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Keine Einigung im Streit um Rückgabe von VW mit Schummelsoftware

Veröffentlicht am 11.03.2016, 09:35
Aktualisiert 11.03.2016, 09:40
Keine Einigung im Streit um Rückgabe von VW mit Schummelsoftware
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Düsseldorf, 11. Mrz (Reuters) - Der Rechtsstreit um einen Rückgabeanspruch für ein von Schummelsoftware betroffenes Volkswagen VOWG_p.DE -Fahrzeug wird voraussichtlich durch die Instanzen gehen. In einem der bundesweiten ersten Prozesse um eines der Fahrzeuge konnten ein VW-Käufer und sein Autohaus nach einer Mitteilung des Landgerichts Bochum keine außergerichtliche Einigung erzielen. Richter Ingo Streek werde deshalb am kommenden Mittwoch seine Entscheidung verkünden, teilte das Landgericht Bochum weiter mit. Streek hatte in einer ersten Einschätzung bereits angedeutet, dass die Mängel an dem VW Tiguan mit manipulierten Abgaswerten nicht so erheblich seien, dass der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten könne. Klägeranwalt Dietrich Messler hatte bereits angekündigt, die nächsthöhere Instanz anzurufen, wenn das Gericht bei seiner Einschätzung bleibt. Damit könnte der Streit letztlich vor dem Bundesgerichtshof landen.

Der VW-Fahrer könne seinen Wagen nutzen, auch wenn er mehr Schadstoffe ausstoße, als der Kunde "mit seinem grünen Gewissen" vereinbaren könne, hatte der Richter in einer ersten Verhandlung Anfang März gesagt. Der Anwalt des Autohauses hatte signalisiert, dass es eine Einigung mit dem Käufer, einem Stammkunden, geben könne. Diese kam nun aber nicht zustande.

In vielen Ländern sehen sich VW-Besitzer durch den Abgasskandal geschädigt. Der VW-Konzern selbst ist in den USA mit Sammelklagen konfrontiert und muss dort mit milliardenschweren Strafen rechnen. Auch in anderen Ländern munitionieren sich Anwälte für Schadensersatzklagen.

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