DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Unternehmen müssen ihre Mitarbeiter für Arbeitsausfälle infolge eines heftigen Sturms wie "Ela" entschädigen, wenn sie sich dazu in einer Betriebsvereinbarung verpflichtet haben. Das hat das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf am Montag entschieden. Zwar liege das sogenannte Wegerisiko grundsätzlich beim Arbeitnehmer, der Arbeitgeber könne es aber übernehmen. So steht in der Betriebsvereinbarung einer Versicherung, im Fall von - auch lokalen - Naturkatastrophen würden Zeitgutschriften erstattet, wenn Beschäftigte verspätet oder gar nicht an ihren Arbeitsplatz gelangten (Az.: 9 TaBV 86/14).