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EANS-News: Frauenthal Holding AG / Erste Aufforderung zur Einreichung von Aktienurkunden ISIN AT0000762406

Veröffentlicht am 17.08.2012, 09:31
EANS-News: Frauenthal Holding AG / Erste Aufforderung zur Einreichung von Aktienurkunden ISIN AT0000762406

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Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der

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Wien (euro adhoc) - Frauenthal Holding AG

Wien, FN 83990 s

Erste Aufforderung zur

Einreichung von Aktienurkunden

ISIN AT0000762406

Inhaberaktien lautend auf den Nennbetrag von je ATS 100,--

ausgestellt von FRAUENTHAL KERAMIK Aktiengesellschaft,

nunmehr Frauenthal Holding AG

Auf die Aktien der Frauenthal Holding AG kommen die Bestimmungen von § 10 AktG

idF des GesRÄG 2011 zur Anwendung, wonach sämtliche Inhaberaktien in einer, ggf

in mehreren Sammelurkunden zu verbriefen und die Sammelurkunde(n) bei einer

Wertpapiersammelbank nach § 1 Abs 3 DepotG (Oesterreichischen Kontrollbank

Aktiengesellschaft) oder einer gleichwertigen ausländischen Einrichtung zu

hinterlegen sind. Die Frauenthal Holding AG hat im Zuge der Zulassung ihrer

Aktien zum Handel an der Wiener Börse im Juni 1991 effektive Aktienurkunden,

d.h. in Einzelurkunden verbriefte Aktien, ausgegeben. Die Frauenthal Holding AG

ist gemäß § 10 Abs 2 AktG idF GesRÄG 2011 verpflichtet, alle noch im Umlauf

befindlichen Inhaber-Aktienurkunden (effektive Aktienurkunden) durch eine

Sammelurkunde zu ersetzen, und erforderlichenfalls nicht eingereichte Inhaber-

Aktienurkunden (effektive Stücke) gemäß § 67 AktG iVm § 262 Abs 29 AktG für

kraftlos zu erklären.

Die entsprechende Genehmigung des Handelsgerichts Wien ist mit Beschluss vom

26. Juli 2012 erteilt worden.

Wir fordern daher alle Aktionäre der Gesellschaft, welche auf Inhaber lautende

Stammaktien der Gesellschaft in effektiven Aktienurkunden halten, auf, die

Aktienurkunden samt Kupon Nr. 20 inkl. Mantel

ab Montag, 20. August 2012

bei der UniCredit Bank Austria AG

1010 Wien, Schottengasse 6-8,

als Einreichstelle oder im Wege der depotführenden Kreditinstitute während der

üblichen Geschäftsstunden einzureichen.

Dies betrifft 1.215 Inhaberaktien verbrieft durch 1.215 Aktienurkunden wie

folgt:

- jede Aktienurkunde lautet auf einen Nennbetrag von ATS 100,--,

entspricht 1 Stückaktie,

- die Aktienurkunden tragen die Nummern 1, 2, 42 - 104, 1.001,

1.002, 1.101 - 1.300, 16.051 - 16.060, 16.501 - 16.600 und 24.001

- 24.838,

- die Aktienurkunden wurden ausgestellt von FRAUENTHAL KERAMIK

Aktiengesellschaft, nunmehr Frauenthal Holding AG.

Von Aktionären, deren Aktien von einem Kreditinstitut in einem Girosammel-

Wertpapierdepot verwahrt werden, ist nichts zu veranlassen.

Aktionäre, deren Aktien in einem Streifbanddepot bei einem Kreditinstitut

verwahrt sind, werden aufgefordert, dieses Kreditinstitut anzuweisen, die

verwahrten Aktienurkunden zum Umtausch einzureichen.

Anstelle der eingereichten effektiven Aktienurkunden erhält jeder Aktionär

entsprechend seiner bisherigen Beteiligung am Grundkapital der Gesellschaft

Miteigentum am Sammelbestand der Aktien der Gesellschaft bei der

Oesterreichischen Kontrollbank Aktiengesellschaft.

Den Aktionären wird eine entsprechende Depotgutschrift über dieselben

Stammaktien ISIN AT0000762406, die der betreffende Aktionär bisher hielt, auf

ein vom Aktionär bekanntzugebendes Girosammel-Wertpapierdepot erteilt.

Ein Anspruch auf Einzelverbriefung ist gemäß § 10 AktG idF GesRÄG 2011

ausgeschlossen.

Weiters weisen wir die Inhaber effektiver Aktienurkunden darauf hin, dass es

für eine korrekte steuerliche Behandlung entsprechend den §§ 27ff. EStG 1988

erforderlich ist, einen allfälligen Erwerb vor dem 1.1.2011 gegenüber der

depotführenden Stelle durch Vorlage der historischen Ausfolgungsbelege mit den

übereinstimmenden Aktiennummern nachzuweisen. Die Frauenthal Holding AG

übernimmt keine Verantwortung für die korrekte steuerliche Behandlung durch die

depotführenden Stellen.

Ab 28. November 2012 werden an der Wiener Börse nur mehr die in Sammelurkunden

verbrieften Stücke mit der ISIN AT0000762406 für Inhaberaktien notiert und

gehandelt.

Die effektiven auf Inhaber lautenden Aktienurkunden der Gesellschaft, die nicht

bis spätestens zum 27. November 2012 (einschließlich dieses Tages) eingereicht

werden, werden nach § 67 AktG iVm § 262 Abs 29 AktG für kraftlos erklärt

werden. Auf die entsprechende Genehmigung des Handelsgerichts Wien mit

Beschluss vom 26. Juli 2012 wird nochmals verwiesen.

Wien, im August 2012



Der Vorstand

Rückfragehinweis:

Frauenthal Holding AG

Dr. Martin Sailer

E-Mail: m.sailer@frauenthal.at

Mag. Erika Hochrieser

E-Mail: e.hochrieser@frauenthal.at

Rooseveltplatz 10

A-1090 Wien

Tel + 43(1) 505 42 06

Fax + 43(1) 505 42 06-33

www.frauenthal.at

Unternehmen: Frauenthal Holding AG

Rooseveltplatz 10

A-1090 Wien

Telefon: +43 1 505 42 06

FAX: +43 1 505 42 06 -33

Email: holding@frauenthal.at

WWW: www.frauenthal.at

Branche: Technologie

ISIN: AT0000762406, AT0000492749

Indizes: ATX Prime

Börsen: Amtlicher Handel: Wien

Sprache: Deutsch

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