Sei dabei: Jeden Monat kopieren +750.000 Anleger die besten Aktienpicks der Profis!Gratis anmelden

Blatt - Verkehrsministerium testet Drohnen-Abwehrsystem für Flughäfen

Veröffentlicht am 10.12.2019, 01:03
Aktualisiert 10.12.2019, 01:11
© Reuters.  Blatt - Verkehrsministerium testet Drohnen-Abwehrsystem für Flughäfen
LHAG
-
FRAG
-

Berlin, 10. Dez (Reuters) - Das Bundesverkehrsministerium will einem Zeitungsbericht zufolge deutsche Flughäfen besser vor illegalen Drohnen schützen. Als Modellprojekt soll der Hamburger Flughafen dienen, berichten die Zeitungen der "Funke Mediengruppe" am Dienstag in einem Vorabbericht. Es soll getestet werden, wie in den Flugraum eindringende Drohnen aufgespürt, identifiziert und notfalls abgefangen werden können, damit der Flugverkehr nicht gestört werde. Das Abwehrsystem mit dem Namen "Falke" werde vom Verkehrsministerium mit 2,1 Millionen Euro gefördert.

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) sagte den Zeitungen, weil sich nicht jeder an das Gesetz halte, müsse das Ministerium wie bei jeder neuen Technologie mögliche Risiken im Blick behalten. Dafür benötige man wirksame technische Lösungen.

Mit die Erfahrungen am Hamburger Flughafen soll ein Gesamtkonzept zur Abwehr illegaler Drohen entwickelt werden: Wer ist verantwortlich für das Entdecken von Drohnen, wer entscheidet im Fall eines Eindringens in den Flugraum wann und ob diese abgeschossen wird oder nicht? Diese Entscheidungsabläufe sollen standardisiert werden, damit das Konzept als Blaupause auch für andere Flughäfen dienen kann.

Laut Zeitungsbericht sollen sich an dem Projekt neben dem Hamburger Flughafen unter anderem die Helmut-Schmidt Universität Hamburg, die Bundespolizei und die Deutsche Lufthansa (DE:LHAG) beteiligen. Es sei eines von 37 Projekten, die das Ministerium für die Forschung und Entwicklung von Drohnen und Flugtaxis mit insgesamt 26,8 Millionen Euro fördern wolle.

Im vergangenen Jahr haben dem Bericht zufolge 158 Mal Drohnen den Flugverkehr in Deutschland gestört. Im ersten Halbjahr 2019 seien es 70 Fälle gewesen. Auch der Flughafen in Frankfurt FRAG.DE war im Mai betroffen Laut Bericht dürften Drohnen in einem Umkreis von 1,5 Kilometer rund um internationale Flughäfen – wie Frankfurt, München, Hamburg, Berlin oder Köln/Bonn - nicht fliegen.

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.