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Übernahmeangebot / Zielgesellschaft: Aareal Bank AG; Bieter: Atlantic BidCo GmbH

Veröffentlicht am 07.04.2022, 17:00
Aktualisiert 07.04.2022, 17:15
© Reuters.
ARLG
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EQSn
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^

DGAP-WpÜG: Atlantic BidCo GmbH / Übernahmeangebot

Übernahmeangebot / Zielgesellschaft: Aareal Bank (DE:ARLG) AG; Bieter: Atlantic BidCo

GmbH

07.04.2022 / 17:00 CET/CEST

Veröffentlichung einer WpÜG-Mitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service

der EQS Group AG (DE:EQSn).

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.

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DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR

VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE

IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG,

VERBREITUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN

BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.

VERÖFFENTLICHUNG DER ENTSCHEIDUNG ZUR ABGABE EINES FREIWILLIGEN ÖFFENTLICHEN

ÜBERNAHMEANGEBOTS GEMÄ § 10 ABS. 1 UND ABS. 3 IN VERBINDUNG MIT §§ 29 ABS.

1, 34 DES WERTPAPIERERWERBS- UND ÜBERNAHMEGESETZES (WPÜG)

Bieterin:

Atlantic BidCo GmbH

An der Welle 4

60322 Frankfurt am Main

Deutschland

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB

124165

Zielgesellschaft:

Aareal Bank AG

Paulinenstraße 15

65189 Wiesbaden

Deutschland

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Wiesbaden unter HRB 13184

ISIN: DE0005408116

Die Atlantic BidCo GmbH (die "Bieterin") mit Sitz in Frankfurt am Main,

Deutschland, hat heute, am 7. April 2022, entschieden, ein freiwilliges

öffentliches Übernahmeangebot (das "Angebot") in Form eines Barangebots an

die Aktionäre der Aareal Bank AG (die "Gesellschaft") mit Sitz in Wiesbaden,

Deutschland, zum Erwerb sämtlicher auf den Inhaber lautenden Stückaktien der

Gesellschaft mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 3,00

(ISIN DE0005408116; "Aareal-Aktien") abzugeben. Für jede bei der Bieterin

eingereichte Aareal-Aktie wird die Bieterin, vorbehaltlich der Bestimmung

des gesetzlichen Mindestpreises und der endgültigen Festlegung in der

Angebotsunterlage, EUR 33,00 in bar ("Angebotspreis") als Gegenleistung

Anzeige eines Dritten. Hierbei handelt es sich nicht um ein Angebot oder eine Empfehlung von Investing.com. Siehe Offenlegung hier oder Werbung entfernen .

anbieten.

Die Bieterin ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Atlantic Lux

HoldCo S.à r.l., Luxemburg ("Atlantic HoldCo"), die von keinem ihrer

Gesellschafter alleine oder gemeinsam kontrolliert wird. Sämtliche Anteile

an der Atlantic HoldCo werden in Form von unabhängigen

Minderheitsbeteiligungen gehalten von Fonds, die von der Advent

International Corporation und mit ihr verbundenen Unternehmen verwaltet und

beraten werden, von Fonds, die von der Centerbridge Partners, L.P. beraten

werden, sowie von anderen Minderheitsgesellschaftern, wie der CPP Investment

Board Europe S.à r.l.

Das Angebot wird zu den in der Angebotsunterlage festgelegten Bestimmungen

und Bedingungen erfolgen. Dazu gehören das Erreichen einer

Mindestannahmeschwelle von 60 %. Im Übrigen wird das Angebot unter dem

Vorbehalt weiterer marktüblicher Angebotsbedingungen stehen, einschließlich

der Erteilung aller erforderlichen behördlichen Genehmigungen, insbesondere

bankaufsichtsrechtlicher Freigaben.

Die Atlantic HoldCo hat Andienungsvereinbarungen mit Aktionären der

Gesellschaft abgeschlossen, in denen sich diese Aktionäre verpflichtet

haben, Aareal-Aktien in das Angebot einzuliefern oder außerhalb des Angebots

an die Bieterin zu verkaufen. Insgesamt beziehen sich diese

Andienungsvereinbarungen auf ca. 37 % des Grundkapitals und der Stimmrechte

der Gesellschaft und werden für die Zwecke der Mindestannahmeschwelle

berücksichtigt. Die Andienungsvereinbarungen sehen eine teilweise

Rückbeteiligung an der Atlantic HoldCo vor.

Die Bieterin hat nach dem am 4. Februar 2022 bekanntgegebenen Nichterreichen

der Mindestannahmeschwelle und Erlöschen des am 17. Dezember 2021

veröffentlichten Übernahmeangebots am 6. April 2022 mit der Gesellschaft

eine Investmentvereinbarung abgeschlossen, welche die grundlegenden

Parameter eines erneuten Übernahmeangebots sowie die gemeinsamen Absichten

und Zielsetzungen im Hinblick auf eine künftige Zusammenarbeit regelt. Auf

Grundlage der Investmentvereinbarung unterstützen Vorstand und Aufsichtsrat

der Gesellschaft das erneute Angebot.

Anzeige eines Dritten. Hierbei handelt es sich nicht um ein Angebot oder eine Empfehlung von Investing.com. Siehe Offenlegung hier oder Werbung entfernen .

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Bieterin

heute, nach entsprechender Zustimmung der Gesellschaft, gemäß § 26 Abs. 5

WpÜG die erforderliche Befreiung von der einjährigen Sperrfrist für die

Abgabe eines erneuten Übernahmeangebots erteilt.

Die Angebotsunterlage wird nach der Gestattung der Veröffentlichung durch

die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Internet

unter http://www.atlantic-offer.com zugänglich sein. Die Bieterin behält

sich vor, in den endgültigen Konditionen des Angebots, soweit rechtlich

zulässig, von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen.

Wichtige Information:

Diese Bekanntmachung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt

weder eine Aufforderung zum Verkauf noch ein Angebot zum Kauf von

Wertpapieren der Gesellschaft dar. Die endgültigen Bedingungen und weitere

das Angebot betreffende Bestimmungen werden nach Gestattung der

Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

in der Angebotsunterlage mitgeteilt werden. Die Bieterin behält sich vor, in

den endgültigen Bestimmungen und Bedingungen des Angebots, soweit rechtlich

zulässig, von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen. Investoren und

Inhabern von Wertpapieren der Gesellschaft wird dringend empfohlen, die

Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot

stehenden Bekanntmachungen zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden

sind, da sie wichtige Informationen enthalten oder enthalten werden.

Das Angebot wird ausschließlich auf Basis der anwendbaren Bestimmungen des

deutschen Rechts, insbesondere des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes

(WpÜG), und bestimmten wertpapierrechtlichen Bestimmungen der Vereinigten

Staaten von Amerika zu grenzüberschreitenden Übernahmeangeboten,

durchgeführt. Das Angebot wird nicht nach den rechtlichen Vorgaben anderer

Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten

Staaten von Amerika (soweit anwendbar) durchgeführt werden. Dementsprechend

wurden keine Bekanntmachungen, Anmeldungen, Zulassungen oder Genehmigungen

für das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland eingereicht,

Anzeige eines Dritten. Hierbei handelt es sich nicht um ein Angebot oder eine Empfehlung von Investing.com. Siehe Offenlegung hier oder Werbung entfernen .

veranlasst oder gewährt. Investoren und Inhaber von Wertpapieren der

Gesellschaft können nicht darauf vertrauen, durch die

Anlegerschutzvorschriften irgendeiner anderen Rechtsordnung als der

Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika (soweit

anwendbar), geschützt zu werden. Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage

beschriebenen Ausnahmen sowie gegebenenfalls von den jeweiligen

Aufsichtsbehörden zu erteilenden Ausnahmegenehmigungen wird weder mittelbar

noch unmittelbar ein Übernahmeangebot in jenen Rechtsordnungen unterbreitet

werden, in der dies einen Verstoß gegen das jeweilige nationale Recht

darstellen würde.

Die Bieterin behält sich das Recht vor, soweit gesetzlich zulässig,

unmittelbar oder mittelbar weitere Aktien der Gesellschaft außerhalb des

Angebots börslich oder außerbörslich zu erwerben. Finden solche Erwerbe

statt, werden Angaben über diese Erwerbe unter Mitteilung der Anzahl der

erworbenen oder zu erwerbenden Aktien der Gesellschaft und der gezahlten

oder vereinbarten Gegenleistung unverzüglich veröffentlicht, wenn und soweit

dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland oder einer anderen

einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist.

Soweit in diesem Dokument in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten sind,

stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte "erwarten",

"glauben", "schätzen", "beabsichtigen", "anstreben", "davon ausgehen" und

ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen Absichten,

Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen der Bieterin und der

mit ihr gemeinsam handelnden Personen zum Ausdruck. Die in die Zukunft

gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und

Prognosen, die die Bieterin und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen

nach bestem Wissen vorgenommen haben, treffen aber keine Aussage über ihre

zukünftige Richtigkeit. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und

Ungewissheiten, die meist nur schwer vorherzusagen sind und gewöhnlich nicht

Anzeige eines Dritten. Hierbei handelt es sich nicht um ein Angebot oder eine Empfehlung von Investing.com. Siehe Offenlegung hier oder Werbung entfernen .

im Einflussbereich der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam handelnden

Personen liegen. Diese Erwartungen und in die Zukunft gerichteten Aussagen

könnten sich als unzutreffend erweisen und die tatsächlichen Entwicklungen

können erheblich von in die Zukunft gerichteten Aussagen abweichen. Die

Bieterin und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen übernehmen keine

Pflicht, die in die Zukunft gerichteten Aussagen hinsichtlich tatsächlicher

Entwicklungen oder Ereignisse, Rahmenbedingungen, Annahmen oder sonstiger

Faktoren zu aktualisieren.

Frankfurt am Main, den 7. April 2022

Atlantic BidCo GmbH

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07.04.2022 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

Medienarchiv unter http://www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Börsen: Zielgesellschaft: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime

Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg,

München, Stuttgart, Tradegate Exchange

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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1323301 07.04.

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