Sichern Sie sich 40% Rabatt
💰 Blicke in die Portfolios der Top-Investoren und Milliardäre! Mit unserem 13F-Tool easy peasy!Insider werden

Münchner Gericht hält Sammelklage gegen Lkw-Kartell für zulässig

Veröffentlicht am 24.10.2019, 11:31
© Reuters.  Münchner Gericht hält Sammelklage gegen Lkw-Kartell für zulässig

München, 24. Okt (Reuters) - Im Münchner Schadenersatzprozess tausender Spediteure gegen mehrere Lkw-Hersteller wegen Kartellbildung hat das Landgericht grundsätzlich keine Einwände gegen die Bündelung der Klagen. Die Vorsitzende Richterin Gesa Lutz machte zum Verhandlungsauftakt am Donnerstag deutlich, dass die in Deutschland bisher unübliche Übertragung der Einzelforderungen auf einen Rechtsdienstleister nicht gegen eine Zulässigkeit der Klage spreche. Es gebe hohe Hürden, bevor man von einem Rechtsmissbrauch sprechen könne wie die beklagten Firmen. "Vor diesem Hintergrund dürfte eine Bewertung als rechtsmissbräuchlich nicht in Betracht kommen."

Verklagt werden die Hersteller Daimler DAIGn.DE , MAN MANG.DE 8TRA.DE , Volvo, DAF und Iveco, denen die EU-Kommission im Jahr 2016 wegen Kartellbildung ein Bußgeld von 3,8 Milliarden Euro aufgebrummt hatte. Die Spediteure machen geltend, sie hätten wegen des Kartells überhöhte Lkw-Preise gezahlt. Die Hersteller argumentieren, das Kartell habe sich aufgrund der branchenüblichen Rabatte nicht auf die tatsächlich gezahlten Preise ausgewirkt. Mit ihrem Einwand, die Sammelklage sei ohnehin unzulässig, drangen die Hersteller nun zum Prozessauftakt nicht durch. Gegen das frühere Lkw-Kartell laufen bundesweit hunderte Prozesse verschiedener Kläger.

Für den Rechtsstreit in München hat der Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) mit Hilfe eines Prozesskostenfinanzierers ein Dienstleistungsunternehmen gegründet, an das Spediteure ihre Schadenersatzforderungen abgetreten haben. Allein in dem nun begonnenen Prozess, der ersten von insgesamt drei geplanten Klagen des BGL, geht es um Forderungen von rund 3200 Spediteuren über mehr als 800 Millionen Euro. "Es handelt sich um eine Klage des deutschen Mittelstands", sagte BGL-Anwalt Alex Petrasincu. Allein seien die Unternehmen nicht in der Lage, ihre Forderungen geltend zu machen.

Anzeige eines Dritten. Hierbei handelt es sich nicht um ein Angebot oder eine Empfehlung von Investing.com. Siehe Offenlegung hier oder Werbung entfernen .

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.