AutoBank AG: Einladung und Tagesordnung zur ordentlichen Hauptversammlung
DGAP-News: AutoBank AG / Schlagwort(e): Sonstiges/Hauptversammlung
AutoBank AG: Einladung und Tagesordnung zur ordentlichen
Hauptversammlung
25.05.2012 / 09:22
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AutoBank AG: Einladung und Tagesordnung zur ordentlichen Hauptversammlung
Autobank Aktiengesellschaft
Wien, FN 45280 p
Einladung
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur
ordentlichen Hauptversammlung
am Freitag, dem 22. Juni 2012, um 10:30 Uhr
im Hilton Vienna Plaza Hotel, 1010 Wien, Schottenring 11
TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2011 samt
Lagebericht, des Konzernabschlusses zum 31.12.2011 samt Konzernlagebericht
und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2011.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum
31.12.2011 ausgewiesenen Bilanzgewinns.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für
das Geschäftsjahr 2011.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2011.
5. Wahl des Abschlussprüfers (Bankprüfers) für den Jahres- und
Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2013.
6. Beschlussfassung über die Aufhebung der Vorzugsaktien und über die
Umwandlung der Vorzugsaktien in Stammaktien sowie über die entsprechende
Änderung der Satzung in den §§ 5 und 12.
7. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands gemäß § 174 AktG,
binnen fünf Jahren ab Beschlussfassung mit Zustimmung des Aufsichtsrats
Wandelschuldverschreibungen, mit denen ein Umtausch- oder Bezugsrecht auf
bis zu 900.000 Stück auf Inhaber lautende Stammaktien der Gesellschaft mit
einem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu EUR 900.000,-- verbunden
ist, auch in mehreren Tranchen, mit oder ohne Ausschluss des Bezugsrechts
der Aktionäre, auszugeben und alle weiteren Bedingungen der
Wandelschuldverschreibungen, die Ausgabe und das Umtauschverfahren
festzusetzen, sowie über die bedingte Erhöhung des Grundkapitals um bis zu
EUR 900.000,-- durch Ausgabe von bis zu 900.000 Stück neuen, auf Inhaber
lautenden Stammaktien zur Gewährung von Umtausch- oder Bezugsrechten an die
Inhaber von Wandelschuldverschreibungen und die entsprechende Änderung der
Satzung in § 5.
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Folgende Unterlagen liegen ab spätestens 1. Juni 2012 zur Einsicht der
Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft in 1030 Wien,
Ungargasse 64/Top 403, Frau Lucia Endler, auf:
* Einberufung
* Jahresabschluss mit Lagebericht
* Konzernabschluss mit Konzernlagebericht
* Bericht des Aufsichtsrates an die Hauptversammlung gemäß § 96 AktG
jeweils für das Geschäftsjahr 2011
* Beschlussvorschläge
* Bericht des Vorstands über den Ausschluss des Bezugsrechts zu
Tagesordnungspunkt 7
* Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht
* Satzungsgegenüberstellung
Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine
Abschrift dieser Unterlagen zugesandt. Die Unterlagen sind überdies ab
spätestens 1. Juni 2012 im Internet unter www.autobank.at zugänglich und
werden auch in der Hauptversammlung aufliegen.
Die zu Tagesordnungspunkt 6 zur Beschlussfassung vorgeschlagene Aufhebung
und Umwandlung der Vorzugsaktien in Stammaktien und entsprechende Änderung
der Satzung in den §§ 5 und 12 bedarf gemäß § 129 AktG auch einer
gesonderten Zustimmung der Vorzugsaktionäre. Zu diesem Zweck wird
unmittelbar vor der ordentlichen Hauptversammlung eine Versammlung der
Vorzugsaktionäre stattfinden, zu der die Vorzugsaktionäre gesondert
eingeladen werden.
HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110 UND 118 AKTG
Beantragung von Tagesordnungspunkten durch Aktionäre
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die
seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind,
können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung
dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses
Verlangen in Schriftform der Gesellschaft spätestens am 1. Juni 2012
ausschließlich per Post oder per Boten an der Adresse 1030 Wien, Ungargasse
64/Top 403, z. H. Frau Lucia Endler, zugeht. Zum Nachweis der
Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage
einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die
antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der
übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Beschlussvorschläge von Aktionären
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können
zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung
samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt
Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht
werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 13. Juni 2012 der
Gesellschaft entweder per Telefax an +43 1 60190-181 oder an Autobank
Aktiengesellschaft, 1030 Wien, Ungargasse 64/Top 403, z. H. Frau Lucia
Endler oder per E-Mail an lucia.endler@autobank.at, wobei das Verlangen in
Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Für
den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechts
genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht
älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an
die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen.
Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung
eines Notars, für die das oben zur Depotbestätigung Ausgeführte sinngemäß
gilt.
Auskunftsrecht
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionäre nach den §§ 109,
110 und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft
www.autobank.at zugänglich.
NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPT¬VER¬SAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der
Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem
Anteilsbesitz am Ende des 12. Juni 2012 (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
depotverwahrte Inhaberaktien
Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des
Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG,
die der Gesellschaft spätestens am 19. Juni 2012 ausschließlich unter einer
der nachgenannten Adressen zugehen muss:
Per Post: Autobank Aktiengesellschaft
z. H. Frau Lucia Endler
Ungargasse 64/Top 403
1030 Wien
Per Telefax: +43 1 60190-181
Per E-Mail: lucia.endler@autobank.at, wobei die Depotbestätigung,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist.
Die Depotbestätigungen können nicht per SWIFT übermittelt werden (§ 262 Abs
20 AktG).
nicht depotverwahrte Inhaberaktien
Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung
eines österreichischen öffentlichen Notars, die der Gesellschaft bis
spätestens 19. Juni 2012 ausschließlich unter einer der oben genannten
Adressen zugehen muss.
Depotbestätigung gem. § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in
einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu
enthalten:
* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
* Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen,
* Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs,
* Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung,
* Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den
oben genannten Nachweisstichtag 12. Juni 2012 beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen.
Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch
Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können
deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung
einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist,
hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an
der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat,
den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform erteilt werden. Es können auch mehrere
Personen bevollmächtigt werden.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens 21. Juni 2012, 16.00
Uhr, ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen:
Per Post: Autobank Aktiengesellschaft
z.H. Frau Lucia Endler
Ungargasse 64/Top 403
1030 Wien
Per Telefax: +43 1 60190-181
Per E-Mail: lucia.endler@autobank.at, wobei die Vollmacht in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist;
Am Tag der Hauptversammlung ausschließlich:
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort
Die Übermittlung der Vollmacht per SWIFT ist unzulässig (§ 262 Abs 20
AktG).
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht
werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.autobank.at abrufbar.
Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so
genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung
abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital
der Gesellschaft EUR 9.143.152,-- und ist eingeteilt in 9.143.152
Stückaktien, davon 6.143.152 Stück auf Inhaber lautende Stammaktien und
3.000.000 Stück auf Inhaber lautende stimmrechtslose Vorzugsaktien. Jede
Stammaktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der
teilnahmeberechtigten Aktien beträgt daher im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung 9.143.152 Stück, davon sind 6.143.152 Stück
stimmberechtigte Stammaktien.
Die Aktionäre bzw. ihre Vertreter werden gebeten, zur Überprüfung der
Identität am Eingang zur Hauptversammlung einen amtlichen Lichtbildausweis
(Führerschein, Reisepass, Personalausweis) vorzulegen. Um den reibungslosen
Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die Aktionäre
gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden.
Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 10:00 Uhr.
Wien, im Mai 2012
Der Vorstand
AutoBankAG
1030 Wien
Ungargasse 64
T +43.1.60190.0
F +43.1.60190.181
www.autobank.at
Vorstand: Markus Beuchert, Gerhard Fischer
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Eduard Unzeitig
Handelsgericht Wien, FN 45280p
UID-Nr.: ATU15360204
AutoBankAG
1030 Wien
Ungargasse 64
T +43.1.60190.0
F +43.1.60190.181
www.autobank.at
Vorstand: Markus Beuchert, Gerhard Fischer
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Eduard Unzeitig
Handelsgericht Wien, FN 45280p
UID-Nr.: ATU15360204
Ende der Corporate News
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25.05.2012 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: AutoBank AG
Ungargasse 64
A - 1030 Wien
Österreich
ISIN: AT0000A0K1J1
WKN: A1C27D
Börsen: Freiverkehr in Stuttgart; Open Market (Entry Standard)
in Frankfurt
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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171498 25.05.2012
DGAP-News: AutoBank AG / Schlagwort(e): Sonstiges/Hauptversammlung
AutoBank AG: Einladung und Tagesordnung zur ordentlichen
Hauptversammlung
25.05.2012 / 09:22
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AutoBank AG: Einladung und Tagesordnung zur ordentlichen Hauptversammlung
Autobank Aktiengesellschaft
Wien, FN 45280 p
Einladung
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur
ordentlichen Hauptversammlung
am Freitag, dem 22. Juni 2012, um 10:30 Uhr
im Hilton Vienna Plaza Hotel, 1010 Wien, Schottenring 11
TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2011 samt
Lagebericht, des Konzernabschlusses zum 31.12.2011 samt Konzernlagebericht
und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2011.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum
31.12.2011 ausgewiesenen Bilanzgewinns.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für
das Geschäftsjahr 2011.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2011.
5. Wahl des Abschlussprüfers (Bankprüfers) für den Jahres- und
Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2013.
6. Beschlussfassung über die Aufhebung der Vorzugsaktien und über die
Umwandlung der Vorzugsaktien in Stammaktien sowie über die entsprechende
Änderung der Satzung in den §§ 5 und 12.
7. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands gemäß § 174 AktG,
binnen fünf Jahren ab Beschlussfassung mit Zustimmung des Aufsichtsrats
Wandelschuldverschreibungen, mit denen ein Umtausch- oder Bezugsrecht auf
bis zu 900.000 Stück auf Inhaber lautende Stammaktien der Gesellschaft mit
einem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu EUR 900.000,-- verbunden
ist, auch in mehreren Tranchen, mit oder ohne Ausschluss des Bezugsrechts
der Aktionäre, auszugeben und alle weiteren Bedingungen der
Wandelschuldverschreibungen, die Ausgabe und das Umtauschverfahren
festzusetzen, sowie über die bedingte Erhöhung des Grundkapitals um bis zu
EUR 900.000,-- durch Ausgabe von bis zu 900.000 Stück neuen, auf Inhaber
lautenden Stammaktien zur Gewährung von Umtausch- oder Bezugsrechten an die
Inhaber von Wandelschuldverschreibungen und die entsprechende Änderung der
Satzung in § 5.
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Folgende Unterlagen liegen ab spätestens 1. Juni 2012 zur Einsicht der
Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft in 1030 Wien,
Ungargasse 64/Top 403, Frau Lucia Endler, auf:
* Einberufung
* Jahresabschluss mit Lagebericht
* Konzernabschluss mit Konzernlagebericht
* Bericht des Aufsichtsrates an die Hauptversammlung gemäß § 96 AktG
jeweils für das Geschäftsjahr 2011
* Beschlussvorschläge
* Bericht des Vorstands über den Ausschluss des Bezugsrechts zu
Tagesordnungspunkt 7
* Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht
* Satzungsgegenüberstellung
Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine
Abschrift dieser Unterlagen zugesandt. Die Unterlagen sind überdies ab
spätestens 1. Juni 2012 im Internet unter www.autobank.at zugänglich und
werden auch in der Hauptversammlung aufliegen.
Die zu Tagesordnungspunkt 6 zur Beschlussfassung vorgeschlagene Aufhebung
und Umwandlung der Vorzugsaktien in Stammaktien und entsprechende Änderung
der Satzung in den §§ 5 und 12 bedarf gemäß § 129 AktG auch einer
gesonderten Zustimmung der Vorzugsaktionäre. Zu diesem Zweck wird
unmittelbar vor der ordentlichen Hauptversammlung eine Versammlung der
Vorzugsaktionäre stattfinden, zu der die Vorzugsaktionäre gesondert
eingeladen werden.
HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110 UND 118 AKTG
Beantragung von Tagesordnungspunkten durch Aktionäre
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die
seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind,
können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung
dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses
Verlangen in Schriftform der Gesellschaft spätestens am 1. Juni 2012
ausschließlich per Post oder per Boten an der Adresse 1030 Wien, Ungargasse
64/Top 403, z. H. Frau Lucia Endler, zugeht. Zum Nachweis der
Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage
einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die
antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der
übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Beschlussvorschläge von Aktionären
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können
zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung
samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt
Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht
werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 13. Juni 2012 der
Gesellschaft entweder per Telefax an +43 1 60190-181 oder an Autobank
Aktiengesellschaft, 1030 Wien, Ungargasse 64/Top 403, z. H. Frau Lucia
Endler oder per E-Mail an lucia.endler@autobank.at, wobei das Verlangen in
Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Für
den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechts
genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht
älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an
die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen.
Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung
eines Notars, für die das oben zur Depotbestätigung Ausgeführte sinngemäß
gilt.
Auskunftsrecht
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionäre nach den §§ 109,
110 und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft
www.autobank.at zugänglich.
NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPT¬VER¬SAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der
Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem
Anteilsbesitz am Ende des 12. Juni 2012 (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
depotverwahrte Inhaberaktien
Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des
Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG,
die der Gesellschaft spätestens am 19. Juni 2012 ausschließlich unter einer
der nachgenannten Adressen zugehen muss:
Per Post: Autobank Aktiengesellschaft
z. H. Frau Lucia Endler
Ungargasse 64/Top 403
1030 Wien
Per Telefax: +43 1 60190-181
Per E-Mail: lucia.endler@autobank.at, wobei die Depotbestätigung,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist.
Die Depotbestätigungen können nicht per SWIFT übermittelt werden (§ 262 Abs
20 AktG).
nicht depotverwahrte Inhaberaktien
Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung
eines österreichischen öffentlichen Notars, die der Gesellschaft bis
spätestens 19. Juni 2012 ausschließlich unter einer der oben genannten
Adressen zugehen muss.
Depotbestätigung gem. § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in
einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu
enthalten:
* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
* Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen,
* Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs,
* Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung,
* Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den
oben genannten Nachweisstichtag 12. Juni 2012 beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen.
Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch
Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können
deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung
einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist,
hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an
der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat,
den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform erteilt werden. Es können auch mehrere
Personen bevollmächtigt werden.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens 21. Juni 2012, 16.00
Uhr, ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen:
Per Post: Autobank Aktiengesellschaft
z.H. Frau Lucia Endler
Ungargasse 64/Top 403
1030 Wien
Per Telefax: +43 1 60190-181
Per E-Mail: lucia.endler@autobank.at, wobei die Vollmacht in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist;
Am Tag der Hauptversammlung ausschließlich:
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort
Die Übermittlung der Vollmacht per SWIFT ist unzulässig (§ 262 Abs 20
AktG).
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht
werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.autobank.at abrufbar.
Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so
genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung
abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital
der Gesellschaft EUR 9.143.152,-- und ist eingeteilt in 9.143.152
Stückaktien, davon 6.143.152 Stück auf Inhaber lautende Stammaktien und
3.000.000 Stück auf Inhaber lautende stimmrechtslose Vorzugsaktien. Jede
Stammaktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der
teilnahmeberechtigten Aktien beträgt daher im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung 9.143.152 Stück, davon sind 6.143.152 Stück
stimmberechtigte Stammaktien.
Die Aktionäre bzw. ihre Vertreter werden gebeten, zur Überprüfung der
Identität am Eingang zur Hauptversammlung einen amtlichen Lichtbildausweis
(Führerschein, Reisepass, Personalausweis) vorzulegen. Um den reibungslosen
Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die Aktionäre
gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden.
Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 10:00 Uhr.
Wien, im Mai 2012
Der Vorstand
AutoBankAG
1030 Wien
Ungargasse 64
T +43.1.60190.0
F +43.1.60190.181
www.autobank.at
Vorstand: Markus Beuchert, Gerhard Fischer
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Eduard Unzeitig
Handelsgericht Wien, FN 45280p
UID-Nr.: ATU15360204
AutoBankAG
1030 Wien
Ungargasse 64
T +43.1.60190.0
F +43.1.60190.181
www.autobank.at
Vorstand: Markus Beuchert, Gerhard Fischer
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Eduard Unzeitig
Handelsgericht Wien, FN 45280p
UID-Nr.: ATU15360204
Ende der Corporate News
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25.05.2012 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: AutoBank AG
Ungargasse 64
A - 1030 Wien
Österreich
ISIN: AT0000A0K1J1
WKN: A1C27D
Börsen: Freiverkehr in Stuttgart; Open Market (Entry Standard)
in Frankfurt
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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