DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Das Bundeskartellamt muss sich am kommenden Mittwoch (5.3.) vor Gericht gegen eine milliardenschwere Schadenersatzklage wehren. Das bestätigte ein Sprecher des Düsseldorfer Oberlandesgerichts am Freitag. Das dänische Unternehmen GN Store Nord verlangt vom deutschen Staat 1,1 Milliarden Euro. Die Bonner Behörde hatte die Übernahme der Hörgerätesparte der Dänen durch die Schweizer Phonak untersagt. Der Bundesgerichtshof hatte das Verbot Jahre später in letzter Instanz als rechtswidrig aufgehoben.
Danach sei die Übernahme nicht mehr möglich gewesen, argumentiert GN Store und klagt nun auf den entgangenen Kaufpreis. Das Landgericht Köln hatte die Schadenersatzklage vor einem Jahr in erster Instanz abgewiesen: Das Kartellamt habe zwar 'durch die objektiv unrichtige Entscheidung eine Amtspflicht verletzt', hieß es. Ein Anspruch auf Schadenersatz scheitere jedoch 'am mangelnden Verschulden der handelnden Beamten'. Sie hätten Fragen beantworten müssen, die höchstrichterlich noch nicht geklärt gewesen seien.
Die Kläger argumentieren, das Bundeskartellamt müsse seinen Entscheidungsprozess besonders transparent machen. Der Europäische Gerichtshof habe in gleich gelagerten Fällen deutlich geringere Hürden für einen Schadenersatzanspruch gesehen.
Phonak (heute: Sonova Holding) hatte im Herbst 2006 angekündigt, die Hörgerätesparte von GN Store zu übernehmen. Der Kaufpreis lag damals bei 3,3 Milliarden Franken. Das Bundeskartellamt hatte die Übernahme wegen ihrer Auswirkungen auf den deutschen Hörgerätemarkt geprüft und 2007 untersagt.tb