POTSDAM (dpa-AFX) - Brandenburg kann auch ohne Zustimmung Berlins ein strengeres Nachtflugverbot am BER erlassen. Dies ist die Kernaussage eines von der CDU-Landtagsfraktion am Donnerstag im Infrastrukturausschuss des Landtags vorgelegten Rechtsgutachtens. Ähnlich wie die Bürgerinitiative (BI) Kleinmachnow gegen Flugrouten sehen die von der CDU beauftragten Juristen im Planfeststellungsbeschluss (PFB) eine Hintertür.
Der dort festgehaltene Widerrufsvorbehalt lasse ausdrücklich Verbesserungen zum Schutz der Bevölkerung zu. Als Argument wird zum Beispiel ein lärmmedizinisches Gutachten des Umweltbundesamtes genannt. Das bestehende Nachtflugverbot von 0 bis 5 Uhr müsse daher ausgeweitet werden.
Anders als die BI fordert die CDU eine Beschränkung von 23 bis 6 Uhr. Die BI will 22 bis 6 Uhr. Die Stunde von 22 bis 23 Uhr sei für die Verkehrsabwicklung und die Wirtschaftlichkeit des Flughafens unverzichtbar, argumentiert die CDU./rus/DP/stw
Der dort festgehaltene Widerrufsvorbehalt lasse ausdrücklich Verbesserungen zum Schutz der Bevölkerung zu. Als Argument wird zum Beispiel ein lärmmedizinisches Gutachten des Umweltbundesamtes genannt. Das bestehende Nachtflugverbot von 0 bis 5 Uhr müsse daher ausgeweitet werden.
Anders als die BI fordert die CDU eine Beschränkung von 23 bis 6 Uhr. Die BI will 22 bis 6 Uhr. Die Stunde von 22 bis 23 Uhr sei für die Verkehrsabwicklung und die Wirtschaftlichkeit des Flughafens unverzichtbar, argumentiert die CDU./rus/DP/stw