Leipold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH :Sparkasse Köln Bonn ergibt sich in Sachen Swaps vor dem OLG Köln
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Rechtssache
Leipold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH :Sparkasse Köln Bonn ergibt sich
in Sachen Swaps vor dem OLG Köln
22.05.2014 / 06:30
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In einem seit fast 4 Jahren andauernden Rechtsstreit in Sachen Swaps
erkennt die Sparkasse Köln Bonn sämtliche Ansprüche eines Swapopfers an.
Offenbar wollte die Bankenbranche ein Grundsatzurteil verhindern.
Der Kläger ein Apotheker aus der Mitte Deutschlands bekam ursprünglich eine
"Schneerente" verkauft und wurde bei der HSH Nordbank finanziert. Ein paar
Jahre später kam dann die Sparkasse Köln Bonn auf den Kläger zu und wollte
dem Kläger ein günstigeres Darlehen anbieten. Allerdings nur in Verbindung
mit einer "Zinssicherung" in Form eines Zins-Währungsswaps. Die Risiken zu
diesem Geschäft teilte man dem Kunden nicht mit.
Schlimmer noch. Man verheimlichte dem Kunden auch den so genannten
anfänglichen negativen Barwert, welcher unstreitig in diesem Verfahren in
einem solchen Geschäft vorhanden ist. Konkret bedeutet dies, dass die
Sparkasse ihr Risiko zu Lasten des Klägers am Markt verkauft hat und der
Swap daher im Minus startete ohne das der Kunde Kenntnis davon hatte.
Bereits der Bundesgerichtshof hat im Jahr 2011 bei einer anderen Swapart
eine Bank aus diesem Grund zu Schadensersatz verurteilt. Einziger
Unterschied war, dass es sich damals um einen spekulativen Swap handelte
ohne entsprechendes Grundgeschäft zur Absicherung.
Bisher war die Rechtsprechung davon ausgegangen, dass eine Aufklärung über
einen anfänglichen negativen Marktwert bei Absicherungsswaps nicht
erforderlich ist.
Aufgrund der Argumentation von Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Michael A. Leipold hat das OLG Köln angekündigt seine Rechtsprechung
diesbezüglich zu ändern und auch eine Aufklärungspflicht für
Absicherungsswaps bzgl. des negativen Marktwertes anzunehmen. Grundgedanke
von Rechtsanwalt Leipold war dabei, dass die bisherige Unterscheidung sich
zum einen nicht aus dem Bundesgerichtshof Urteil aus 2011 ergibt und zum
anderen es nicht sein kann, dass der Spekulant besser gestellt wird, als
der Kunde der sich gegen Risiken absichern will.
Das OLG Köln hielt diese Änderung der Rechtsprechung für so entscheidend,
dass es in einem ausführlichen Hinweisbeschluss ankündigte die Revision zum
Bundesgerichtshof zu zu lassen.
Als die Sparkasse Köln Bonn gemerkt hat, dass sie mit ihrer bisherigen
Argumentation nicht mehr gewinnen konnte, versuchte sie einen Tag vor der
letzten mündlichen Verhandlung die Notbremse zu ziehen und eine
ausführliche Urteilsbegründung durch das OLG Köln zu verhindern.
"Das Ergebnis dieses Verfahrens ist ein weiterer Meilenstein in Sachen
Swaps. Die Sparkasse hat in letzter Konsequenz versucht die gesamte
deutsche Bankenlandschaft vor einem weiteren Grundsatzurteil in Sachen
Swaps zu schützen, in dem sie in diesem Fall anerkannt hat." so Fachanwalt
für Bank- und Kapitalmarktrecht Michael A. Leipold. "Dieses Verfahren ist
der beste Beweis, dass es sich lohnt mehrere Jahre in einem Rechtsstreit
wegen Swaps durchzuhalten, selbst wenn man wie hier in der ersten Instanz
unterliegt." so Leipold weiter.
Die Leipold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit Standorten in München,
Frankfurt und Hamburg hat sich mit einem eigenen Swapteam unter Leitung von
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Michael A. Leipold seit 2007 auf
Swapverfahren für Privat-, Geschäftskunden und Kommunen spezialisiert und
vertritt seit Jahren erfolgreich geschädigte Bankkunden.
Ende der Finanznachricht
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22.05.2014 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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