Berlin (Reuters) - Die SPD will hohe Managergehälter durch eine Stärkung der Aktionäre wieder ins Lot bringen.
Künftig sollen die Firmeneigentümer in ihrer Hauptversammlung ein maximales Verhältnis der Vorstandsbezüge zum Durchschnittsverdienst im Unternehmen fixieren. Ein am Mittwoch vorgelegter Gesetzentwurf der SPD-Fraktion sieht außerdem vor, dass Vorstandsgehälter nur noch bis zur Grenze von 500.000 Euro von der Steuer abgezogen werden können - alles darüber hinaus würde damit voll auf den Gewinn durchschlagen. "Wir haben keinen Raubtierkapitalismus in Deutschland, sondern das Leitbild der sozialen Marktwirtschaft", begründete SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann den Vorstoß. Die Union hat Gesprächsbereitschaft signalisiert. Sie will das Aufregerthema im Wahlkampf nicht alleine der SPD überlassen.
Eine Begrenzung hoher Managergehälter hat in allen Parteien derzeit Hochkonjunktur. Als jüngstes Beispiel für Exzesse in den Chefetagen wird eine Zwölf-Millionen-Euro-Zahlung für das Ex-VW-Vorstandsmitglied Christine Hohman-Dennhardt genannt, die nur 13 Monate in ihrer Funktion war. Bundeskanzlerin Angela Merkel und Unionsfraktionschef Volker Kauder haben sich zu einer Einigung bei der Deckelung des Steuerabzugs bekannt. Fraglich ist, wie weit die Koalition gehen will und juristisch kann.
AUFSICHTSRAT SOLL VORSTANDSBEZÜGE KÜRZEN KÖNNEN
Bereits im Koalitionsvertrag verabredet ist, dass künftig die Aktionäre das Vorstands-Vergütungssystem beschließen sollen. Die SPD will außerdem an drei weiteren Stellschrauben ansetzen: Erstens soll die Hauptversammlung auch über einen Vorschlag des Aufsichtsrates für ein Maximalverhältnis zwischen der Vergütung der Vorstände und der Beschäftigten entscheiden. Oppermann sagte, noch bis in die 1980er-Jahre hinein hätten Vorstände nur das Fünfzehn- bis Zwanzigfache verdient. Heute liege das Verhältnis bei 1:50 oder in manchen Fällen sogar über 1:100. Zweitens soll der Aufsichtsrat den Vorständen bei schlechter Leistung die Bezüge kürzen und von Ex-Vorständen Ruhegehälter zurückfordern können. Und drittens soll der volle steuerliche Betriebsausgabenabzug nur bis zur Grenze von 500.000 Euro gelten. Familienunternehmen sollen von dieser Begrenzung nicht betroffen sein, denn dort stehe der Eigentümer in voller persönlicher Haftung für den Erfolg oder Misserfolg der Firma.
Oppermann sagte, es sei nicht Ziel der SPD, eine Neiddebatte gegen Manager zu führen. In manchen Vorstandsetagen seien aber Maß und Mitte verloren gegangen. Viele Menschen hätten ein "Störgefühl" wenn sie erlebten, dass Manager trotz schlechter Leistungen umfassend abgesichert seien, während Arbeitnehmer schon bei kleinsten Verfehlungen mit Entlassung rechnen müssten.
WIRTSCHAFTSFLÜGEL DER UNION SIEHT BEGRENZUNG KRITISCH
Die SPD-Fraktion will ihren Gesetzentwurf noch in dieser Wahlperiode durch den Bundestag bringen. "Ob die Union mitgeht, weiß ich nicht", sagte Oppermann. Sperre sich der Koalitions-Partner, werde der Gesetzentwurf Thema im Bundestagswahlkampf.
Ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums sagte, auch Minister Wolfgang Schäuble lehne überzogene Gehälter ab. Eine Begrenzung bei der steuerlichen Absetzbarkeit sei möglich, müsse verfassungsrechtlich aber gut begründet sein. Dies gelte auch für die von der SPD geplante Unterscheidung zwischen Gehältern von Managern und denen anderer Spitzenverdiener wie Fußballer.
Im Wirtschaftsflügel der Unions-Fraktion regte sich Widerstand gegen die SPD-Pläne. "Die Vorstandsvergütung geht an den Kern der unternehmerischen Freiheit. Die sollten wir verteidigen", sagte Fraktionsvize Michael Fuchs zu Reuters. Der richtige Ansatz sei, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, die Hauptversammlung entscheiden zu lassen. Justizminister Heiko Maas (SPD) habe bei dem Thema drei Jahre lang nichts gemacht. "Deshalb ist der Aktionismus der SPD jetzt auch Heuchelei."
Der CDU-Wirtschaftsrat erklärte, der SPD-Vorschlag verstoße gegen das Grundgesetz. So solle bei der Besteuerung zwischen guten und bösen Kosten des Unternehmens unterschieden werden. Das sei aber nicht mit dem Nettoprinzip vereinbart, wonach nur der Gewinn besteuert werde - also der Erlös minus Kosten. BDI-Präsident Dieter Kempf sagte der "Wirtschaftswoche", Einzelfälle seien kein Grund, neue Gesetze zu erlassen und Tausende unproblematische Vorstandsverträge in Mithaftung zu nehmen.