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OLG sieht Kostenbefreiung stromintensiver Betriebe als nichtig an

Veröffentlicht am 06.03.2013, 13:25
Aktualisiert 06.03.2013, 13:28
DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Das Oberlandesgericht in Düsseldorf sieht die Befreiung stromintensiver Unternehmen von den Netzkosten als unwirksam an. Das machte der 3. Kartellsenat am Mittwoch in mündlicher Verhandlung deutlich. Dabei ging es um die Beschwerde von fünf regionalen und überregionalen Netzbetreibern gegen die seit 2011 geltende Verordnung. Die Beschwerdeführer halten die komplette Freistellung der Unternehmen mit hohem Strombedarf von den Netzkosten für rechtswidrig und für einen Verstoß gegen europäisches Recht.

Die Verordnung sei verfassungswidrig und nichtig, sagte der Vorsitzende Richter Wiegand Laubenstein in der Verhandlung. Ob noch am Mittwoch eine Entscheidung ergehen könnte, ließ er offen. Das Düsseldorfer Gericht hatte in zwei Eilverfahren bereits große Zweifel an der Regelung geäußert.

Unternehmen, die besonders viel Strom benötigen, können von gestiegenen Energiekosten entlastet werden und müssen die Netzkosten nicht bezahlen. Die Kosten werden auf die übrigen Kunden umgelegt. 2012 wurden laut Bundesnetzagentur Unternehmen in Höhe von 440 Millionen Euro befreit, 2013 beläuft sich die Summe laut einer Prognose vermutlich auf 800 Millionen Euro. Hintergrund ist die gestiegene Zahl der Anträge auf Befreiung. Seit der Änderung durch die Stromnetzentgeltverordnung durch den Bundestag 2011 können sich Unternehmen befreien lassen, wenn sie mehr als 7.000 Arbeitsstunden und 10 Gigawattstunden Strom pro Jahr abnehmen./uho/DP/jha

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