Der Black Friday beginnt jetzt! Holen Sie sich 60% RABATT auf InvestingProJETZT ZUGREIFEN

Wirecard-Aktie: Neue Probleme in Singapur – dieses Mal jedoch hausgemacht

Veröffentlicht am 05.02.2020, 09:04
Aktualisiert 05.02.2020, 09:06
© Reuters.
WDIG
-

Wenn Investoren das Wortpaar Wirecard AG (DE:WDIG) (WKN: 747206) und Singapur hören, dann gehen bei vielen inzwischen wohl schrillende Alarmglocken an. Insbesondere die „Financial Times“ hat hier schließlich vor ziemlich genau einem Jahr begonnen, mit einer Reihe kritischer Berichte vermeintliche Unregelmäßigkeiten in dieser Region aufzudecken. Das hat nicht nur Nerven, sondern auch ordentlich Rendite in den letzten rund zwölf Monaten gekostet.

Nichtsdestoweniger bleibt der Raum Asien und Singapur immer mal wieder ein Spielball der aktuellen Nachrichten. Mal keimen weitere kritische Berichte oder auch olle Kamellen auf, mal hingegen gibt es top-operative News, beispielsweise von neuen Kooperationen in dieser Region.

Nun allerdings ist das Asiengeschäft erneut im Mittelpunkt der Medien und wieder einmal sind es kritische Berichte, die Investoren hier verkraften müssen. Glücklicherweise, oder eben auch nicht, jedoch hausgemachte Probleme. Lass uns das im Folgenden mal etwas näher beleuchten.

Kein Witz: Eine wichtige Lizenz wurde verpennt Wie mehrere Medien, unter anderem wohl die „WirtschaftsWoche“, an vorderster Front in diesen Tagen berichten, hat wohl die örtliche Niederlassung in Singapur eine wichtige Frist beziehungsweise die Beantragung einer Lizenz verpennt. Demnach ist es seit dem 28.01. dieses Jahres, also seit letztem Dienstag Pflicht, dass man als Zahlungsdienstleister im asiatischen Staat eine neue Lizenz benötigt, um hier weiter tätig zu sein. Das hat der DAX-Konzern beziehungsweise die dortige Geschäftsstelle offensichtlich mächtig verschwitzt.

Zumindest geht das aus einer Stellungnahme der örtlichen Zentralbank von Singapur hervor, die gleichzeitig die höchste Aufsichtsbehörde in dem Staat für Finanzdienstleistungen ist. Wie eine Sprecherin bestätigte, fehle Wirecard noch diese Lizenz, wobei diese Lizenzpflicht bereits vor einigen Monaten angeordnet und bekannt gegeben worden ist. Unkenntnis scheint nicht der Grund für dieses Versäumnis zu sein.

Ebenfalls bitter: Andere Konkurrenten, allen voran die Niederländer von Adyen, haben hier (natürlich nicht, möchte man beinahe sagen) nicht gepatzt, sondern die jeweilige Lizenz fristgerecht beantragt. Das ist an dieser Stelle natürlich doppelt peinlich für den DAX-Konzern, der sowieso bereits in der Kritik steht und in der Asienregion eigentlich einen führenden Anspruch besitzt. Bezeichnend, dass es wieder einmal Singapur betrifft, vielleicht ein Beweis, dass das Schicksal ein wenig Humor besitzt.

Wie wird das das operative Geschäft tangieren? Die spannende Frage ist nun, ob und inwiefern dieses Versäumnis den operativen Alltag berühren wird. Ich könnte mir vorstellen, dass eine solche Lizenz natürlich im Nachgang beantragt und dieser Formfehler behoben werden kann. Die Auswirkungen sind derzeit dennoch schwierig abzusehen.

Die örtlichen Behörden werden schließlich nicht unbedingt darauf warten, Wirecard jetzt direkt die fehlende Lizenz mit einem Handkuss aufzudrücken und je nachdem, wie lange das Verfahren dauert, könnte es möglicherweise einige Einschränkungen im operativen Alltag geben. Wobei das an dieser Stelle explizit meine Sichtweise ist, die wenig Unterfütterung besitzt. Wesentliche, valide Erkenntnisse scheint es jedenfalls nicht zu geben.

Ob Wirecard nun weiter auf die Suche nach Kooperationspartner gehen kann oder nun die Füße stillhalten muss oder wird, weil eben die Lizenz fehlt, ist noch nicht durchgesickert. Egal wie schnell dieses Versäumnis jedoch ausgeglichen werden kann: Eine positive Neuigkeit sieht unterm Strich anders aus.

Mensch, Wirecard. Pass doch auf! Im Endeffekt scheinen diese Neuigkeiten langfristig kein Beinbruch zu sein. Früher oder später wird der DAX-Zahlungsdienstleister wohl seine Lizenz bekommen. Ärgerlich ist ein solches Versäumnis dennoch, zumal Wirecard gerade darum bemüht sein sollte, einen seriösen Eindruck zu hinterlassen. Und den inzwischen ramponierten Ruf wieder ein wenig herzustellen.

Vincent besitzt Aktien von Wirecard. The Motley Fool besitzt keine der erwähnten Aktien.

Motley Fool Deutschland 2020

Dieser Artikel erschien zuerst auf The Motley Fool

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.