DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Der Deutsche Mieterbund gibt dem Düsseldorfer Raucher-Urteil keine richtungsweisende Bedeutung. "Es ist eine Einzelfallentscheidung, mehr nicht", sagte der Direktor der Mieterschutz-Organisation, Lukas Siebenkotten, den Dortmunder "Ruhr Nachrichten" (Freitag). "Mit dem Urteil ist nicht festgelegt worden, dass Rauchen in einer Mietwohnung verboten werden könnte."
Das Landgericht Düsseldorf hatte am Donnerstag entschieden, dass der Raucher Friedhelm Adolfs nach 40 Jahren seine Mietwohnung räumen muss. Er habe seine Nachbarn mit Zigarettenqualm belästigt, befand das Gericht und wies die Berufung des 75-Jährigen zurück. Zum Beispiel habe er nichts dagegen unternommen, dass der Qualm in den Hausflur ziehe.
"Für mich gehört es zu den Grundregeln des Zusammenlebens, in einem Mehrfamilienhaus aufeinander Rücksicht zu nehmen", sagte Siebenkotten. Im Allgemeinen verstoße Rauchen aber ausdrücklich nicht gegen den Mietvertrag und bleibe in der Wohnung weiter erlaubt. "Niemand muss Angst vor einer Kündigung haben, nur weil er raucht", betonte Siebenkotten.
Der Anwalt von Adolfs hatte das Urteil als "schlechte Nachricht für Mieter in Deutschland" bezeichnet. Eigentümer könnten sich durch das Urteil ermutigt fühlen, mit verhaltensbedingten Räumungsklagen gegen Mieter vorzugehen, meinte er. Der Fall wird noch den Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigen. Das Landgericht ließ überraschend die Revision zu, und davon wolle man auch Gebrauch machen, kündigte der Anwalt Martin Lauppe-Assmann an.P/zb