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Korrupte Ärzte sollen vor Gericht - Kassen warnen vor Hintertür

Veröffentlicht am 03.04.2013, 17:57
Aktualisiert 03.04.2013, 18:12
BERLIN (dpa-AFX) - Die Regierung will härter gegen bestechliche Ärzte vorgehen und damit den Patientenschutz verbessern. Nach einem Konzept von Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) soll Korruption im Gesundheitswesen künftig mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden können. Das soll sicherstellen, dass Versicherte nicht nur deswegen Arznei- oder Heilmittel bekommen, weil ihr Arzt dafür Geld vom Hersteller erhält.

Eine Verschärfung des Sozialgesetzbuches solle noch in dieser Wahlperiode auf den Weg gebracht werden, sagte Bahr am Mittwoch in Berlin. Bestechung und Bestechlichkeit sollen bei Kassenärzten, Pharmafirmen, Herstellern von Medizintechnik und in anderen Gesundheitsbereichen geahndet werden. Geplant sind Geldstrafen oder bis zu drei Jahren Haft. Strafwürdig sollen besonders schwere Verstöße gegen das Verbot von Zuwendungen werden. 'Es muss nicht jede Pralinenkiste durch die Staatsanwaltschaft verfolgt werden', so Bahr.

Geplant ist eine Strafvorschrift im Sozialgesetzbuch V, die sich am Strafgesetzbuch orientiert. Die Ärzteschaft hatte sich gegen eine nur auf Ärzte zugeschnittene Regel gewehrt. Das Bundesjustizministerium hatte zurückhaltend auf Überlegungen reagiert, das Strafrecht zu ändern, wie eine Sprecherin bestätigte.

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Sommer habe es in dem Bereich kaum mehr Ermittlungen von Staatsanwälten gegeben, erläuterte Bahr. Korruption niedergelassener Ärzte ist laut BGH nach geltendem Recht nicht strafbar, weil Ärzte keine Beauftragte der Krankenkassen sind. 'Die Freiberuflichkeit wollen wir erhalten', betonte Bahr. Doch sollten die Behörden wieder ermitteln.

CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn kündigte an, gemeinsam mit Bahr Strafregelungen vor der Wahl angehen zu wollen. Doch ob die Reform Gesetz wird, ist unklar. Im Bundesrat ist Schwarz-Gelb auf SPD, Grüne und Linke angewiesen. Im Bundestag hatten alle drei Oppositionsparteien in eigenen Anträgen teils schärfere Regelungen verlangt.

SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach sagte der Deutschen Presse-Agentur: 'Das ist ein Etikettenschwindel.' Abschreckende Wirkung und mehr Verbraucherschutz brächten die Pläne nicht. 'Die relativ wenigen Ärzte, die sich der Korruption schuldig machen, würden nur durch eine strafrechtliche Verfolgung abgeschreckt.' Bei einer Änderung im Sozialgesetzbuch allein hingegen müsste einer Krankenkasse Schaden entstanden sein. Bahr wies die Kritik zurück.

Die Linke-Expertin Martina Bunge betonte, es sei höchste Zeit, 'dass der Gesundheitsminister bei der Problematik Korruption umdenkt'. Abzuwarten bleibe aber, ob das Gesetz kein Papiertiger werde. Grünen-Expertin Maria Klein-Schmeink forderte, der Entwurf müsse durch ein Pflicht zur Veröffentlichung aller Zuwendungen ergänzt werden. Dies forderte auch der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch.

Ärztepräsident Frank Ulrich Montgomery lobte, ein Spezialgesetz gegen Ärzte solle es nicht geben. 'Ärgerlich ist allerdings, dass nicht alle Player des Gesundheitswesens adressiert werden, insbesondere die Krankenkassen.' Auch der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Andreas Köhler, begrüßte, dass Ärzte nicht unter Generalverdacht gestellt würden.

Der Vizechef des AOK-Bundesverbands, Uwe Deh, sagte der dpa: 'Die Initiative von Daniel Bahr ist ein Segen für die Patienten und alle seriös arbeitenden Menschen im deutschen Gesundheitswesen.' Gernot Kiefer, Vorstand des Kassen-Spitzenverbands, begrüßte die Pläne, aber ihn besorge die Beschränkung auf besonders schwere Verstöße. 'Ein bisschen korrupt gibt es ebenso wenig wie ein bisschen schwanger.'

Die Kassen verfolgten 2010 und 2011 zusammen rund 53.000 Verdachtsfälle von Betrug und Fehlverhalten, meist Abrechnungsbetrug. Betroffen sind Ärzte, Apotheker, Sanitätshäuser, Therapeuten, Hebammen, Krankengymnasten, Pflegedienste oder Kliniken. Ermittlungen mehrerer Kassen zu einer Sache wurden als mehrere Fälle gezählt.

In gut 2600 Fällen ermittelte die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf Betrug, Untreue, Vorteilsannahme, Bestechlichkeit oder Bestechung. Die Ärztekammern leiteten in den vergangenen Jahren knapp 1000 Verfahren gegen Mediziner ein. In den meisten Ländern gab es auch Fälle, in denen Ärzte die Approbationen entzogen wurde./bw/DP/jkr

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