Dem chinesischen Autokonzern Geely (SG:0175) droht möglicherweise eine Millionenstrafe. Nach Auffassung der Finanzaufsicht BaFin hätte Geely-Chef Li Shufu seine Beteiligung am Daimler-Konzern in Höhe von fast 10 Prozent bereits am 22. Februar melden müssen, wie die Frankfurter Allgemeine und das Handelsblatt berichten. Tatsächlich ist die Meldung an die Behörden aber erst am nächsten Tag erfolgt.
Bafin: „Wir sehen uns das an“
Privatpersonen wie Milliardär Li Shufu droht bei Verstößen gegen das Wertpapierhandelsgesetz eine Strafe von bis zu zwei Millionen Euro. Ob es dazu im Fall Geely kommt, ist noch unklar. Fest steht allerdings: Li Shufu hat nach dem Insistieren der BaFin die Stimmrechtsmeldung vom 23. Februar korrigiert. „Ob dies auch bußgeldrechtlich relevant sein könnte, sehen wir uns an“, zitiert das Handelsblatt eine BaFin-Sprecherin.
Bank wurde in Kenntnis gesetzt
Bei Geely ist man sich laut der Medienberichte keiner Schuld bewusst. Man habe die Behörden zutreffend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt informiert, heißt es. Die angesprochene Korrektur wurde offenbar nur deshalb vorgenommen, weil die involvierte Investmentbank bereits am Abend des 22. Februar über die grundsätzliche, interne Gesellschafterzustimmung zur möglichen Transaktion in Kenntnis gesetzt wurde. Die Aktien wurden dann aber tatsächlich erst am 23. Februar gekauft.
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Ein Beitrag von Achim Graf.