Sei dabei: Jeden Monat kopieren +750.000 Anleger die besten Aktienpicks der Profis!Gratis anmelden

Lufthansa bietet gemeinsam mit MSC für Alitalia-Nachfolgerin

Veröffentlicht am 23.05.2022, 18:52
© Reuters.
LHAG
-
AIRF
-
MAERSKa
-
VERB
-
DAL
-

ROM/FRANKFURT (dpa-AFX) - Die Lufthansa (ETR:LHAG) will gemeinsam mit der Großreederei MSC die Mehrheit bei der Nachfolgerin der italienischen Fluggesellschaft Alitalia übernehmen. Gemeinsam gaben die beiden Unternehmen am Montag ein bindendes Angebot für die Gesellschaft Ita an den italienischen Staat ab, wie Lufthansa am Montag auf Anfrage bestätigte. Italien will auch nach dem Verkauf mit einer Minderheit an Bord der stark verkleinerten Airline bleiben.

In dem am Montag beendeten Bieterverfahren galt das Konsortium aus Lufthansa und der Schweizer MSC zunächst als favorisiert. Italiens Finanzminister Daniele Franco hatte vor einigen Tagen erklärt, dass man den Verkauf bis Ende Juni abschließen wolle. Ob weitere Gebote eingegangen sind, blieb zunächst offen. Im Datenraum hatten sich neben Lufthansa/MSC der US-Luftfahrtinvestor Indigo sowie Air France-KLM (EPA:AIRF) und der US-Riese Delta Air Lines (NYSE:DAL) in die Zahlen der Italiener vertieft. Die Franzosen arbeiten mit dem Finanzinvestor Certares zusammen.

Die Lufthansa betrachtet Italien als ihren wichtigsten Auslandsmarkt in Europa. In Rom hatte Konzernchef Carsten Spohr mit dem Konzept seiner vielen Drehkreuze (Multi-Hub) und Airline-Marken geworben. Die schrittweise Übernahme und Integration von Gesellschaften wie Austrian, Brussels Airlines und Swiss könnte zum Vorbild für die Ita werden. Ebenso könnte Rom wie Zürich ein bedeutender Luftverkehrsknoten bleiben. Lufthansa peilt zunächst eine Minderheitsbeteiligung an, hatte der Konzernchef erklärt.

Das finanzielle Risiko einer Ita-Übernahme könnte Lufthansa im Verbund (VIE:VERB) mit der Großreederei MSC in Grenzen halten, die neue Gesellschaft aber schnell in ihre operativen Systeme einbinden. Geführt von der italienischstämmigen Reederfamilie Aponte sucht MSC wie die Konkurrenz von Maersk (CSE:MAERSKa) bis zum Lufthansa-Großaktionär Klaus-Michael Kühne nach Logistik-Investments, Milliarden-Überschüsse aus der Seefracht strategisch sinnvoll unterzubringen. Auch bei Air France-KLM ist mit CMA CGM eine milliardenschwere Reederei als Großaktionärin eingestiegen.

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.