BERLIN/HAMBURG (dpa-AFX) - Im Prozess zwischen der Musik-Verwertungsgesellschaft Gema und dem Videoportal YouTube fällt das Landgericht Hamburg am Freitag ein erstes Urteil. Beide Seiten erwarten davon eine Signalwirkung, auch wenn die erste Instanz noch keine endgültige Entscheidung bedeuten dürfte. Gema-Jurist Alexander Wolf sagte der Nachrichtenagentur dpa: ''Letztlich geht es um eine angemessene Vergütung für die Autoren der Musik.' Google -Sprecher Kay Oberbeck sagte am Freitag: 'Wie mit Verwertungsgesellschaften in 40 anderen Ländern wollen wir auch in Deutschland mit der Gema zu einer Lösung kommen. Wir erachten dafür den Verhandlungsweg als sinnvoller als den Rechtsweg.'
Auch der Bundesverband Musikindustrie erhofft sich vom Hamburger YouTube-Prozess neue Orientierung im Streit um das Urheberrecht im Internet. 'Das wird zur Klärung dieses sehr komplexen juristischen Bereichs beitragen', sagte der Geschäftsführer des Bundesverbands Musikindustrie (BVMI), Florian Drücke. 'Deswegen sind wir da sehr gespannt.' Der Verbandsvorsitzende Dieter Gorny fügte auf der Jahrespressekonferenz am Donnerstag hinzu, das Verfahren der Musik-Verwertungsgesellschaft Gema gegen YouTube mache den Kernkonflikt in der Urheberrechtsdebatte sichtbar.
Das Hamburger Landgericht hat vordergründig darüber zu entscheiden, ob das Google-Tochterunternehmen YouTube auf Verlangen der Gema zwölf urheberrechtlich geschützte Titel sperren muss und die Videoclips auch künftig nicht mehr zugänglich machen darf. Der Richterspruch dürfte aber über diese Lieder hinaus eine große Tragweite haben.
Die Gema betrachtet YouTube als einen werbefinanzierten Streaming-Dienst. Mit Musik-Streaming-Diensten hat die Gema bereits feste Zahlungsvereinbarungen getroffen. So entrichten Simfy und Deezer einen festen Betrag für jeden Song, der von den Nutzern dieser Abonnement-Dienste angehört wird. Als Streaming wird die direkte Übertragung von Musik im Internet bezeichnet. Diese Alternative zum Herunterladen von Musikdateien gilt als besonders zukunftsträchtig.
Zum Hamburger Prozess kam es, weil sich Gema und YouTube nicht über Zahlungen für Musikclips einigen konnten. Ein vorläufiger Vertrag zwischen beiden Seiten lief 2009 aus. Eine Verlängerung scheiterte bisher an den gegensätzlichen Vorstellungen zu den Details einer Vergütungsregelung. Google-Sprecher Oberbeck sagte: 'Wir wollen, dass Rechteinhaber mit ihrer Musik auf YouTube profitieren. In den Ländern, in denen wir mit Verwertungsgesellschaften Verträge abgeschlossen haben, erwirtschaften Musiklabels auf YouTube mehrere hundert Million Dollar Umsatz.' Dabei sieht sich YouTube vor allem als eine neutrale Plattform, die ihren Nutzern nur die technischen Möglichkeiten bereitstellt - die rechtliche Verantwortung für das Hochladen der Videos liege demnach allein bei den Nutzern./vks/pz/DP/zb
Auch der Bundesverband Musikindustrie erhofft sich vom Hamburger YouTube-Prozess neue Orientierung im Streit um das Urheberrecht im Internet. 'Das wird zur Klärung dieses sehr komplexen juristischen Bereichs beitragen', sagte der Geschäftsführer des Bundesverbands Musikindustrie (BVMI), Florian Drücke. 'Deswegen sind wir da sehr gespannt.' Der Verbandsvorsitzende Dieter Gorny fügte auf der Jahrespressekonferenz am Donnerstag hinzu, das Verfahren der Musik-Verwertungsgesellschaft Gema gegen YouTube mache den Kernkonflikt in der Urheberrechtsdebatte sichtbar.
Das Hamburger Landgericht hat vordergründig darüber zu entscheiden, ob das Google-Tochterunternehmen YouTube auf Verlangen der Gema zwölf urheberrechtlich geschützte Titel sperren muss und die Videoclips auch künftig nicht mehr zugänglich machen darf. Der Richterspruch dürfte aber über diese Lieder hinaus eine große Tragweite haben.
Die Gema betrachtet YouTube als einen werbefinanzierten Streaming-Dienst. Mit Musik-Streaming-Diensten hat die Gema bereits feste Zahlungsvereinbarungen getroffen. So entrichten Simfy und Deezer einen festen Betrag für jeden Song, der von den Nutzern dieser Abonnement-Dienste angehört wird. Als Streaming wird die direkte Übertragung von Musik im Internet bezeichnet. Diese Alternative zum Herunterladen von Musikdateien gilt als besonders zukunftsträchtig.
Zum Hamburger Prozess kam es, weil sich Gema und YouTube nicht über Zahlungen für Musikclips einigen konnten. Ein vorläufiger Vertrag zwischen beiden Seiten lief 2009 aus. Eine Verlängerung scheiterte bisher an den gegensätzlichen Vorstellungen zu den Details einer Vergütungsregelung. Google-Sprecher Oberbeck sagte: 'Wir wollen, dass Rechteinhaber mit ihrer Musik auf YouTube profitieren. In den Ländern, in denen wir mit Verwertungsgesellschaften Verträge abgeschlossen haben, erwirtschaften Musiklabels auf YouTube mehrere hundert Million Dollar Umsatz.' Dabei sieht sich YouTube vor allem als eine neutrale Plattform, die ihren Nutzern nur die technischen Möglichkeiten bereitstellt - die rechtliche Verantwortung für das Hochladen der Videos liege demnach allein bei den Nutzern./vks/pz/DP/zb