BB Biotech AG: Rückkauf eigener Aktien zum Zweck der Kapitalvernichtung (Rückkaufprogramm)
BB BIOTECH AG /
BB Biotech AG: Rückkauf eigener Aktien zum Zweck der Kapitalvernichtung
(Rückkaufprogramm)
. Verarbeitet und übermittelt durch Thomson Reuters ONE.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
|RÜCKKAUF EIGENER AKTIEN ZUM ZWECK DER KAPITALVERNICHTUNG (RÜCKKAUFPROGRAMM) |
| |
|BB BIOTECH AG, Vordergasse 3, 8200 Schaffhausen, («BB BIOTECH») beabsichtigt,|
|ab 5. Dezember 2011 ein neues Aktienrückkaufprogramm zu starten. Das|
|Aktienkapital von zurzeit CHF 16'402'500, eingeteilt in 16'402'500 Namenaktien|
|von je CHF 1 Nennwert, soll über den Rückkauf von maximal 1'476'225 Aktien|
|(max. 9% der Stimmrechte) mit anschliessender Vernichtung um CHF 1'476'225 |
|reduziert werden.Das siebente Rückkaufprogramm wurde am 30. November 2011 |
|abgeschlossen. Dabei wurden 1 640 250 Namenaktien über die zweite Handelslinie|
|zurückgekauft. Die ausserordentliche Generalversammlung vom 2. Dezember 2011 |
|hat die Herabsetzung des Kapitals um die erwähnte Anzahl Aktien zwecks|
|Vernichtung genehmigt. |
|Der Umfang des achten Rückkaufprogramms entspricht basierend auf dem|
|Schlusskurs vom 30. November 2011 einem Marktwert von maximal CHF 85.3 Mio.|
|Der Verwaltungsrat wird an einer der nächsten Generalversammlungen eine|
|Kapitalherabsetzung in der Höhe der erzielten Rückkaufvolumen beantragen.|
|Durch die Herabsetzung des Aktienkapitals beabsichtigt BB BIOTECH, den|
|Abschlag des Aktienkurses zum inneren Wert der Gesellschaft zu begrenzen. Der|
|Aktienrückkauf wird ausschliesslich an der SIX Swiss Exchange («SIX»)|
|durchgeführt. |
| |
|HANDEL AUF ZWEITER LINIE AN DER SIX |
|An der SIX wird eine zweite Linie für die Namenaktien von BB BIOTECH |
|errichtet. Auf dieser zweiten Linie kann ausschliesslich BB BIOTECH als |
|Käuferin auftreten (mittels der mit dem Aktienrückkauf beauftragten Bank) und |
|eigene Namenaktien zum Zweck der späteren Kapitalherabsetzung erwerben. Der |
|ordentliche Handel in den Namenaktien von BB BIOTECH unter der bisherigen |
|Valorennummer 3 838 999 wird von dieser Massnahme nicht betroffen und normal |
|weitergeführt. Ein verkaufswilliger Aktionär von BB BIOTECH hat daher die |
|Wahl, Namenaktien von BB BIOTECH entweder im normalen Handel zu verkaufen oder|
|BB BIOTECH zum Zweck der späteren Kapitalherabsetzung auf der zweiten Linie |
|anzudienen. BB BIOTECH hat keine Verpflichtung, eigene Namenaktien über die |
|zweite Linie zu kaufen; sie wird je nach Marktgegebenheiten als Käuferin |
|auftreten. |
|Bei einem Verkauf auf der zweiten Linie wird vom Rückkaufspreis die |
|eidgenössische Verrechnungssteuer von 35% auf der Differenz zwischen |
|Rückkaufspreis der Namenaktien BB BIOTECH und deren Nennwert von CHF 1 in |
|Abzug gebracht («Nettopreis»). |
| |
| |
| |
|Rückkaufspreis Die Rückkaufspreise bzw. die Kurse der zweiten Linie|
| bilden sich in Anlehnung an die Kurse der auf der|
| ersten Linie gehandelten Namenaktien von BB BIOTECH. |
| |
| |
| |
|Auszahlung des Der Handel auf der zweiten Linie stellt ein normales|
|Nettopreises Börsengeschäft dar. Die Auszahlung des Nettopreises|
|und Titellieferung sowie die Lieferung der zurückgekauften Namenaktien|
| von BB BIOTECH finden deshalb usanzgemäss drei|
| Börsentage nach dem Abschlussdatum statt. |
| |
| |
| |
|Beauftragte Bank BB BIOTECH hat die Bank am Bellevue AG, Küsnacht, mit|
| dem Aktienrückkauf beauftragt. Diese wird im Auftrag|
| von BB BIOTECH als alleiniges Börsenmitglied|
| Geldkurse für Namenaktien von BB BIOTECH auf der|
| zweiten Linie stellen. |
| |
| |
| |
|Dauer des Rückkaufs Der Handel der Namenaktien von BB BIOTECH auf der|
| zweiten Linie (Segment Investmentgesellschaften der|
| SIX) erfolgt ab 5. Dezember 2011 und wird bis|
| längstens am 4. Dezember 2014 aufrechterhalten. |
| |
| |
| |
|Börsenpflicht Gemäss Regelwerk der SIX sind bei Aktienrückkäufen|
| ausserbörsliche Transaktionen auf der zweiten Linie|
| unzulässig. |
| |
| |
| |
|Steuern Der Rückkauf eigener Aktien zum Zweck der|
| Kapitalherabsetzung wird sowohl bei der|
| eidgenössischen Verrechnungssteuer wie auch bei den|
| direkten Steuern als Teilliquidation der|
| rückkaufenden Gesellschaft behandelt. Im Einzelnen|
| ergeben sich für die verkaufenden Aktionäre folgende|
| Konsequenzen: |
| |
| |
| 1. Verrechnungssteuer |
| Die eidgenössische Verrechnungssteuer beträgt 35% der|
| Differenz zwischen Rückkaufspreis der Aktien und|
| deren Nominalwert. Die Steuer wird vom Rückkaufspreis|
| durch die rückkaufende Gesellschaft bzw. durch deren|
| beauftragte Bank zuhanden der eidgenössischen|
| Steuerverwaltung abgezogen. |
| In der Schweiz domizilierte Personen sind zur|
| Rückerstattung der Verrechnungssteuer berechtigt,|
| wenn sie im Zeitpunkt der Rückgabe das Nutzungsrecht|
| an den Aktien hatten und keine Steuerumgehung|
| vorliegt (Art. 21 VStG). Den verkaufenden Aktionären|
| wird geraten, sich über die aktuelle Praxis der|
| Eidgenössischen Steuerverwaltung zur Steuerumgehung|
| zu informieren. Im Ausland domizilierte Personen|
| können die Steuer nach Massgabe allfälliger|
| Doppelbesteuerungsabkommen zurückfordern. |
| |
| 2. Direkte Steuern |
| Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf die |
| Besteuerung bei der direkten Bundessteuer. Die Praxis|
| zu den Kantons- und Gemeindesteuern entspricht in der|
| Regel jener der direkten Bundessteuer. |
| a. Im Privatvermögen gehaltene Aktien: |
| Bei einem Rückkauf der Aktien durch die Gesellschaft |
| stellt die Differenz zwischen Rückkaufspreis und |
| Nominalwert der Aktien steuerbares Einkommen dar. |
| b. Im Geschäftsvermögen gehaltene Aktien: |
| Bei einem Rückkauf der Aktien durch die Gesellschaft |
| stellt die Differenz zwischen Rückkaufspreis und |
| Buchwert der Aktien steuerbaren Gewinn dar. |
| |
| 3. Gebühren und Abgaben |
| Der Rückkauf eigener Aktien zum Zweck der |
| Kapitalherabsetzung ist umsatzabgabefrei. |
| |
|Nichtöffentliche BB BIOTECH bestätigt, dass sie über keine nicht-|
|Informationen öffentlichen Informationen verfügt, die eine|
| Entscheidung der Aktionäre massgeblich beeinflussen|
| könnten. |
| |
| |
| |
|Eigenbestand Anzahl Titel Titelkategorie Kapital- und |
| Stimmrechtsanteil |
| |
| 1'437'808 Namenaktien 8.77% |
| (gehalten durch |
| 342'502 Biotech Target |
| N.V., Curaçao) 2.09% |
| Equity Swap |
| gehalten durch |
| Biotech Target |
| N.V., Curacao) |
| |
| |
| |
|Aktionäre mit mehr als Nach Kenntnisstand der BB BIOTECH hält - ausser The|
| 3% der Stimmrechte Bank of New York Mellon Corporation, One Wall Street,|
| New York, NY 10288, USA, 960'661 Aktien (5.86% des|
| Aktienkapitals) - kein Aktionär 3% oder mehr der|
| ausgegebenen Aktien. |
| |
| |
| |
|Einhaltung BB BIOTECH verpflichtet sich, die|
|gesellschafts-rchtlicher gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen zur|
|Bestimmungen Kapitalherabsetzung (Art. 732 ff. OR) einzuhalten. |
| |
| |
| |
|Valorennummern/ISIN/ Namenaktie BB BIOTECH von je CHF 1 Nennwert |
|Tickersymbole 3 838 999 / CH0038389992 / BION |
| Namenaktie BB BIOTECH von je CHF 1 Nennwert |
| (Aktienrückkauf zweite Linie) |
| 2 765 979 / CH0027659793 / BIOEE |
| |
| |
| |
|Diese Anzeige stellt keinen Emissionsprospekt im Sinne von Art. 652a OR dar. |
Medienmitteilung_BB Biotech_05.12.11 (PDF):
http://hugin.info/130285/R/1568441/487461.pdf
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Source: BB BIOTECH AG via Thomson Reuters ONE
[HUG#1568441]
BB BIOTECH AG /
BB Biotech AG: Rückkauf eigener Aktien zum Zweck der Kapitalvernichtung
(Rückkaufprogramm)
. Verarbeitet und übermittelt durch Thomson Reuters ONE.
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|RÜCKKAUF EIGENER AKTIEN ZUM ZWECK DER KAPITALVERNICHTUNG (RÜCKKAUFPROGRAMM) |
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|BB BIOTECH AG, Vordergasse 3, 8200 Schaffhausen, («BB BIOTECH») beabsichtigt,|
|ab 5. Dezember 2011 ein neues Aktienrückkaufprogramm zu starten. Das|
|Aktienkapital von zurzeit CHF 16'402'500, eingeteilt in 16'402'500 Namenaktien|
|von je CHF 1 Nennwert, soll über den Rückkauf von maximal 1'476'225 Aktien|
|(max. 9% der Stimmrechte) mit anschliessender Vernichtung um CHF 1'476'225 |
|reduziert werden.Das siebente Rückkaufprogramm wurde am 30. November 2011 |
|abgeschlossen. Dabei wurden 1 640 250 Namenaktien über die zweite Handelslinie|
|zurückgekauft. Die ausserordentliche Generalversammlung vom 2. Dezember 2011 |
|hat die Herabsetzung des Kapitals um die erwähnte Anzahl Aktien zwecks|
|Vernichtung genehmigt. |
|Der Umfang des achten Rückkaufprogramms entspricht basierend auf dem|
|Schlusskurs vom 30. November 2011 einem Marktwert von maximal CHF 85.3 Mio.|
|Der Verwaltungsrat wird an einer der nächsten Generalversammlungen eine|
|Kapitalherabsetzung in der Höhe der erzielten Rückkaufvolumen beantragen.|
|Durch die Herabsetzung des Aktienkapitals beabsichtigt BB BIOTECH, den|
|Abschlag des Aktienkurses zum inneren Wert der Gesellschaft zu begrenzen. Der|
|Aktienrückkauf wird ausschliesslich an der SIX Swiss Exchange («SIX»)|
|durchgeführt. |
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|HANDEL AUF ZWEITER LINIE AN DER SIX |
|An der SIX wird eine zweite Linie für die Namenaktien von BB BIOTECH |
|errichtet. Auf dieser zweiten Linie kann ausschliesslich BB BIOTECH als |
|Käuferin auftreten (mittels der mit dem Aktienrückkauf beauftragten Bank) und |
|eigene Namenaktien zum Zweck der späteren Kapitalherabsetzung erwerben. Der |
|ordentliche Handel in den Namenaktien von BB BIOTECH unter der bisherigen |
|Valorennummer 3 838 999 wird von dieser Massnahme nicht betroffen und normal |
|weitergeführt. Ein verkaufswilliger Aktionär von BB BIOTECH hat daher die |
|Wahl, Namenaktien von BB BIOTECH entweder im normalen Handel zu verkaufen oder|
|BB BIOTECH zum Zweck der späteren Kapitalherabsetzung auf der zweiten Linie |
|anzudienen. BB BIOTECH hat keine Verpflichtung, eigene Namenaktien über die |
|zweite Linie zu kaufen; sie wird je nach Marktgegebenheiten als Käuferin |
|auftreten. |
|Bei einem Verkauf auf der zweiten Linie wird vom Rückkaufspreis die |
|eidgenössische Verrechnungssteuer von 35% auf der Differenz zwischen |
|Rückkaufspreis der Namenaktien BB BIOTECH und deren Nennwert von CHF 1 in |
|Abzug gebracht («Nettopreis»). |
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|Rückkaufspreis Die Rückkaufspreise bzw. die Kurse der zweiten Linie|
| bilden sich in Anlehnung an die Kurse der auf der|
| ersten Linie gehandelten Namenaktien von BB BIOTECH. |
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|Auszahlung des Der Handel auf der zweiten Linie stellt ein normales|
|Nettopreises Börsengeschäft dar. Die Auszahlung des Nettopreises|
|und Titellieferung sowie die Lieferung der zurückgekauften Namenaktien|
| von BB BIOTECH finden deshalb usanzgemäss drei|
| Börsentage nach dem Abschlussdatum statt. |
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|Beauftragte Bank BB BIOTECH hat die Bank am Bellevue AG, Küsnacht, mit|
| dem Aktienrückkauf beauftragt. Diese wird im Auftrag|
| von BB BIOTECH als alleiniges Börsenmitglied|
| Geldkurse für Namenaktien von BB BIOTECH auf der|
| zweiten Linie stellen. |
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|Dauer des Rückkaufs Der Handel der Namenaktien von BB BIOTECH auf der|
| zweiten Linie (Segment Investmentgesellschaften der|
| SIX) erfolgt ab 5. Dezember 2011 und wird bis|
| längstens am 4. Dezember 2014 aufrechterhalten. |
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|Börsenpflicht Gemäss Regelwerk der SIX sind bei Aktienrückkäufen|
| ausserbörsliche Transaktionen auf der zweiten Linie|
| unzulässig. |
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|Steuern Der Rückkauf eigener Aktien zum Zweck der|
| Kapitalherabsetzung wird sowohl bei der|
| eidgenössischen Verrechnungssteuer wie auch bei den|
| direkten Steuern als Teilliquidation der|
| rückkaufenden Gesellschaft behandelt. Im Einzelnen|
| ergeben sich für die verkaufenden Aktionäre folgende|
| Konsequenzen: |
| |
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| 1. Verrechnungssteuer |
| Die eidgenössische Verrechnungssteuer beträgt 35% der|
| Differenz zwischen Rückkaufspreis der Aktien und|
| deren Nominalwert. Die Steuer wird vom Rückkaufspreis|
| durch die rückkaufende Gesellschaft bzw. durch deren|
| beauftragte Bank zuhanden der eidgenössischen|
| Steuerverwaltung abgezogen. |
| In der Schweiz domizilierte Personen sind zur|
| Rückerstattung der Verrechnungssteuer berechtigt,|
| wenn sie im Zeitpunkt der Rückgabe das Nutzungsrecht|
| an den Aktien hatten und keine Steuerumgehung|
| vorliegt (Art. 21 VStG). Den verkaufenden Aktionären|
| wird geraten, sich über die aktuelle Praxis der|
| Eidgenössischen Steuerverwaltung zur Steuerumgehung|
| zu informieren. Im Ausland domizilierte Personen|
| können die Steuer nach Massgabe allfälliger|
| Doppelbesteuerungsabkommen zurückfordern. |
| |
| 2. Direkte Steuern |
| Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf die |
| Besteuerung bei der direkten Bundessteuer. Die Praxis|
| zu den Kantons- und Gemeindesteuern entspricht in der|
| Regel jener der direkten Bundessteuer. |
| a. Im Privatvermögen gehaltene Aktien: |
| Bei einem Rückkauf der Aktien durch die Gesellschaft |
| stellt die Differenz zwischen Rückkaufspreis und |
| Nominalwert der Aktien steuerbares Einkommen dar. |
| b. Im Geschäftsvermögen gehaltene Aktien: |
| Bei einem Rückkauf der Aktien durch die Gesellschaft |
| stellt die Differenz zwischen Rückkaufspreis und |
| Buchwert der Aktien steuerbaren Gewinn dar. |
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| 3. Gebühren und Abgaben |
| Der Rückkauf eigener Aktien zum Zweck der |
| Kapitalherabsetzung ist umsatzabgabefrei. |
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|Nichtöffentliche BB BIOTECH bestätigt, dass sie über keine nicht-|
|Informationen öffentlichen Informationen verfügt, die eine|
| Entscheidung der Aktionäre massgeblich beeinflussen|
| könnten. |
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|Eigenbestand Anzahl Titel Titelkategorie Kapital- und |
| Stimmrechtsanteil |
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| 1'437'808 Namenaktien 8.77% |
| (gehalten durch |
| 342'502 Biotech Target |
| N.V., Curaçao) 2.09% |
| Equity Swap |
| gehalten durch |
| Biotech Target |
| N.V., Curacao) |
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|Aktionäre mit mehr als Nach Kenntnisstand der BB BIOTECH hält - ausser The|
| 3% der Stimmrechte Bank of New York Mellon Corporation, One Wall Street,|
| New York, NY 10288, USA, 960'661 Aktien (5.86% des|
| Aktienkapitals) - kein Aktionär 3% oder mehr der|
| ausgegebenen Aktien. |
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|Einhaltung BB BIOTECH verpflichtet sich, die|
|gesellschafts-rchtlicher gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen zur|
|Bestimmungen Kapitalherabsetzung (Art. 732 ff. OR) einzuhalten. |
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|Valorennummern/ISIN/ Namenaktie BB BIOTECH von je CHF 1 Nennwert |
|Tickersymbole 3 838 999 / CH0038389992 / BION |
| Namenaktie BB BIOTECH von je CHF 1 Nennwert |
| (Aktienrückkauf zweite Linie) |
| 2 765 979 / CH0027659793 / BIOEE |
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|Diese Anzeige stellt keinen Emissionsprospekt im Sinne von Art. 652a OR dar. |
Medienmitteilung_BB Biotech_05.12.11 (PDF):
http://hugin.info/130285/R/1568441/487461.pdf
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