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Familiennachzug für subsidiär Geschützte bleibt ausgesetzt

Veröffentlicht am 02.03.2018, 10:50
Aktualisiert 02.03.2018, 11:00
© Reuters. Refugees seeking reunification with family in Germany announce hunger strike during protest in Athens

Berlin (Reuters) - Der Familiennachzug für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus bleibt bis Mitte des Jahres ausgesetzt.

© Reuters. Refugees seeking reunification with family in Germany announce hunger strike during protest in Athens

Der Bundesrat gab am Freitag in Berlin grünes Licht für ein entsprechendes Gesetz, das vor vier Wochen bereits vom Bundestag verabschiedet worden war. Ein Antrag von Schleswig-Holstein zur Anrufung des Vermittlungsausschusses fand in der Länderkammer trotz einer Reihe kritischer Anmerkungen zu der Regelung keine Mehrheit. Eigentlich würde der vor zwei Jahren verhängte Stopp des Familiennachzugs für subsidiär geschützte Personen Mitte März auslaufen.

Der Beschluss stellt eine Übergangsregelung dar. Von August an sollen gemäß der Einigung von Union und SPD dann pro Monat 1000 Ehepartner, minderjährige Kinder und Eltern aus humanitären Gründen zu den subsidiär Geschützten nachziehen dürfen. Hinzu kommt eine bereits bestehende Härtefallregelung, auf deren Grundlage im Jahr 2017 aber weniger als 100 Visa vergeben worden sind. "Wir werden hierfür zeitnah einen Vorschlag für eine verlässliche und ausgewogene Regelung vorlegen", sagte die Staatssekretärin im Bundesinnenministerium, Emily Haber, im Bundesrat. Die Steuerung des Zuzugs von Ausländern sei dringend geboten und legitimes Interesse eines jeden Staates.

Die schleswig-holsteinische Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) sagte dagegen, Familienfreundlichkeit dürfe nicht abhängig sein von der jeweiligen Nationalität. Zudem sei die Familienzusammenführung für die Integration wichtig.

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