegriffene Beschluss der Bundesnetzagentur stammt vom 7. Juli 2008. Damals war der Zinssatz für die Neuanlagen um 1,4 Prozentpunkte auf 9,3 Prozent angehoben worden. Sollte das Gericht den Betreibern Recht geben, könnten diese rückwirkend bis einschließlich 2009 einen Nachschlag verlangen.
Im vergangenen Juni hatten die Netzbetreiber vor dem Gericht bereits einen Erfolg erzielt. Es hob die Netzentgelte wegen fehlerhafter Kalkulation der Anlagenwerte auf. Die Netzagentur hätte höhere Wertansätze berücksichtigen müssen.
Die Netzkosten werden in Deutschland von den Netzbetreibern als Entgelte an die Gas- und Stromversorger und von diesen an den Endverbraucher weitergegeben. Das Brutto-Netzentgelt macht nach Angaben der Bundesnetzagentur etwa 23 Prozent des Gas- und Strompreises für Haushaltskunden aus./fc/DP/stb