curasan AG: Positives Grundurteil in Schadenersatzklage der curasan AG gegen die Stryker S.A.
curasan AG / Schlagwort(e): Rechtssache
27.11.2012 14:10
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Die im General Standard notierte curasan AG (ISIN: DE 000 549 453 8)
erhielt Nachricht, dass das Landgericht Duisburg am 27. November 2012 auf
die Klage der Gesellschaft gegen die Stryker S.A., Montreux, Schweiz, ein
Urteil verkündet mit dem Inhalt, dass die Schadenersatzklage gegen Stryker
S.A. wegen Bruchs eines Vertriebsvertrages dem Grunde nach gerechtfertigt
ist.
Die Gesellschaft hatte mit der Stryker S.A. einen Vertrag über den Vertrieb
von Knochenersatz- und -regenerationsmaterialien für verschiedene
orthopädische Indikationen unterzeichnet. Die Stryker S.A. hatte diesen
Vertrag unter Bruch der vertraglichen Bestimmungen gekündigt. Darauf hatte
die Gesellschaft Schadenersatzklage in Höhe von EUR 9.311.403,00 erhoben.
Das Landgericht Duisburg hat nunmehr geurteilt, dass diese Klage dem Grunde
nach gerechtfertigt ist. Über die Schadenshöhe wurde noch nicht
entschieden; hierüber muss das Landgericht Duisburg noch gesondert Beweis
erheben und verhandeln.
Das Urteil des Landgerichts Duisburg ist nicht rechtskräftig. Die Stryker
S.A. kann innerhalb Monatsfrist Berufung zum OLG Düsseldorf einlegen. Der
Vorstand der Gesellschaft begrüßt dieses Urteil und sieht sich in seiner
Auffassung bestätigt, dass die Stryker S.A. sich vertragsbrüchig verhalten
hat und deshalb verpflichtet ist, der Gesellschaft alle daraus entstehenden
Schäden zu ersetzen.
Hintergrundinformation zur curasan AG:
Die börsennotierte curasan AG (ISIN: DE 000 549 453 8) zählt zu den
führenden Unternehmen auf dem Gebiet der Regenerativen Medizin, vor allem
bei der Knochen- und Geweberegeneration. Das Unternehmen hat eine
zukunftsweisende Produktpipeline an synthetischem Knochenersatz- und
-aufbaumaterial aufgebaut. Ein Teil dieser vielfältigen Neuentwicklungen
wurde bereits zur Marktreife gebracht. Weitere Produkte folgen in den
beiden nächsten Jahren. Gut positionierte Vertragspartner werden diese
Biomaterialien in verschiedenen Teilmärkten vertreiben. www.curasan.de
Pressekontakt:
curasan AG
Andrea Weidner
Tel. +49 (0)6027 40 900-51
Fax +49 (0)6027 40 900-39
andrea.weidner@curasan.de
www.curasan.de
fr financial relations gmbh
Jörn Gleisner
Tel. +49 (0)6172 27159-20
Fax +49 (0)6172 27159-69
j.gleisner@financial-relations.de
27.11.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: curasan AG
Lindigstraße 4
63801 Kleinostheim
Deutschland
Telefon: 06027/40 900 0
Fax: 06027/40 900 29
E-Mail: info@curasan.de
Internet: www.curasan.de
ISIN: DE0005494538
WKN: 549453
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,
Stuttgart
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27.11.2012 14:10
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erhielt Nachricht, dass das Landgericht Duisburg am 27. November 2012 auf
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S.A. wegen Bruchs eines Vertriebsvertrages dem Grunde nach gerechtfertigt
ist.
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von Knochenersatz- und -regenerationsmaterialien für verschiedene
orthopädische Indikationen unterzeichnet. Die Stryker S.A. hatte diesen
Vertrag unter Bruch der vertraglichen Bestimmungen gekündigt. Darauf hatte
die Gesellschaft Schadenersatzklage in Höhe von EUR 9.311.403,00 erhoben.
Das Landgericht Duisburg hat nunmehr geurteilt, dass diese Klage dem Grunde
nach gerechtfertigt ist. Über die Schadenshöhe wurde noch nicht
entschieden; hierüber muss das Landgericht Duisburg noch gesondert Beweis
erheben und verhandeln.
Das Urteil des Landgerichts Duisburg ist nicht rechtskräftig. Die Stryker
S.A. kann innerhalb Monatsfrist Berufung zum OLG Düsseldorf einlegen. Der
Vorstand der Gesellschaft begrüßt dieses Urteil und sieht sich in seiner
Auffassung bestätigt, dass die Stryker S.A. sich vertragsbrüchig verhalten
hat und deshalb verpflichtet ist, der Gesellschaft alle daraus entstehenden
Schäden zu ersetzen.
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zukunftsweisende Produktpipeline an synthetischem Knochenersatz- und
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