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4 Fakten zum persönlichen Steuersatz

Veröffentlicht am 31.05.2018, 18:34
© Reuters.  4 Fakten zum persönlichen Steuersatz

Das Steuersystem in Deutschland ist sehr umfangreich und für viele auch unüberschaubar, was vor allem aber daran liegt, dass versucht wird, eine möglichst faire vorzunehmen. Deshalb gibt es auch für jeden den so genannten persönlichen Steuersatz, der sich anhand verschiedener Faktoren wie dem Einkommen und der Steuerklasse berechnen lässt.

Die Ermittlung vom persönlichen Steuersatz

Steuerklassen, Freibeträge, Werbungskosten und Grenzbeträge ? zahlreiche Faktoren, die in die Berechnung der Einkommensteuer eine große Rolle spielen. Das Finanzamt berechnet den persönlichen Steuersatz jedes Jahr aufs Neue und zwar dann, wenn die jährliche Einkommensteuererklärung abgegeben wird. Unter Berücksichtigung der eventuell bestehenden Freibeträge und dem Abzug all der Ausgaben wie Werbungskosten und sonstige Aufwände, die die zu versteuernden Einkünfte verringern und somit die Steuerlast sinken. Ist das bereinigte Einkommen ermittelt, kann daraus der persönliche Steuersatz berechnet werden.

Die Steuerprogression für den persönlichen Steuersatz

Das schon angesprochene Ziel einer gerechten Besteuerung jedes Einzelnen wird durch die so genannte Steuerprogression erzielt. Hier soll derjenige mehr Steuern zahlen, der auch mehr verdient und Leute mit geringerem Einkommen auch entsprechend weniger belastet werden. Hierfür wird abhängig vom Einkommen der persönliche Steuersatz berechnet, der sich im Rahmen von 14 % für den Eingangssteuersatz bis zum Spitzensteuersatz in Höhe von 42 % bewegt. Je höher das Einkommen ist, desto höher wird auch der persönliche Steuersatz sein und wenn man ein Einkommen ab 250.000 Euro aufweist, fällt man sogar unter den Höchststeuersatz von 4 %, der auch als Reichensteuer bezeichnet wird. Hinzu kommt dann natürlich immer noch der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 %, berechnet auf die Einkommensteuer.

Wichtige Zahlen für die Berechnung vom persönlichen Steuersatz

Der persönliche Steuersatz wird immer für die Einkünfte des Vorjahres berechnet, für das ja auch die Einkommensteuererklärung abgegeben wird. Damit die Berechnung optimal erfolgen kann, ist es von großer Bedeutung, dass sämtliche relevanten Einkommen angegeben werden. Das sind zum einen die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Zum anderen müssen aber auch Einkommen aus selbstständigen Nebenjobs oder auch Einnahmen aus der Vermietung oder Verpachtung von Häusern und Grundstücken angegeben werden. Auch Kapitaleinkünfte sind von Bedeutung, um wirklich alle Einnahmen in die Berechnung aufzunehmen. Zudem sind natürlich alle relevanten Ausgaben wichtig, um alle legalen Wege zu nutzen, um das bereinigte Einkommen möglichst gering zu halten.

Der Unterschied von Grenzsteuersatz und persönlichem Steuersatz

Während der persönliche Steuersatz einen jährlichen Durchschnittswert darstellt, ist der Grenzsteuersatz ein Wert, der sagt, mit wie viel Prozent der letzte Euro des Einkommens versteuert wird. Das gibt einem die Gelegenheit abzuschätzen, wie hoch weitere Einnahmen sich auf die Steuerlast auswirken und welche Vorteile es bringen kann, noch bestimmte Freibeträge in Anspruch zu nehmen, um Steuern sparen zu können.

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Ein Beitrag von Robert Sasse.

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