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Barley warnt vor Fake-News-Angriffen im Umfeld der Europawahl

Veröffentlicht am 06.12.2018, 07:22
Aktualisiert 06.12.2018, 07:25
© Reuters. German Justice Minister Barley arrives for the weekly cabinet meeting at the Chancellery in Berlin

- von Andreas Rinke

Berlin (Reuters) - Bundesjustizministerin Katarina Barley befürchtet gezielte Desinformations-Kampagnen zur politischen Stimmungsmache vor der Europawahl im Mai 2019.

"Wir haben bei einigen vergangenen Wahlen gesehen, dass es Einflussnahmen gegeben hat von außen", sagte die SPD-Politikerin am Mittwoch in einem Reuters-TV-Interview und verwies auf Abstimmungen in den USA und Schweden. Daneben habe der Facebook-Skandal um die Firma Cambridge Analytica gezeigt, dass Daten zur politischen Meinungsmache abgegriffen worden seien. "Das erweckt durchaus eine gewisse Besorgnis", sagte Barley. Sie begrüßte, dass die EU-Kommission am Mittwoch in Brüssel dazu einen Aktionsplan vorgelegt hat.

Hintergrund sind die seit 2016 verstärkt diskutierten Phänomene, dass in sozialen Netzwerken gezielt Falschinformationen verbreitet werden, um die Bevölkerung zu verunsichern oder Wahlen zu beeinflussen. Dahinter wird etwa die russische Regierung vermutet, wie im Fall der Wahl von Donald Trump zum US-Präsidenten. Auf die Frage, ob sie vor allem wegen Russland besorgt sei, sagte Barley, Angriffe gingen nicht nur von Staaten, sondern auch Organisationen aus. Nicht immer lasse sich zweifelsfrei klären, woher solche Angriffe kämen. "Aber dass sie stattfinden und stattfinden werden auch im Umfeld der Europawahl, damit müssen wir fest rechnen", betonte Barley, die bei der Wahl für die SPD als Spitzenkandidatin antreten wird. Es sei im Vorfeld schwer vorherzusagen, wie intensiv solche gezielten Falschinformations-Kampagnen seien und sich Bevölkerungen in den EU-Staaten beeinflussen ließen.

In Deutschland habe man aber den Vorteil etwa gegenüber den USA, dass es einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk und andere Qualitätsmedien gebe. "Wir sind da anders aufgestellt", sagte Barley. Deshalb liege nahe, dass die Auswirkungen solcher Kampagnen in Deutschland anders ausfielen als anderswo.

© Reuters. German Justice Minister Barley arrives for the weekly cabinet meeting at the Chancellery in Berlin

Wie die EU-Kommission betonte Barley die Notwendigkeit, dass alle EU-Regierungen bei diesem Thema zusammenarbeiten. "Erst mal ist es gut, dass die EU-Kommission sich des Themas annimmt. Wir müssen das grenzüberschreitend angehen", sagte sie. "Die wichtigste Zielrichtung ist deshalb die Bündelung." Wichtig sei ein besserer Informationsaustausch zwischen nationalen Behörden, die Informationen über gezielte Desinformation haben. Alle EU-Staaten müssten bei der Abwehr auf einem Niveau sein. Eine Doppelung von Zuständigkeiten zwischen der europäischen und der nationalen Ebene erwarte sie nicht. Denn Staaten wie Deutschland könnten bei den geplanten Kontaktstellen auf bestehenden Strukturen aufbauen.

Barley begrüßte auch, dass den privaten digitalen Netzwerken Pflichten auferlegt werden sollen. "Wir müssen insgesamt die Plattformen stärker verpflichten, solchen Desinformationen auf den Grund zu gehen und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen, zu blockieren und zu löschen", sagte die Justizministerin. Das sogenannte Netzwerk-Durchsetzungsgesetz in Deutschland sorge dabei dafür, dass die bereits bestehenden Verpflichtungen aus der E-Commerce-Richtlinie zum Löschen bestimmter Inhalte der EU auch wirklich umgesetzt würden. Soziale Netzwerke hätten mittlerweile Tausende Mitarbeiter eingestellt, um die Vorgänge im Internet zu beobachten.

Zurückhaltend äußerte sich Barley zu Plänen in Brüssel, den Parteien finanzielle Sanktionen aufzuerlegen, wenn sie im Wahlkampf gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen. Hebel könnten die Zahlungen sein, die Parteien für den Europa-Wahlkampf und als Fraktionen im EU-Parlament erhalten. In Deutschland gebe es historisch bedingt eine vorsichtige Haltung, Parteien zu sanktionieren, sagte Barley. "Deshalb ist es in Deutschland guter Brauch, sehr zurückhaltend zu sein, konkrete Regelungen nur in Bezug auf Parteien zu treffen." Dies wäre hierzulande möglicherweise verfassungsrechtlich bedenklich. Besser wäre es, Parteien bei Datenschutzbestimmungen wie andere Organisationen zu behandeln.

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