BERLIN (dpa-AFX) - Der Bundesrat hat die Gesetzespläne zur Begrenzung von Managergehältern gestoppt. Die Länderkammer rief dazu am Freitag den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat an. Damit ist das Gesetzesvorhaben faktisch gescheitert, weil so kurz vor der Bundestagswahl keine Zeit mehr für ein Vermittlungsverfahren bleibt. Gesetzesvorhaben, die bis zum Ablauf der Wahlperiode nicht endgültig verabschiedet sind, verfallen.
Ursprünglich war vorgesehen, künftig zusätzliche Kontrollrechte für die Aktionäre von börsennotierten Unternehmen einzuführen - als Reaktion auf die Empörung über ausufernde Managergehälter. Demnach sollte in Zukunft die Hauptversammlung einmal jährlich über die Vergütung des Vorstands entscheiden und nicht mehr allein der Aufsichtsrat. Eine gesetzliche Obergrenze für die Managergehälter war nicht vorgesehen. Im Bundesrat kam jedoch Kritik aus dem Lager der von SPD, Grünen und Linken geführten Länder. Sie werteten die Pläne als wirkungslos und unzureichend./jac/DP/stk
Ursprünglich war vorgesehen, künftig zusätzliche Kontrollrechte für die Aktionäre von börsennotierten Unternehmen einzuführen - als Reaktion auf die Empörung über ausufernde Managergehälter. Demnach sollte in Zukunft die Hauptversammlung einmal jährlich über die Vergütung des Vorstands entscheiden und nicht mehr allein der Aufsichtsrat. Eine gesetzliche Obergrenze für die Managergehälter war nicht vorgesehen. Im Bundesrat kam jedoch Kritik aus dem Lager der von SPD, Grünen und Linken geführten Länder. Sie werteten die Pläne als wirkungslos und unzureichend./jac/DP/stk